Allgemeines zum Brandschaden
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Brandschäden können bei PKWs jeden Alters auftreten. Es handelt sich meist um eine Selbstentzündung infolge einer fehlerhaften Elektronik des Fahrzeugs. Auf der Suche nach der Ursache sollte man sich in einem solchen Fall fragen: Befand sich das Fahrzeug in dem vom Hersteller vorgesehenen Zustand? Gab es Manipulationen, z. B. durch unsachgemäße Reparaturversuche oder Tuning?
Auch eine Einwirkung von außen wie ein Haus- oder Fahrzeugbrand in unmittelbarer Nähe kann einen Brand des Wagens auslösen. Sehr selten ist der Grund eine Gewalteinwirkung im Rahmen eines öffentlichen Aufruhrs oder sogar Brandstiftung. Die äußeren Ursachen lassen sich anhand der Indizienlage und möglicher Schäden an umgebenden Objekten herausfinden.
Auf keinen Fall dürfen Sie einen Wagen, der im Stehen gebrannt oder während der Fahrt zu qualmen beginnt, weiter benutzen. Stellen Sie unverzüglich den Motor ab und entfernen Sie sich vom Wagen. Eine weitere Benutzung ist gefährlich und kann weitere Schäden verursachen, für die Sie unter Umständen als Fahrzeugführer die Verantwortung übernehmen müssen.
Bei der Begutachtung eines Autos mit Brandschaden werden auch der Aufwand und die Rentabilität einer möglichen Sanierung eingeschätzt, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs nötig ist. Auch wenn Ihr Auto nicht selbst gebrannt hat, sondern etwa in einer Tiefgarage in der Nähe eines brennenden Fahrzeugs parkte, ist unbedingt eine Begutachtung zu empfehlen: Ruß, Hitze und durch das Feuer in Umlauf gebrachte Schadstoffe könnten Ihren PKW erheblich in Mitleidenschaft gezogen haben.
Was ist eine Brandsanierung nach einem Fahrzeugbrand?
In Ihrer Tiefgarage hat ein anderes Fahrzeug gebrannt und nun haben Sie ebenfalls einen Brandschaden am Auto? Brandschäden und die damit einhergehende Sanierung sind kein billiges Unterfangen! In jedem Fall raten wir zu einem versierten Schadensgutachten, da viele Brand-, Ruß- und Löschschäden für den Laien gar nicht erkennbar sind. Das böse Erwachen kommt meist erst mit dem Erhalt der Werkstattrechnung. Ein kompetenter Kfz-Gutachter für Brandsanierung kann hier vorbeugen und eine eindeutige und umfassende Kostenrechnung für die gegnerische Versicherung ausarbeiten – damit Sie keinen Schreck bekommen!
Grundsätzlich ist dabei allerdings zu beachten, dass wir Sie nicht unterstützen können, wenn Ihr Auto den Brand ausgelöst hat. Dies ist ein Fall für die Kaskoversicherung; hierfür wird kein Gutachten benötigt. Wir können ein Gutachten dann erstellen, wenn ein anderes Fahrzeug oder ein anderweitig entfachtes Feuer Ihr Fahrzeug in Brand gesetzt hat.
Wann kommt eine Brandsanierung überhaupt infrage?
Eine Brandsanierung ist in dem Moment möglich, wenn das Auto von einer schwarzen Rußschicht und von Löschschaum überzogen ist. Viele verzichten auf eine Reparatur, sobald keine augenscheinlichen Unfallspuren zu sehen sind. Und das, obwohl diese in einem solchen Fall von erheblicher Bedeutung ist, da eine Inspektion auch versicherungstechnische Auswirkungen hat. Es treten schließlich nicht nur offensichtliche Schäden auf, sondern auch auf den ersten Blick nicht sichtbare, wie verschmorte Kabel oder verformte Plastikteile (auch im Innenraum/Technik/Manschetten und Buchsen).
Hinzu kommt, dass eine Brandsanierung auf gefährliche Substanzen hin untersucht, die bei einem Brand freigesetzt werden. Der offensichtliche Schaden am Fahrzeug spielt im Vergleich zur Kontaminierung durch oft geruchsneutrale Gase und Giftstoffe eine untergeordnete Rolle. Die unbemerkten Giftstoffe verflüchtigen sich nicht durch eigenständiges Auslüften!
