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Downloads, Formulare und Presseartikel
Abtretungserklärung

Vereinbarung für die Erstellung eines Gutachtens. Sie dient dazu, dass unsere Gebühren von der gegnerischen Versicherung getragen werden und Sie hierfür nicht in Vorkasse gehen müssen.
Vollmacht
Vorlage einer Vollmacht zur Verwendung bei der Kfz-Zulassungsstelle. Mit dieser Vorlage bevollmächtigen Sie eine andere Person, eine An- oder Ummeldung Ihres Kfz bei der Zulassungsstelle vorzunehmen.
Begriffsbestimmungen
Definitionen der verschiedenen Schaden- und Abrechnungsarten und häufig verwendete Begriffe im Sachverständigenwesen. Wir haben für Sie häufig verwendete Begriffe im Sachverständigenwesen definiert und erklärt. Auch die verschiedenen Abrechnungsarten sind hier noch einmal leicht verständlich dargestellt.
Sicherungsabtretung oder Abtretungserklärung im Kfz-Bereich
Was ist eine Abtretungserklärung für ein Kfz-Gutachten?
Ein Autounfall ist kostenintensiv. Wenn der Geschädigte die Kosten für den Kfz-Sachverständigen oder die Reparatur nicht aus eigener Tasche verauslagen möchte, hat er die Möglichkeit, diese Kosten abzutreten. Zu beachten ist hierbei, dass die Sicherungsabtretung nur einen Sicherungszweck erfüllt. Natürlich ist grundsätzlich jeder Geschädigte verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung selbst durchzusetzen.
In der Regel führt das Vorliegen einer Sicherungsabtretung dazu, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder die Instandsetzung jeweils direkt an den Rechnungssteller ausgleicht.
Hier können Sie sich unsere Sicherungsabtretung direkt herunterladen
Was ist bei einer Abtretungserklärung oder Sicherungsabtretung zu beachten?
Wenn Sie die Kosten für ein Kfz-Gutachten abtreten, kann der Sachverständige sein Honorar direkt bei der gegnerischen Versicherung zur Zahlung einfordern. Jedoch ist zu beachten, dass Sie als Auftraggeber von diesen Kosten nicht vollständig befreit sind. Erst bei vollem Ausgleich der gestellten Rechnung, entweder durch die Versicherung oder durch Sie selbst, erlischt die Sicherungsabtretung. Vor allem in Fällen mit einer Teilschuld begleicht die gegnerische Versicherung die Rechnung nur in Höhe der festgestellten Quote.
Den übrigen offenen Betrag müssen somit Sie als Auftraggeber begleichen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Schadenfall, bei dem beide Verkehrsteilnehmer jeweils die gleiche Teilschuld tragen (je 50 : 50). Die Versicherung gleicht hier aus abgetretenem Recht 50 % der eingereichten Rechnung des Sachverständigen aus. Die restlichen 50 % sind Ihnen gegenüber als Forderung noch offen und diese müssen Sie begleichen.
Was wird für eine Abtretungserklärung benötigt?
Für eine gültige Abtretungserklärung muss der Geschädigte diverse Angaben machen, damit der Gutachter seine Rechnung an den Schädiger stellen kann. Zuerst ist zu beachten, dass nur der Geschädigte, sprich der Fahrzeughalter oder der Eigentümer des Fahrzeugs, seinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Gutachter abtreten kann.
Kann zum Beispiel bei der Begutachtung der Halter des Autos nicht anwesend sein, muss ein Dritter die Abtretung im Auftrag unterzeichnen. Hier ist es nötig, dass diese Person eine Vollmacht zur Beauftragung des Sachverständigen vorweist.
Damit eine Sicherungsabtretung wirksam wird und vom Sachverständigen auch verfolgt werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
- Halterdaten und Anschrift
- Gegenstand der Begutachtung wie Fahrzeugmarke, amtliches Kennzeichen
- Angaben zu Vor- und Altschäden
- Unfallgegnerdaten wie regulierende Versicherung, Unfallort, Kennzeichen des Unfallgegners, Unfalldatum, Versicherungs- oder Schadennummer
- Ort, Datum und Unterschrift einer unterschriftsberechtigten Person
Wie wird mit einer Sicherungsabtretung in der Praxis umgegangen?
Sie haben bei der Erstellung des Gutachtens die Erstattung des Sachverständigenhonorars abgetreten? Dann wird der Sachverständige seine Rechnung für das Gutachten mit der Abtretungserklärung direkt bei dem Schädiger oder dessen Versicherung einreichen. Die Versicherung ist verpflichtet, die Gutachterkosten direkt an den Gutachter auszubezahlen. Sie vermeiden so die Auslegung der Kosten.
Wenn zum Beispiel bei einem Haftpflichtschaden die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, wird die Versicherung die Gutachterkosten eventuell erstmal nicht erstatten. Oft landen diese Fälle dann vor Gericht. Hierbei können bis zur endgültigen Klärung Wartezeiten von zwei bis drei Jahren vergehen. Was passiert mit den Gutachterkosten in dieser Zeit?
Da der Sachverständige natürlich nicht kostenfrei arbeitet, kann er in diesem Fall die Bezahlung seiner Arbeit direkt von seinem Auftraggeber verlangen. Jetzt kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Gutachter vereinbart haben. In der Praxis zeigt sich auch hier, dass jeder Sachverständige in solchen Fällen anders handelt. Ein Großteil der Kfz-Gutachter wartet sechs Monate ab, ob die gegnerische Versicherung zahlt. Wenn der Fall nach sechs Monaten noch nicht geklärt ist, verlangen die meisten Gutachter die direkte Zahlung ihres Honorars bei Ihrem Auftraggeber. Der Geschädigte kann selbstverständlich seine Ansprüche weiterhin vor Gericht einfordern. Bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens bekommt er die Kosten für den Sachverständigen erstattet.
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Beiträge aus den Medien
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Hilfreiche Internetseiten
- www.captain-huk.de – Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung
- www.guvu.de – Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen e. V.
- www.kfz-auskunft.de – Kfz-Portal & Automarkt – Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Neuwagen und Informationen von A-Z
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Tipp: Zum neuen Auto die passende Kfz-Versicherung finden
Der Mensch genießt den Ruf, ein Gewohnheitstier zu sein. Aus genau diesem Grund ist eine ausgeprägte Treue zum Kfz-Versicherer festzustellen: Wird ein neuer Pkw angeschafft, ziehen etliche Autokäufer automatisch in Betracht, auch dieses Fahrzeug beim bisherigen Anbieter zu versichern.
Aus finanzieller Sicht ist dies jedoch gar nicht immer so klug. Zwar mag man als Versicherungsnehmer mit den Abläufen beim bisherigen Anbieter vertraut sein, jedoch besteht ein Kostenrisiko. Selbst wenn der alte Versicherer bisher günstig gewesen ist, muss dies nichts bedeuten. Je nach Fahrzeug kann es sogar sein, dass ein überdurchschnittlich hoher Versicherungsbeitrag fällig wird.
Welche Kosten letztlich entstehen und wo sich der neue Pkw am günstigsten versichern lässt, kann pauschal nicht gesagt werden. Letztlich bleibt nur eine Möglichkeit, nämlich das Vergleichen von Versicherungsangeboten. Nachdem mehrere Kfz-Versicherungstarife miteinander verglichen wurden, steht meist genau fest, welcher Versicherer den passenden Tarif bietet. Ein solcher Vergleich muss übrigens nicht aufwendig sein. Ein kurzer Online-Vergleich gestattet es, hunderte von Tarifen umgehend auszuwerten.