Unverschuldeter Verkehrsunfall?
Inhaltsverzeichnis
Wir helfen Ihnen, damit Ihnen Ihr Unfallschaden in voller Höhe erstattet wird!
Auf der Straße oder dem Parkplatz kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto ohne Ihr Verschulden beschädigt wird. Der Verursacher des Unfalls muss dafür aufkommen. Meist kann ein Laie aber nicht abschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat. Auch wenn es wie ein Bagatellschaden aussieht – der scheinbar harmlose Parkrempler richtet manchmal eine tiefergehende Beschädigung an.
Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben, benötigen Sie ein Schadengutachten oder Unfallgutachten. Dies gibt Ihnen darüber hinaus Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf! Wir kommen zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachten Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle. Als Experten in Sachen Unfallgutachten und Schadengutachten ermitteln wir unabhängig und neutral den vollen Schadensumfang.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall macht: Sie haben immer das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl!
Der Vorteil, wenn Sie unser Kfz-Ingenieurbüro beauftragen: Wir beurteilen den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend und neutral.
Rufen Sie uns an:
Und wir besprechen gemeinsam den Ablauf der gesamten Schadensregulierung.
Wichtig!
Die Kosten für das Erstellen eines Unfallgutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Somit muss der Schadensverursacher oder dessen Versicherung die entstandenen Gutachterkosten im Rahmen der Regulierung erstatten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es die entsprechende Regelung im § 249 BGB.
Unfallgutachten
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Wir erstellen Schadengutachten für alle PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen, Baufahrzeuge und Sonderaufbauten. Das Unfallgutachten enthält Angaben zur ermittelten Schadenhöhe, sowie der Dauer der Reparatur oder einer möglichen Wiederbeschaffung. Weiters geben wir die Höhe des Restwerts (oder der Wiederbeschaffung) an und ob nach einer Reparatur eine Wertminderung vorliegt.
Es liegt ein Kaskoschaden vor? Gerne werden wir auf Wunsch in diesem Fall für Sie tätig. Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden schaltet die eigene Versicherung beim Kaskoschaden bevorzugt eigene Schadengutachter ein.
Schlagen Sie bitte in Ihrem Versicherungsvertrag nach, bevor Sie sich entscheiden. Darin stehen die Details zum Prozedere für den jeweiligen Schadenfall.
Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!
In § 249 BGB Absatz 1 steht:
„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Mit anderen Worten: Bei einem unverschuldeten Unfall bzw. Schaden müssen Sie als Unfallopfer in dem Maße entschädigt werden, als wäre das Ereignis niemals eingetreten. Das schließt die Gutachterkosten mit ein! In Absatz 2 heißt es außerdem: Als Opfer haben Sie die Wahl, die Instandsetzung des Fahrzeugs zu verlangen oder sich den Schaden in Geld auszahlen zu lassen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und überlassen Sie die Beurteilung des Schadens dem Profi!
Übrigens: Im Haftpflichtfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Unfallverursachers. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand, trägt die gegnerische Versicherung. Das spielt aber grundsätzlich keine Rolle, um Ihre Rechte einzufordern und durchsetzen zu lassen. Wenn durch den Unfall weiterführende Ansprüche entstehen, können Sie diese natürlich ebenso geltend machen.
Verkehrsrechtsanwalt A. Cermak über die Vorteile eines Unfallgutachtens
Im Haftpflichtschadenfall (außer bei Bagatellschäden) empfehle ich, das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Es hat für den Geschädigten gegenüber dem einfachen Kostenvoranschlag, wie man ihn aus der Werkstatt kennt, erhebliche Vorteile. Das Kfz-Gutachten listet zum einen die Kosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur auf. Außerdem weist es weitere schadenersatzpflichtige Beträge wie die Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung des Fahrzeugs aus. Das qualifizierte Schadensgutachten ist auch wichtig, um die Beweise des Geschädigten zu sichern. Vor allem, falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat übrigens kein Recht darauf, Ihnen einen Unfallgutachter zuzuteilen. Lassen Sie sich daher nicht darauf ein. Ein freier und unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl berät Sie neutral und schätzt Ihren Unfallschaden objektiv ein. So liefert er eine wichtige Grundlage, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Albert Cermak // Fachanwalt für Verkehrsrecht
Warum benötigen Sie ein unabhängiges Schadengutachten?
Ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage für die Abwicklung all Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung. Diese tragen auch die Kosten für das Schadengutachten. Der eklatante Unterschied zu einem Kostenvoranschlag: Er deckt nicht jeden Ihrer Ansprüche ab! Wie zum Beispiel die Fotodokumentation des Fahrzeugs und die Ermittlung der Vorschäden. Oder die Angabe, ob das Auto noch verkehrssicher ist.
Wie setzen Sie also Ihre Forderungen gegen den Schädiger in vollem Umfang durch? Lassen Sie von uns fach- und sachgerecht alle Beweise aufnehmen, die die Schadenhöhe und den Umfang des Schadens bestimmen. Wir erstellen ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Unfallgutachten, das zahlreiche Vorteile bietet und vor Gericht als Beweis anerkannt wird.
Welche Vorteile hat ein Unfallgutachten?
Wir erstellen Unfall- und Schadengutachten für alle LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen und Sonderaufbauten. Und zwar unabhängig von der Automarke. Auch im Fall eines Kaskoschadens greifen wir auf Wunsch ein. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden wird hier jedoch in der Regel ein Gutachter Ihrer eigenen Versicherung tätig. In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie die Details dazu.
Was beinhaltet ein Kfz-Schadengutachten?
Ein Schadengutachten gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Schadenumfang, Schadenhöhe und Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis!
Des Weiteren beinhaltet unser Schadengutachten folgende wichtige Details:
- Begutachtung in unserer Prüfhalle
- Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten, Instandsetzungskosten und Lackierkosten
- Dokumentation der Fahrzeugdaten, inklusive der exakten Typbestimmung mit Serienausstattung und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefen, Kilometerstand sowie Aussage zum Pflegezustand
- Angabe zur Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis
- Angabe der Wertminderung (Begriffserklärung) falls der Wert gemindert ist
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes mit entsprechender Besteuerungsart
- Ermittlung des Restwertes im Falle eines Totalschadens
- Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten
- Detaillierter Schadenumfang und Darstellung aller beschädigten Baugruppen sowie ausführliche Aufführung aller benötigten Ersatzteile und Preise
- Nutzungsausfallentschädigung (FAQ) pro Tag entsprechend der festgestellten Nutzungsausfallgruppe
- Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezieller Innenausstattung
- Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens
Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?
Aus dem Haftpflichtschaden können neben den allgemeinen Forderungen noch weitere Ansprüche entstehen:
Sachkosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung:
Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Wiederbeschaffungskosten, Entsorgungskosten und Sachschäden
Personenbezogene & sonstige Ansprüche:
Arztkosten, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, Sachverständigengebühren, Anwaltshonorar, Auslagenpauschale, Finanzierungsgebühren, Zulassungsgebühren, Ummeldegebühren und Standkosten
Hier ist es ratsam und empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand zu nehmen.
Ein Fachanwalt für Verkehrs- und Schadensrecht berät Sie ausführlich und kompetent.
Wichtig: Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung tragen!
Wer trägt die Kosten eines freien Sachverständigen?
Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Sofern Sie der Unfallgeschädigte sind (Sie sind nicht Schuld an dem Unfall), müssen die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Vorausgesetzt die Grenze zum Bagatellschaden ca. 750,- € – 1.000,- € wurde nicht überschritten. Sollte ein Bagatellschaden vorliegen, dann ist es ratsam hier kein Gutachten, sondern lediglich einen günstigeren Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auch die Gebühren für den Kostenvoranschlag müssen dann von dem Schädiger oder dessen Versicherung übernommen werden. Für eine volle Kostenübernahme ist vorausgesetzt, dass Sie keinerlei Teilschuld an dem Schadenereignis haben. Bei einer vorliegenden Teilschuld oder Mithaftung an dem Unfall, müssen Sie die Sachverständigenkosten anteilig der ermittelten Haftungsquote tragen.
