Was bedeutet das Sachverständigenverfahren bei einem Kfz-Kaskoschaden?
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Was ist ein Sachverständigenverfahren? Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, bei dem mithilfe von Sachverständigen Streitigkeiten zwischen zwei Parteien geklärt werden.
Können sich zum Beispiel der Versicherungsnehmer und der Kaskoversicherer nicht über die Höhe der zu leistenden Entschädigung einigen, so muss diese nach den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) in einem Sachverständigenverfahren festgelegt werden. Die Vorgehensweise ist in § 14 der AKB geregelt: Der Versicherer und der Versicherungsnehmer benennen jeweils einen weiteren, neutralen Sachverständigen. Entweder diese beiden Sachverständigen oder ein vom zuständigen Amtsgericht festgelegter Obmann müssen dann eine Entscheidung herbeiführen.
Dieses Verfahren hat den deutlichen Nachteil, dass es besonders langwierig und teuer ist. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens werden je nach Ausgang des Verfahrens aufgeteilt. Wird z. B. die Forderung des Versicherungsnehmers bestätigt, so trägt der Versicherer die vollen Kosten des Verfahrens.
Das Sachverständigenverfahren wurde in die Kaskobedingungen eingeführt, damit Streitigkeiten nicht sofort vor Gericht landen. Die Beteiligten bekommen auf diese Weise die Möglichkeit, sich vorher außergerichtlich zu einigen.
Wie läuft das Sachverständigenverfahren in der Praxis ab?
- Der Versicherungsnehmer und die Versicherung benennen je einen Sachverständigen.
- Die beiden Sachverständigen wählen anschließend einen Obmann.
- Nun müssen die Sachverständigen zuerst einmal versuchen, einen gemeinsamen Standpunkt zu finden.
- Kommen sie zu einer Einigung, dann erstellen sie gemeinsam ein Gutachten.
- Werden sie nicht einig, entscheidet der gewählte Obmann.
Hinweis:
Das Sachverständigenverfahren ist seit dem Jahr 2017 in dieser Form nicht mehr zulässig und wurde aus den Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherer entfernt. Sollten nun Unstimmigkeiten über die Entschädigungssumme entstehen, kann der Versicherungsnehmer seine Forderung direkt vor Gericht einfordern.