Begriffserklärung der Wertminderung / technischer und merkantiler Minderwert
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines zur Wertminderung:
Merkantiler Minderwert: Als Grundlage oder auch Geburtsstunde der merkantilen Wertminderung oder technischen Wertminderung ist wohl das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.01.1958 anzusehen.
In diesem Urteil wurde sowohl die technische Wertminderung als auch die merkantile Wertminderung wie folgt unterschieden: technische Wertminderung und merkantile Wertminderung.
Was ist eine technische Wertminderung?
Die technische Wertminderung beschreibt einen Wertverlust des Kraftfahrzeuges durch technische Mängel trotz einer durchgeführten Instandsetzung. Diese Mängel können sich auf die Betriebssicherheit, die Lebensdauer, die Gebrauchsfähigkeit oder das äußerliche Aussehen des Fahrzeugs auswirken. Aufgrund der heutigen modernen Reparaturmethoden ist in den meisten Fällen von einer einwandfreien Reparatur auszugehen und somit wird die technische Wertminderung nur noch in seltenen Fällen angewandt.
Ein Beispiel für eine technische Wertminderung, in Bezug auf das äußerliche Aussehen, wäre zum Beispiel ein entstandener Farbtonunterschied bei einer Lackierung. Im Zuge einer Reparatur wurde ein Bauteil nachlackiert, der Farbton des neu lackierten Bauteils passt nicht mehr zu dem Farbton der angrenzenden Bauteile. Der Geschädigte muss diesen Zustand nicht hinnehmen und kann hierfür eine technische Wertminderung verlangen. Wie dieses Beispiel zeigt, kann der Sachverständige eine technische Wertminderung immer erst nach einer erfolgten Reparatur erkennen und bewerten.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Trotz einer technisch fehlerfreien Reparatur des Kfz, kann dessen Wert durch den Unfall gemindert sein, da man ab diesem Zeitpunkt von einem Unfallfahrzeug spricht. Im Falle eines späteren Verkaufs kann das Fahrzeug unter Umständen nur noch einen geringeren Erlös erzielen als ein unfallfreies Fahrzeug. Die merkantile Wertminderung entspricht hier der Reduzierung des möglichen Verkaufspreises.
Folgendes Beispiel veranschaulicht die merkantile Wertminderung besonders schön: zwei Fahrzeuge des gleichen Typs mit exakt gleicher Laufleistung stehen zu einem Preis von 20.000 € zum Verkauf.
Das eine Fahrzeug hat einen einwandfrei instandgesetzten Heckschaden, die Reparaturkosten lagen hier bei 10.000 €. Das andere Fahrzeug ist nachweislich vollkommen unfallfrei. Jeder Käufer wird, wenn beide PKWs das Gleiche kosten, immer den unfallfreien Wagen wählen. Das instandgesetzte Fahrzeug hingegen ist nur dann verkäuflich, wenn ein gewisser Preisnachlass berücksichtigt wird. Denn bei einem Verkauf des reparierten Fahrzeuges, ist der Verkäufer verpflichtet den Käufer über Unfallschäden am Fahrzeug zu unterrichten. Daraus kann sich unter Umständen ein verminderter Kaufpreis bis hin zu einer Kaufablehnung ergeben.
Ein potenzieller Käufer kann Bedenken hinsichtlich zweier Punkte haben:
1 Erstens besteht immer die Besorgnis verdeckter Schäden, welche nicht erkannt und somit nicht repariert wurden.
2 Zweitens bestehen Bedenken gegenüber der Reparaturdurchführung selbst, da auch von einem Fachmann die Dauerhaftigkeit einer augenscheinlich fachgerechten Reparatur nicht eingeschätzt werden kann.
Bei einer erfolgten Nachlackierung wird sich jeder Kaufinteressent fragen:
- Blättert die Lackierung nach gewisser Zeit ab?
- Bleibt das Glanzbild der Lackierung erhalten?
- Bekommt die Lackierung irgendwann Risse?