Wie läuft eine Brandsanierung nach einem Fahrzeugbrand ab?
Die Brandsanierung ist eine äußerst komplexe und aufwendige Reparatur und damit auch sehr zeitintensiv.
Jedes Fahrzeug, das selbst gebrannt hat oder in anderweitiger Form Feuer ausgesetzt war, ist sowohl außen als auch innen von einer schwarzen Rußschicht überzogen. In der Regel sind Autos sehr dicht.Jedoch können die Dichtungen, die an Türen und Fenstern Wasser abhalten, das Eindringen von Ruß nicht verhindern. Jedes einzelne Teil des Autos muss deshalb mit einer speziellen Technik vom Ruß gesäubert werden. So muss man bei der Reinigung von Leder zum Beispiel ganz anders verfahren als bei Plastik.
Außerdem befindet sich in jedem brandgeschädigten Fahrzeug, egal ob es innen gebrannt hat oder nicht, ein beißender Brandgeruch. Dieser lässt sich durch alleiniges Auslüften nicht beseitigen. Der unangenehme Geruch weist auf Giftstoffe hin, die bei einem Brand freigesetzt werden. Selbst wenn das Fahrzeug augenscheinlich nur äußere Schäden aufweist, ist es Untersuchungen zufolge immer auch im Innenraum kontaminiert. Für den Laien ist diese Belastung mit Giftstoffen nicht messbar. Besonders gefährlich sind geruchslose Giftstoffe.
Ein weiteres Problem ist der Löschstaub, der über dem schwarzen Ruß liegt und das Fahrzeug bedeckt. Ist der Innenraum ebenfalls betroffen, ist eine Sanierung noch schwieriger
Um all diese Schäden zu beheben, muss man jeden verbrannten Bestandteil des Autos einzeln säubern. Bleibt auch nur ein Teil ungereinigt, befindet sich der Giftstoff noch im gesamten Auto. Entweder es gelingt, ihn vollständig zu beseitigen oder gar nicht. Eine Grauzone gibt es nicht.
Die komplette Reinigung von Giftstoffen – einschließlich des Tauschs der Luft- und Innenraumfilter – dauert deshalb meist etwa fünf Tage. Diese Zeit kann je nach Umfang des Brandschadens und der Auslüftungsdauer abweichen.
Wie wird das Gutachten für eine Brandsanierung erstellt?
Der Gutachter vereinbart hierfür einen Termin mit Ihnen. Bei diesem wird das Auto eingehend besichtigt. Es werden Fotos angefertigt – zum einen, um den Schaden zu dokumentieren. Zum anderen, um mögliche Schäden, die beim späteren Transport oder der Reparatur entstehen sollten, bemerken zu können. Außerdem wird der Schaden im Voraus geschätzt. Bei einem regulären Schadensfall führt der Gutachter in der Regel eine Probefahrt bzw. einen Probelauf mit dem Fahrzeug durch. Das ist bei Brandfahrzeugen in den meisten Fällen nicht möglich, da die Kontaminierung zu hoch ist, um das Auto vor der Sanierung weiterhin zu verwenden.
Die Reparaturkosten werden mit einem speziellen Berechnungssystem bestimmt. Sie setzen sich aus den regionalen durchschnittlichen Stunden-Verrechnungssätzen der Fachbetriebe und aus den Materialkosten zusammen.
Eine gutachterliche Stellungnahme besteht aus folgenden Punkten:
- Fahrzeugidentifizierung
- Besichtigungsbedingungen: War das Fahrzeug von allen Seiten einsehbar? War eine Hebebühne oder eine Auffahrtsrampe vorhanden?
- Probefahrt
- Probelauf
- Fahrzeugzustand: Befindet sich das Fahrzeug im ursprünglich beschädigten und nicht demontierten Zustand?
- Verkehrssicherheit: Darf sich das Fahrzeug noch im Verkehr bewegen oder werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet?
- Vorschäden (reparierte und unreparierte)
- beschädigte Teile
- Reparaturkosten
Ein Gutachten ist also nicht nur eine notwendige Maßnahme, sondern dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.
Nur so kann eine mögliche Kontamination festgestellt, die Verkehrstüchtigkeit untersucht und Ihnen eine Auskunft über die Reparaturkosten gegeben werden.