Führt ein Gutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte?

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Ermittelt ein Kfz-Gutachten die Schadenssummen aller Schäden am Fahrzeug?

Ein Gutachten wird immer für den Umfang des Schadens erstellt, der Gegenstand des Streits ist. Wurde Ihr Auto durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt, werden nur der Heckschaden und seine Auswirkungen begutachtet.

Schäden, die nicht durch diesen Unfall verursacht wurden, spielen für das Kfz-Gutachten eine zweitrangige Rolle. Anderes gilt zum Beispiel für die Wertminderung: Hier werden vorherige Schäden Ihres Fahrzeugs mit einbezogen.

Überlagern neue Schäden einen älteren Unfallschaden, muss man hierfür Abzüge berücksichtigen.

Falls die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall anfällt, gilt sie auch als eine Form des Schadens und wird beim Gutachten berücksichtigt. Sie beziffert den Wertverlust Ihres PKW aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht, die bei einem möglichen Fahrzeugverkauf greift.

Wird eine Berechnung der Vor- und Altschäden in einem Gutachten durchgeführt?

Am Fahrzeug befindliche Vor- und Altschäden werden in einem Kfz-Gutachten nicht ausdrücklich kalkuliert. Altschäden, also nicht reparierte Schäden, werden vom Gutachter nur grob eingeschätzt. So stellt er fest, in welchem Umfang diese den Wert des Fahrzeugs beeinflussen. Ein Beispiel hierfür wäre ein durch einen vorherigen Schaden verkratzter Kotflügel. Dessen Reparaturkosten würden sich bei einer exakten Kalkulation auf etwa 1.000 € belaufen.

Der verkratzte Kotflügel beeinflusst den Fahrzeugwert jedoch nur um geschätzte 200 €. Man spricht in diesem Fall auch von Minderwert beeinflussenden Faktoren. Das heißt, dass ein Altschaden den Fahrzeugwert nicht in Höhe der tatsächlich kalkulierten Reparaturkosten senkt, sondern nur um den sogenannten geschätzten Minderwert.

Weiterführende Links

Haben wir FAQs übersehen, so können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen, die passende Antwort zu geben.

Führt ein Gutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am