- Fällt der Lack eines Tages ein?
- Werden früher oder später Bearbeitungsspuren sichtbar?
- Wurde der Korrosionsschutz bei der Reparatur verletzt?
Eine merkantile Wertminderung entspricht somit der Kaufpreisminderung die nötig ist, um einen Kaufanreiz gegenüber einem gleichwertigen unfallfreien Automobil zu bieten.
Der Minderwert ist ein fiktiver Wert und wird durch den Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Schadenumfang wie auch das Fahrzeugalter werden hierbei berücksichtigt.
Was bedeutet merkantile Wertminderung / Merkantiler Minderwert?
Nach einem Autounfall kommt es trotz einer anschließenden technisch fehlerfreien Reparatur zu einer Minderung des Fahrzeugwertes – schließlich achten gerade wir Deutschen fast schon penibel darauf nur „unfallfreie“ Fahrzeuge zu kaufen. Das Auto erzielt damit also im Falle eines Verkaufs einen geringeren Preis als bei einem vergleichbaren unfallfreien Auto. Diese sogenannte Merkantile Wertminderung ist eigentlich nur theoretisch – sie ergibt sich allein durch die Tatsache eines Unfalls, weil der Käufer in der Regel einen Gebrauchtwagen ohne Unfall bevorzugen würde, auch wenn das Fahrzeug keine erkennbaren Schäden mehr vorweisen kann.
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Möchte man den Wertverlust errechnen, konzentriert man sich im Wesentlichen auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Höhe der Reparaturkosten, die das Ausmaß des Schadens anzeigen. Man muss jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche Berechnungsmethoden nur eine Grundlage für die letztendliche Schätzung des Sachverständigen darstellen. Es ist vor allem das Wissen und die Erfahrung des Kfz-Gutachters in Bezug auf den Autotyp, seine Gängigkeit und den lokalen Markt, das dem reparierten Auto seinen neuen Wert zuweist.
Hinweis Wertminderung
Eine Ausweisung einer anfallenden Wertminderung obliegt einem Kfz-Sachverständigen, es ist folglich erforderlich ein Schadengutachten erstellen zu lassen, um eine Wertminderung zu erhalten. Ein Schadengutachten ermittelt Ihnen die nötigen Werte die zur Berechnung der unten aufgeführten Methoden erforderlich sind.
Denn nicht die Berechnungsmethoden bestimmen die Höhe der Wertminderung, sondern der Sachverständige aus seiner Erfahrung und letztendlich der Fahrzeughandel der den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs am Gebrauchtwagenmarkt festlegt.
Wie wird die merkantile Wertminderung berechnet?
Für die Berechnung der merkantilen Wertminderung existieren diverse Berechnungsmethoden, die allein nie zu einem einwandfreien Ergebnis führen können. Denn es obliegt dem Sachverständigen mithilfe seiner Kenntnis des örtlichen Marktes, der Gängigkeit des jeweiligen Fahrzeugtyps und der fahrzeugspezifischen Besonderheiten eine exakte Wertminderung zu bestimmen. Die diversen Berechnungsmethoden sind lediglich ein ungefährer Wegweiser für eine mögliche Entschädigung. Derzeit existieren ungefähr 10 Berechnungsmethoden, von denen jedoch einige heutzutage nicht mehr verwendet werden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen alle bekannten und gängigen Berechnungsmethoden vor. Aus unserer Erfahrung sind die Berechnungsmethoden Hamburger Modell, Ruhkopf-Sahm-Modell und Bremer Modell die 3 wichtigsten Methoden, um für den Geschädigten den bestmöglichen Schadensausgleich zu bemessen. Die Berechnungsmethode MFM (Marktrelevanz und Faktorenmethode) ist ebenfalls eine gängige Methode, die jedoch bevorzugt, von der Versicherungswirtschaft verwendet wird, da diese in diversen Fällen eine sehr geringe Wertminderung für den Geschädigten erzielt.
