Wie wird ein Gutachten erstellt?

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Die Schritte einer Kfz-Gutachtenerstellung

Wurde Ihr Fahrzeug unverschuldet bei einem Unfall beschädigt?
Benötigen Sie ein Unfallgutachten?
Wir informieren Sie hier ausführlich und umfassend, wie die Kfz-Gutachtenerstellung im Fall eines Haftpflichtschadens bei einem Kfz-Gutachter abläuft.

Erster Schritt: Beauftragung eines Kfz-Gutachters für ein Kfz-Gutachten

Vereinbaren Sie für die Schadenaufnahme telefonisch einen Termin mit dem Gutachter Ihres Vertrauens. Falls Ihr Auto oder Motorrad einen erheblichen Schaden erlitten hat, kann es vorkommen, dass es nicht mehr fahrtauglich ist. In solchen Fällen vereinbart der Gutachter einen Begutachtungstermin vor Ort.

Wenn der Schaden die Fahrtauglichkeit Ihres Kfz nicht beeinträchtigt hat, ist der Ort frei wählbar. Hier wird unser Gutachter mit Ihnen einen Termin in der hauseigenen Prüfhalle oder auf Wunsch in Ihrer Werkstatt oder zum Beispiel Ihrer Arbeitsstätte vereinbaren.

Zweiter Schritt: die Begutachtung und Schadenaufnahme

Vor Ort wird der Gutachter mit Ihnen zusammen alle weiteren Schritte besprechen. Zuerst wird die sogenannte Abtretungserklärung, und somit unsere Beauftragung, ausgefüllt und unterzeichnet. Anschließend besichtigt der Kfz-Gutachter das Fahrzeug und befragt Sie zu dem Unfallhergang und zu dem dabei entstandenen Umfang des Schadens. Sie erhalten Informationen zur Schadenaufnahme und können selbstverständlich jederzeit Fragen stellen. Der Sachverständige beginnt mit der Lichtbilddokumentation. Diese umfasst zuerst die Rundumansicht des Fahrzeugs, um den Gesamtzustand festzuhalten. Darauf folgen Bilder der Rad- und Reifenkombination und von Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Innenraum, Vor- und Altschäden sowie der TÜV-Plakette. Im Anschluss fotografiert der Sachverständige den Bereich des Schadens aus verschiedenen Blickwinkeln und geht dabei immer weiter ins Detail.

Wenn bei der Aufnahme des Schadens festgestellt wird, dass ggf. unter verschraubten Anbauteilen (zum Beispiel unter dem Stoßfänger) weitere Schäden festzustellen wären, wird Sie Ihr Gutachter darüber informieren, dass das Bauteil zur vollständigen Schadenaufnahme demontiert werden muss.

Der Mechaniker vor Ort wird innerhalb weniger Minuten das Bauteil demontieren, sodass der Gutachter den sich darunter liegenden Schaden aufnehmen kann. Dabei erhält er auch wichtige Erkenntnisse für die spätere Kalkulation. Das Bauteil wird selbstverständlich im Anschluss wieder angebracht.

Stellt der Gutachter fest, dass die Achsen erhebliche Unfallspuren aufweisen, wird das Fahrzeug auf dem hauseigenen Messstand vermessen. Hierzu kontrolliert der Mechaniker den Reifendruck und trägt diesen wie die Reifengröße und Hersteller in das System ein. Im Anschluss wird die Messvorrichtung befestigt und das Kfz auf Unfallschäden untersucht.

Hat der Sachverständige den Schaden komplett aufgenommen, wird er Ihnen den ganzen Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug erklären. Er geht darauf ein, was repariert bzw. ausgetauscht oder lackiert werden muss. Abschließend wird der Gutachter den weiteren Ablauf mit Ihnen besprechen und ggf. Unklarheiten ausräumen.

Dritter Schritt: die Gutachtenerstellung

Nach der Untersuchung beginnt der Sachverständige mit dem Gutachten: Er wählt die Fotos aus, auf denen die Beschädigung sehr gut zu erkennen ist und markiert die Schadstellen. Sind alle Bilder bearbeitet, recherchiert der Gutachter den Wiederbeschaffungswert.

Nach der Kalkulation des Schadens kann es sein, dass der Gutachter zudem einen Restwert für das beschädigte Fahrzeug ermitteln muss. Das ist der Fall, wenn der Schaden die 70 %-Regelung überschreitet. Sind alle Werte bestimmt, erstellt der Kfz-Gutachter alle nötigen Texte und das fertige Gutachten. Wie lange es dauert, ein Kfz-Gutachten zu erstellen, erfahren Sie hier.

Vierter Schritt: Gutachtenversand und Begleitung bei der Schadenabwicklung

Zu guter Letzt versenden wir das Gutachten an den Auftraggeber, ggf. an dessen Rechtsanwalt und ein Exemplar an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Kunde wird vorab telefonisch über das Ergebnis informiert und zur weiteren Abwicklung beraten.

Unser Service ist damit noch nicht beendet: Wir begleiten unsere Kunden, bis der Schaden durch die Versicherung reguliert und vollständig abgewickelt ist. Wenn die gegnerische Versicherung Kürzungen vornimmt, liefern wir für unseren Kunden hinsichtlich technischer Abzüge selbstverständlich eine professionelle Stellungnahme, um unsere Ausführungen durchsetzbar zu machen.

Weiterführende Links

Sie haben eine weitere Frage zum Thema Gutachtenerstellung, dann können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen, die passende Antwort zu geben.

Wie wird ein Gutachten erstellt? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am