Ein Beispiel hierfür wäre, dass bei einem Schadenereignis festgestellt wurde, dass Ihr Unfallgegner lediglich 70 % an dem Schadenereignis Schuld trägt. Folglich ergibt sich eine Mithaftung an dem Unfall in Höhe von 30 % zu Ihren Lasten. Somit werden die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung nur in Höhe von 70 % übernommen. Die übrigen 30 % der Gutachterkosten, müssen aufgrund der Haftungsquote von Ihnen selbst getragen werden.
Wer Zahlt die Kosten für mein Kfz-Gutachten?
Als Unfallverursacher ist es meist so, dass Sie die Kosten für einen freien Sachverständigen selbst tragen müssen. Dies kann sich jedoch dann lohnen, wenn dadurch Ihre Unschuld, eine wesentlich höhere Schadenssumme oder gar ein Betrugsfall bewiesen werden kann. Bei allen anderen Gutachtenarten, ausgenommen Schadengutachten im Haftpflichtfall, trägt in aller Regel der Auftraggeber die Kosten des freien Sachverständigen.
Wie läuft die Gutachtenerstellung konkret ab?
Schritte einer Kfz-Gutachtenerstellung:
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Beauftragung eines Kfz-Gutachters für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens
Vereinbaren Sie für die Schadenaufnahme telefonisch einen Termin mit dem Gutachter Ihres Vertrauens. Es kann Vorkommen, falls Ihr Fahrzeug einen erheblichen Schaden erlitten hat, dieses nicht mehr fahrtauglich ist. In solchen Fällen vereinbart der Gutachter einen Begutachtungstermin vor Ort.
Sollte der Schaden die Fahrtauglichkeit Ihres Kfz nicht beeinträchtigt haben, ist der Ort variabel. Hier wird unser Gutachter mit Ihnen einen Termin in der hauseigenen Prüfhalle oder auf Wunsch in Ihrer Werkstatt oder Ihrer Arbeitsstätte etc. vereinbaren. -
Die Begutachtung und Schadenaufnahme
Vor Ort wird der Gutachter mit Ihnen zusammen alle weiteren Schritte besprechen. Zu aller erst wird die sogenannte Abtretungserklärung, und somit unsere Beauftragung, ausgefüllt und unterzeichnet. Anschließend begutachtet Ihr Kfz-Gutachter das Fahrzeug und befragt Sie zum Unfallhergang und dem dabei entstandenen Schadenumfang. Sie erhalten Informationen zur Schadenaufnahme und können selbstverständlich jederzeit Fragen stellen. Der Sachverständige beginnt mit der Lichtbilddokumentation, welche zuerst die Rundumansicht des Fahrzeuges umfasst, um den Gesamtzustand festzuhalten. Darauf folgen Bilder der Rad- und Reifenkombination, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Innenraum, Vor- und Altschäden sowie der TÜV-Plakette. Im Anschluss fotografiert der Sachverständige den Schadenbereich aus verschiedenen Blickwinkeln und geht dabei immer weiter ins Detail.
Sollte bei der Schadenaufnahme festgestellt werden, dass gegebenenfalls unter verschraubten Anbauteilen (zum Beispiel unter dem Stoßfänger) weitere Schäden festzustellen wären, wird Sie Ihr Gutachter darüber informieren, dass zur vollständigen Schadenaufnahme, das Bauteil zu demontieren ist.
Der Mechaniker vor Ort wird innerhalb weniger Minuten das Bauteil demontieren, sodass der Gutachter den sich darunter befindlichen Schaden aufnehmen und wichtige Erkenntnisse für die spätere Kalkulation erhalten kann. Das demontierte Bauteil wird selbstverständlich im Anschluss wieder angebracht.