Merkantile Wertminderung hier online berechnen:
Um Ihnen ein Gefühl für eine entstehende Wertminderung zu geben, bieten wir Ihnen auf unserer Seite Online-Wertminderungsrechner die Möglichkeit, mit allen bekannten Berechnungsmethoden Ihre Wertminderung einfach, schnell und vollkommen kostenfrei zu berechnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Onlineberechnung lediglich einen Richtwert darstellt.
Die Bemessung einer entsprechenden Wertminderung obliegt rein dem Sachverständigen und kann bei der Wahl eines freien und unabhängigen Sachverständigen gegebenenfalls für Sie sogar noch bessere Ergebnisse erzielen.
Faustformel
Wie wird die Merkantile Wertminderung nach der Faustformel berechnet?
Merkantilen Wertminderwert nach der Faustformel berechnen:
Bevor auf die verschiedenen Berechnungsmodelle eingegangen wird, erläutern wir kurz die Faustformel, die gerne als allgemeine Richtlinie verwendet wird. Sie geht nach Betriebsjahren. Im ersten Betriebsjahr beträgt der merkantile Minderwert 25 % der Reparaturkosten, im Jahr zweiten 20 %, im dritten 15 % und im vierten 10 %. Die Faustformel ist richtungsweisend, kann aber nicht als letztendlicher Wert herangezogen werden, da sie dafür zu ungenau ist.
Die Berechnung der Wertminderung ist Gegenstand sowie Inhalt eines Kfz-Gutachtens, somit wird Ihnen bei Erstellung eines Kfz Gutachtens immer eine anfallende Wertminderung ausgewiesen.
Betriebsjahr | minderwerterhebliche Reparaturkosten |
---|---|
1. Betriebsjahr | 25 % der Reparaturkosten |
2. Betriebsjahr | 20 % der Reparaturkosten |
3. Betriebsjahr | 15 % der Reparaturkosten |
4. Betriebsjahr | 10 % der Reparaturkosten |
Ruhkopf-Sahm-Verfahren
Wie wird die Merkantile Wertminderung nach den Ruhkopf-Sahm-Verfahren berechnet?
Unser Unternehmen berechnet den merkantilen Minderwert in den meisten Fällen mit dem Ruhkopf-Sahm-Verfahren. Es wurde vom Bundesgerichtshof geprüft und wird ausdrücklich empfohlen. Folgende Komponenten werden dabei berücksichtigt:
- Neupreis (netto)
- Zeitwert (Veräußerungswert)
- Alter des Fahrzeuges (netto)
- Gesamtreparaturkosten (netto)
Alle Werte sind bei dieser Berechnung (soweit nicht mehrwertsteuerneutral) ohne Mehrwertsteuer heranzuziehen.
Der Neupreis ist der Preis, den man bei einem Neukauf eines Fahrzeugs desselben Typs bezahlen müsste (Listenpreis).
Der Zeitwert oder der Veräußerungswert hingegen ist der Preis, den der Händler vor dem Unfallschaden für Ihr Fahrzeug bezahlen würde, dies entspricht somit dem Händlereinkaufspreis. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Reparatur verkaufen wollen, müssen Sie bei einem Verkauf den reparierten Unfallschaden angeben. Folglich wird nun dann ein Händler aufgrund des angegebenen Unfallschadens trotz einer fach- und sachgerechten Reparatur Ihnen für Ihr Fahrzeug einen geringeren Händlereinkaufspreis bieten. Der merkantile Minderwert ist sozusagen der Differenzbetrag, um den der Wert des Fahrzeugs trotz einer Reparatur sinkt. Wenn die Werkstatt jedoch so gut repariert hat, dass das Fahrzeug aufgewertet wurde, also hochwertiger ist als vor dem Unfall, kann der Minderwert stark verringert werden, man spricht hierbei eine von einer sogenannten Wertverbesserung.
Im Regelfall liegt die regulierende Haftpflichtversicherung wert darauf, dass der Zeitwert durch einen Gutachter festgestellt wurde. Folglich kann eine Wertminderung nach diesem Modell nur mittels eines Gutachtens ausgewiesen werden.
Die Berechnung nach Ruhkopf-Sahm beinhaltet zwei Ausnahmen:
1 Ist das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Zeitwert zu gering, dann spricht man von einem Bagatellschaden. Es bedeutet, dass der Schaden zu klein ist und der Weiterverkaufswert nur geringfügig abweicht. Das Ist der Fall, wenn die Reparaturkosten < 10 % des Zeitwertes sind. Hier wird keine Wertminderung vorgenommen.
2 Im zweiten Fall ist das Verhältnis von Zeitwert zu Neupreis zu gering (< 40 %). Es bedeutet, dass der Unterschied zwischen dem aktuellen Preis für ein unfallfreies Fahrzeug desselben Alters und einem nicht unfallfreien durch Alter und Einsatz schon angeglichen ist, sodass eine „tatsächliche“ Wertminderung nicht mehr in Betracht kommt.
Abgesehen davon gelten folgende Annahmen für Reparaturkosten im Verhältnis zum Zeitwert (alle Werte netto):
Das Ruhkopf-Sahm-Verfahren benötigt insgesamt nur wenige Angaben zur Berechnung des Minderwertes. In die Schätzung des Zeitwerts fließen das Wissen und die Erfahrung des Sachverständigen ein. So gewährleistet die Formel, dass eine Schätzung vorgenommen werden kann, die dem aktuellen Markt entspricht.
Die Berechnung der Wertminderung ist Gegenstand und Inhalt eines Kfz-Gutachtens, somit wird Ihnen bei Beauftragung eines Kfz Gutachtens immer eine Wertminderung ausgewiesen.
Methode nach Dipl.-Ing. Halbgewachs
Wie wird die Merkantile Wertminderung nach Halbgewachs berechnet?
Die Halbgewachs Methode rechnet mit:
- Neupreis
- Veräußerungswert
- Alter des Fahrzeuges
- Gesamtreparaturkosten
- Arbeitskosten (Lohnkosten), Materialkosten
Alle Werte sind bei dieser Berechnungsmethode (soweit nicht mehrwertsteuerneutral) ohne Mehrwertsteuer heranzuziehen.
Der große Unterschied zu den vorherigen Modellen ist die Einrechnung der Arbeits- und Materialkosten.
Im Übrigen gelten dieselben Ausnahmen wie bei Ruhkopf-Sahm. Diese Methode wurde lediglich entwickelt, um einige Fehler des Ruhkopf-Sahms-Verfahrens zu beheben.
Allerdings ist dies nur teilweise gelungen und die Formel führt zu vielen anderen Fehlern. Sobald der Schaden beispielsweise in finanziell kostspieligere Regionen fällt, wird der Minderwert unangemessen hoch. Aus diesem Grund wurde die Formel mehrmals geändert und mehr und mehr an Ruhkopf-Sahm angepasst.
Die Berechnung des merkantilen Minderwerts ist grundsätzlich Gegenstand und Inhalt eines Kfz-Gutachtens, somit wird Ihnen in einem Kfz Gutachten eine anfallende Wertminderung ausgewiesen.
Noelke Noelke
Merkantilen Wertminderwert nach Noelke Noelke berechnen:
Die Berechnung nach Noelke Noelke orientiert sich an Ruhkopf-Sahm und Dr. Halbgewachs. Bei dieser Methode wird die Mehrwertsteuer nicht herausgerechnet und der Faktor X wird nicht einer Tabelle entnommen, sondern anhand empirischer Grundlagen in einer eigenen Formel berechnet.
Noelke Noelke gilt heute als überholt, denn einerseits fehlt die obere Begrenzung von X, was zu nicht verwendbaren Ergebnissen führt und andererseits wurde die Formel anhand der Tabelle von Halbgewachs entwickelt und war mit Neuauflage der Tabelle bereits veraltet.
