Vermeintlich hohe Schadenssumme wird zum Bagatellschaden
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Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
In solch einem Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten tragen muss. Dies wurde so begründet: Sollte ein berechtigter Verdacht auf eine hohe Schadenssumme bestehen, darf man selbstverständlich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.
Stellt dieser im Lauf seiner Ermittlungen fest, dass die Schadenssumme doch nicht so hoch ist, wie zum Zeitpunkt der Begutachtung angenommen, kann man dies nicht dem Geschädigten zur Last legen. Die Praxis zeigt jedoch, dass in solch einem Fall, ein seriöser Kfz-Gutachter dem Geschädigten ohnehin nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten erstellt.
Hinweis:
Vereinbaren Sie mit Ihrem Kfz-Gutachter, dass er bei einer Schadenssumme unter 1.000 € (Bagatellschadengrenze) nur ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag erstellt. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass die gegnerische Versicherung in jedem Fall die Gebühren für Ihren Kfz-Gutachter trägt.
Wann zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag und wann das Kfz-Gutachten?
Bei kleinen Schäden (Bagatellschäden) bis 1.000 € erstattet die Versicherung Kosten für einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.
Bei hohen Schadenssummen über 1.000 € werden Kosten für ein Kfz-Gutachten von der Versicherung übernommen.
Weiterführende Links
Haben wir eine Frage zur Kostenübernahme bei Bagatellschäden noch nicht beantwortet, so können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben.