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Begriffsbestimmungen
Definitionen der verschiedenen Schaden- und Abrechnungsarten und häufig verwendete Begriffe im Sachverständigenwesen. Wir haben für Sie häufig verwendete Begriffe im Sachverständigenwesen definiert und erklärt. Auch die verschiedenen Abrechnungsarten sind hier noch einmal leicht verständlich dargestellt.
Sicherungsabtretung oder Abtretungserklärung im Kfz Bereich
Was ist eine Abtretungserklärung für ein Kfz-Gutachten?
Da ein Autounfall kostenintensiv ist und der Geschädigte die Kosten für den Kfz-Sachverständigen oder auch die Reparatur nicht immer aus eigener Tasche verauslagen möchte, hat der Geschädigte die Möglichkeit diese Kosten abzutreten. Zu beachten ist hierbei, dass die Sicherungsabtretung grundsätzlich lediglich einen Sicherungszweck erfüllt. Natürlich ist grundsätzlich jeder Geschädigte verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung selbst durchzusetzen.
Im Regelfall führt das Vorliegen einer Sicherungsabtretung jedoch dazu, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder die Instandsetzung jeweils direkt an den Rechnungssteller ausgleicht.
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Was ist bei einer Abtretungserklärung oder Sicherungsabtretung zu beachten?
Wenn Sie die Kosten für ein Kfz-Gutachten abgetreten haben, kann der Sachverständige sein Honorar direkt bei der gegnerischen Versicherung zur Zahlung einfordern. Jedoch ist zu beachten, dass Sie als Auftraggeber von diesen Kosten nicht vollständig befreit sind. Erst bei vollem Ausgleich der gestellten Rechnung, entweder durch die Versicherung oder durch Sie selbst, erlischt die Sicherungsabtretung. Gerade bei Fällen, die mit einer Teilschuld behaftet sind, würde die gegnerische Versicherung die Rechnung nur in Höhe der festgestellten Quote begleichen.
Der restoffene Betrag muss somit von Ihnen, als Auftraggeber, beglichen werden. Ein Beispiel hierfür wäre der klassische Schadenfall, bei dem beide Verkehrsteilnehmer jeweils gleiche Teilschuld bekommen (je 50 : 50). Die Versicherung gleicht hier aus abgetretenem Recht 50 % der eingereichten Rechnung des Sachverständigen aus. Die restlichen 50 % stehen Ihnen gegenüber als Forderungen noch offen und müssen von Ihnen beglichen werden.
Was wird für eine Abtretungserklärung benötigt?
Für eine gültige Abtretungserklärung muss der Geschädigte diverse Angaben machen, um dem Gutachter zu ermöglichen, seine Rechnung an den Schädiger zu stellen. Zuerst ist zu beachten, dass nur der Geschädigte, sprich der Fahrzeughalter oder der Eigentümer des Fahrzeuges, seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten abtreten kann.
Sollte zum Beispiel bei der Begutachtung der Halter nicht anwesend sein, muss hier ein Dritter die Abtretung im Auftrag unterzeichnen. Hierfür ist erforderlich, dass diese Person eine Vollmacht zur Beauftragung des Sachverständigen vorweisen kann.
Damit eine Sicherungsabtretung wirksam wird und vom Sachverständigen auch verfolgt werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
- Halterdaten und Anschrift
- Gegenstand der Begutachtung wie Fahrzeugmarke, amtliches Kennzeichen
- Angaben zu Vor- und Altschäden
- Unfallgegnerdaten wie regulierende Versicherung, Unfallort, Kennzeichen des Unfallgegners, Unfalldatum Versicherungs- oder Schadennummer
- Ort, Datum und Unterschrift einer unterschriftsberechtigten Person
Wie wird mit einer Sicherungsabtretung in der Praxis umgegangen?
Sollten Sie bei einer Gutachtenerstellung die Erstattung des Sachverständigenhonorars abgetreten haben, wird der Sachverständige nach Erstellung des Gutachtens seine Rechnung mit der Abtretungserklärung direkt bei dem Schädiger oder dessen Versicherung einreichen. Die Versicherung ist somit verpflichtet, die Gutachterkosten direkt an den Gutachter auszubezahlen. Der Auftraggeber kann somit vermeiden, die Gutachterkosten auslegen zu müssen.
Sollte zum Beispiel bei einem Haftpflichtschaden die Schuldfrage noch nicht geklärt sein, wird hier die Versicherung die Gutachterkosten eventuell erst einmal nicht erstatten. Oft landen diese Fälle dann vor Gericht. Hierbei können Wartezeiten bis zur endgültigen Klärung von bis zu 2 – 3 Jahren vergehen. Was passiert mit den Gutachterkosten in dieser Zeit?
Da der Sachverständige selbstverständlich auch nicht kostenfrei arbeitet, hat er in diesem Fall die Möglichkeit die Bezahlung seiner Arbeit direkt von seinem Auftraggeber zu verlangen. Hier ist es davon abhängig, was Sie mit Ihrem Gutachter vereinbart haben. In der Praxis zeigt sich auch hier, dass jeder Sachverständige in solchen Fällen anders agiert. Ein Großteil der Kfz-Gutachter handhabt es so, dass sie 6 Monate abwarten, ob die gegnerische Versicherung eine Zahlung vornimmt. Sollte nach 6 Monaten der Fall immer noch nicht geklärt sein, verlangen die meisten Gutachter die direkte Zahlung des Sachverständigenhonorars bei Ihrem Auftraggeber. Der Geschädigte kann selbstverständlich seine Ansprüche weiterhin vor Gericht einfordern und bekommt, bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens, die Sachverständigenkosten erstattet.
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- www.guvu.de – Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen e. V.
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Tipp: Zum neuen Auto die passende Kfz-Versicherung finden
Der Mensch genießt den Ruf, ein Gewohnheitstier zu sein. Aus genau diesem Grund ist eine ausgeprägte Treue zum Kfz-Versicherer festzustellen: Wird ein neuer Pkw angeschafft, ziehen etliche Autokäufer automatisch in Betracht, auch dieses Fahrzeug beim bisherigen Anbieter zu versichern.
Aus finanzieller Sicht ist dies jedoch gar nicht immer so klug. Zwar mag man als Versicherungsnehmer mit den Abläufen beim bisherigen Anbieter vertraut sein, jedoch besteht ein Kostenrisiko. Selbst wenn der alte Versicherer bisher günstig gewesen ist, muss dies nichts bedeuten. Je nach Fahrzeug kann es sogar sein, dass ein überdurchschnittlich hoher Versicherungsbeitrag fällig wird.
Welche Kosten letztlich entstehen und wo sich der neue Pkw am günstigsten versichern lässt, kann pauschal nicht gesagt werden. Letztlich bleibt nur eine Möglichkeit, nämlich das Vergleichen von Versicherungsangeboten. Nachdem mehrere Kfz-Versicherungstarife miteinander verglichen wurden, steht meist genau fest, welcher Versicherer den passenden Tarif bietet. Ein solcher Vergleich muss übrigens nicht aufwendig sein. Ein kurzer Online-Vergleich gestattet es, hunderte von Tarifen umgehend auszuwerten.