Bremer Formel (1970)
Merkantilen Wertminderwert mit der Bremer Formel berechnen:
Das Bremer Modell ist einfacher gehalten als bei Ruhkopf-Sahm und Dr. Halbgewachs. Hier spielt lediglich das Fahrzeugalter und die Reparaturkosten eine Rolle. Ist das Fahrzeug erst ein halbes Jahr alt, beträgt der merkantile Minderwert 30 % der Reparaturkosten. Die genaue Staffelung findet sich in der Tabelle.
Bei dieser Berechnungsart müssen die relevanten (minderwerterheblichen) Reparaturkosten netto herangezogen werden. Zur Vereinfachung können hierbei 2/3 des vom Gutachter ermittelten Nettoreparaturkostenbetrags herangezogen werden.
Fahrzeugalter | Minderwert in % der für die Bemessung erheblichen Reparaturkosten |
---|---|
bis 6 Monate | 30 % |
bis 12 Monate | 25 % |
bis 24 Monate | 20 % |
bis 36 Monate | 15 % |
bis 60 Monate | 10 % |
Die Berechnung der Wertminderung ist immer Gegenstand und Inhalt eines Kfz-Gutachtens, somit wird Ihnen bei Beauftragung eines Kfz-Gutachtens immer eine anfallende Wertminderung ausgewiesen.
Hamburger Modell (1981)
Merkantilen Wertminderwert mit dem Hamburger Modell berechnen:
Das Hamburger Modell setzt sich aus den beiden Komponenten Betriebsleistung und Reparaturkosten zusammen. Wurde der PKW beispielsweise 20.000 km gefahren, dann beträgt der merkantile Minderwert 30 % der Reparaturkosten. Bei über 100.000 km liegt er bei 0 % der Reparaturkosten.
Dei dieser Berechnungsmethode müssen die relevanten (minderwerterheblichen) Reparaturkosten netto herangezogen werden. Zur Vereinfachung können hierbei 2/3 des vom Sachverständigen ermittelten Nettoreparaturkostenbetrags herangezogen werden.
Laufleistung | Minderwert in % der für die Bemessung erheblichen Reparaturkosten |
---|---|
bis 20.000 km | 30 % |
bis 50.000 km | 20 % |
bis 75.000 km | 15 % |
bis 100.000 km | 10 % |
über 100.000 km | keine Wertminderung |
Die verwendeten Werte sind hier – ebenso wie bei der Bremer Formel – so einfach und ungenau definiert, dass der ermittelte merkantile Minderwert keinesfalls dem Markt entsprechen kann. Der Veräußerungswert findet beispielsweise überhaupt keine Berücksichtigung. Damit sind beide Modelle hinfällig und werden nicht verwendet.
Die Berechnung der Wertminderung ist grundsätzlich Gegenstand und Inhalt eines Kfz-Gutachtens, somit wird Ihnen in einem Kfz Gutachten immer eine anfallende Wertminderung ausgewiesen.
Kasseler Modell
Merkantilen Wertminderwert nach dem Kasseler Modell berechnen:
An Ruhkopf-Sahm orientiert sich auch das Kasseler Modell. Es ist nach einem Urteil des Amtsgericht Kassel benannt und eine Methode, die nur regional und nicht deutschlandweit verwendet wird. Der einzige Unterschied liegt hier im Fehlen der Ausnahmeregelung – das bedeutet, dass selbst bei einem Bagatellschaden eine (wenn auch sehr geringe) Wertminderung vorgenommen wird.
Beschlüsse des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages
1975 äußerte sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag zu dem Problem der Berechnung des Minderwertes, da sich die Entwicklung einer einheitlichen und immer passenden Formel als sehr schwierig erwies.
Es wurde festgestellt, dass „bei Einfachschäden an Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind oder bis zum Unfall eine Betriebsleistung von mehr als 100 000 km hatten“ kein Minderwert berechnet werden soll. Zudem sei bei „Nutzfahrzeugen (…) nur ausnahmsweise“ eine Minderung gerechtfertigt.
Daraufhin wurden zwei verschiedene Formeln entwickelt. Beide sind jedoch kaum anwendbar, da sie sich in wichtigen Details zu vage halten. So wird nicht definiert was ein „erheblicher Schaden“ ist. Zudem rechnen sie mit zu wenigen Faktoren und schließen so zum Beispiel den Veräußerungswert aus, der die Wertminderung verringern könnte.
So kommt es, dass nach Meinung von Experten beide Formeln kaum zur Berechnung verwendet werden können und von uns daher auch nicht angewendet werden.
Die Berechnung erfolgt dann vereinfacht mit 2/3 der Netto-Gesamtreparaturkosten was ca. den erheblichen Reparaturkosten entspricht.
1. Jahr bzw. bis 20.000 km | 50 % der erheblichen Reparaturkosten |
2 Jahre bzw. bis 40.000 km | 40 % der erheblichen Reparaturkosten |
3 Jahre bzw. bis 60.000 km | 30 % der erheblichen Reparaturkosten |
4 Jahre bzw. bis 80.000 km | 20 % der erheblichen Reparaturkosten |
5 Jahre bzw. bis 100.000 km | 10 % der erheblichen Reparaturkosten |
BVSK-Wertminderungsmodell (2003)
Merkantilen Wertminderwert nach dem BVSK Wertminderungsmodell berechnen:
Ein erneuter Versuch die merkantile Wertminderung mithilfe einer Berechnung zu vereinheitlichen, startete der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesen e.V. (BVSK) im Jahr 2003. Die entscheidenden Faktoren hier sind:
- Fahrzeugalter
- Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt.)
- km-Leistung
- Anzahl der Besitzer
- Zustand
- Marktgängigkeit
- Ausstattung
Schnell erkennt man, dass bis dahin nur der Wert vor dem Unfall gegeben ist. Der Sachverständige klassifiziert im nächsten Schritt den Schaden, wobei nur die tatsächliche Beschädigung betrachtet wird und Größen wie beispielsweise unterschiedliche Verrechnungssätze, Aufschläge auf Ersatzteile und Verbringungskosten entfallen. Die Wertminderung ergibt sich hier aus dem Wiederbeschaffungswert und der Klassifizierung des Schadens. Die Formel dazu folgendermaßen aus:
Die %-Klasse ist der festgestellte klassifizierte Schaden des Gutachters, der M-Wert rechnet die doppelte Marktgängigkeit heraus, die ja im Wiederbeschaffungswert (WBW) auch enthalten ist und der K-Faktor ist ein Korrektur-Faktor für leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge mit einem Vorschaden, der bereits repariert ist. Da diese Größe sehr sensibel ist, ist sie ebenfalls vom Erfahrungsschatz des Sachverständigen abhängig. Die Faktoren und Werte werden mit folgenden Tabellen ermittelt.
Vorschaden K- Faktor:
K-Faktor | Beschreibung |
---|---|
0.5 – 0.8 | reparierter Vorschaden vorhanden |
0.8 | leichte Nutzfahrzeuge |
1.0 | ohne Vorschaden |
Marktgängigkeit M- Wert:
-0.5 % | gute Marktgängigkeit |
0 % | mittlere Marktgängigkeit |
1.0 % | schlechte Marktgängigkeit |
2.0 % | sehr lange Standzeiten, Exoten |
Schadenintensität % – Wert – Klasse:
Klasse | Beschreibung | Schadenintensität |
---|---|---|
1 | leichte Schäden inkl. Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u. ä.) und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten | 0 bis 0,5 |
2 | leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten | 0,5 bis 1,5 |
3 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen | 1,5 bis 2,5 |
4 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen mit Ersatz von Radaufhängungsteilen | 2,5 bis 3,5 |
5 | Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und erhebliche Richtarbeiten an solchen Teilen mit Ersatz von Radaufhängungsteilen | 3,5 bis 4,5 |
6 | Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz Ersatz von Radaufhängungsteilen | 4,5 bis 6,0 |
7 | Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Ersatz von Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Schäden vorn und hinten | 6,0 bis 8,0 |
Auch bei dieser Methode ist sehr schön zu sehen, dass eine Wertminderung nur mittels eines Kfz Gutachtens ermittelt werden kann. Ein Gutachten weist den sogenannten Wiederbeschaffungswert (der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfallschaden) sowie die Vorschäden aus, die zur Berechnung dieser Methode herangezogen werden.
Helmut Zeisberger MFM (2012) Marktrelevanz- und Faktorenmethode
Merkantilen Wertminderwert mit der Marktrelevanz und Faktorenmethode MVM berechnen:
Die aktuellste Berechnungsmethode stammt aus der Feder von Helmut Zeisberger. MFM bedeutet ausgeschrieben Marktrelevanz- und Faktorenmethode. Hier finden die neuesten technischen Entwicklungen bei der Ermittlung des merkantilen Minderwerts Eingang. Es wird insgesamt eine computergestützte und etwas zeitgemäßere Methode vorgestellt, bei der auch rechtliche Gegebenheiten, Marktveränderungen, Besonderheiten des Fahrzeugs und der Entwicklungsstand der Technik berücksichtigt werden.
Die entscheidenden Faktoren hier sind:
- Fahrzeugalter (AK Alterskorrektur)
- Veräußerungswert (inkl. MwSt.) (VW)
- Neupreis (NP)
- Reparaturkosten inkl. MwSt. (RK)
- Marktgängigkeit (FM – Faktor)
- Vorschaden (FV-Faktor)
- Schadenumfang (SU)
Die Faktoren und Werte werden mit folgenden Tabellen ermittelt.
Vorschaden FV – Faktor:
FV Faktor | Beschreibung |
---|---|
0.2 | erheblicher Vorschaden |
0.4 | hoher Vorschaden |
0.6 | mittlerer Vorschaden |
0.8 | geringer Vorschaden |
1.0 | ohne Vorschaden |
Marktgängigkeit FM – Faktor:
FM-Faktor | Beschreibung |
---|---|
0.6 | sehr gute Marktgängigkeit (Nachfrage übersteigt das Angebot) |
0.8 | gute Marktgängigkeit (erhöhte Nachfrage) |
1.0 | normale Marktgängigkeit (Angebot / Nachfrage ausgeglichen) |
1.2 | schlechte Marktgängigkeit (erhöhtes Angebot) |
1.4 | sehr schlechte Marktgängigkeit (Fahrzeug ist schwer verkäuflich) |
Schadenumfang SU-Faktor:
Faktor SU | Beschreibung |
---|---|
0,2 | Erneuerung und/oder Instandsetzung von Anbauteilen (z. B. Stoßfänger) |
0,4 | Erneuerung und / oder Instandsetzung von geschraubten Karosserieteilen (z. B. Tür, Kotflügel, Motorhaube) |
0,6 | Geringe Instandsetzungsarbeiten bspw. von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (z. B. Seitenwand instand setzen, Heckblech instand setzen) |
0,8 | Erneuerung von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (wie z. B. Seitenwand erneuern, Kofferboden instand setzen) und / oder Erhebliche Instandsetzungsarbeiten |
1.0 | Reparatur bzw. Erneuerung und / oder erhebliche Instandsetzung (Richtbank erforderlich) von tragenden Karosserieteilen (z. B. Rohbaukarosse, Längsträger instand setzen, etc.) |
Alterskorrektur AK-Faktor:
Alter in Monaten | Faktor AK |
---|---|
0 | 0,25 |
6 | 0,2417 |
12 | 0,2236 |
24 | 0,1734 |
60 | 0,0638 |
96 | 0,0535 |
114 | 0,0206 |
120 | 0 |
Die Berechnung der merkantilen Wertminderung (MWM) gemäß MFM Methode erfolgt dann mit folgender Formel:
MWM = [ (VW / 100) + (VW / NP x RK x SU x AK) ] x FM x FV