Stellt der Gutachter fest, dass sich erhebliche Unfallspuren an den Achsen wiederfinden, wird das Fahrzeug auf dem hauseigenen Messstand vermessen. Hierzu werden von dem Mechaniker der Reifendruck kontrolliert und notiert sowie Reifengröße und Hersteller in das System eingetragen. Im Anschluss wird die Messvorrichtung befestigt und das Kfz auf Unfallschäden vermessen.
Hat der Sachverständige den Schaden komplett aufgenommen, wird er Ihnen den kompletten Schadenumfang an Ihrem Fahrzeug erklären. Er geht darauf ein, was instand gesetzt bzw. ausgetauscht oder lackiert werden muss. Abschließend wird der Gutachter den weiteren Ablauf mit Ihnen besprechen und ggf. Unklarheiten klären. -
Erstellung des Unfall- und Schadengutachtens
Nach der Begutachtung beginnt der Sachverständige mit der Bearbeitung des Gutachtens. Er wählt die Fotos aus, auf welchen die Beschädigung sehr gut zu erkennen ist und markiert die Schadstellen. Sind alle Bilder bearbeitet recherchiert der Gutachter nach einem Wiederbeschaffungswert.
Nach der Kalkulation des Schadens, kann es vorkommen, sollte der Schaden die 70 % Regelung überschreiten, dass der Gutachter zudem einen Restwert für das beschädigte Fahrzeug ermitteln muss. Sind alle Werte bestimmt, erstellt der Kfz-Gutachter alle nötigen Beitexte und erzeugt das fertige Gutachten. Wie lange es dauert, ein Kfz-Gutachten zu erstellen, erfahren Sie hier? -
Versand des Schadengutachtens und Begleitung bei der Schadenabwicklung
Zu guter Letzt wird das Gutachten an den Auftraggeber, ggf. an dessen Rechtsanwalt und ein Exemplar an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versandt. Der Kunde wird vorab telefonisch über das Ergebnis informiert und zur weiteren Abwicklung beraten.
Unser Service ist damit noch nicht beendet. Während der gesamten Schadenabwicklung und der Regulierung durch die Versicherung, begleiten wir unseren Kunden bis zur vollständigen Abwicklung des Schadens. Bei vorgenommenen Kürzungen durch die gegnerische Versicherung, erstellen wir für unsere Kunden hinsichtlich technischer Abzüge selbstverständlich eine professionelle Stellungnahme, um unsere Ausführungen durchsetzbar zu machen.
Führt ein Unfallgutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte?
Ermittelt ein Kfz-Gutachten die Schadenssummen aller Schäden am Fahrzeug?
Ein Gutachten wird immer für den streitgegenständlichen Schaden erstellt und erfasst den Umfang des entstandenen Schadens. Wurde Ihr Auto durch einen Auffahrunfall an dessen Heck beschädigt, wird nur der Heckschaden samt dessen Auswirkungen begutachtet.
Schäden, die nicht durch diesen Unfall verursacht wurden, spielen für das Kfz-Gutachten eine zweitrangige Rolle. Im Falle der Wertminderung zum Beispiel werden vorherige Schäden Ihres Fahrzeugs bei der Ermittlung mit einbezogen.
Überlagern neue Schäden einen älteren Unfallschaden, müssen hierfür Abzüge berücksichtigt werden.
Die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall, sofern diese anfällt, ist auch eine Schadensform und wird bei der Kfz-Gutachtenerstellung ebenfalls berücksichtigt. Diese beziffert den Wertverlust Ihres PKW aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht, welche beim etwaigen Fahrzeugverkauf anfällt.
Wird eine Berechnung der Vor- und Altschäden in einem Unfallgutachten durchgeführt?
Am Fahrzeug befindliche Vor- und Altschäden werden in einem Unfallgutachten nicht explizit kalkuliert. Altschäden, also nicht reparierte Schäden werden vom Kfz-Gutachter lediglich grob eingeschätzt, um festzustellen, in welchem Umfang diese den Wert des Fahrzeuges beeinflussen. Ein Beispiel hierfür wäre, ein durch einen vorherigen Schaden verkratzter Kotflügel. Dessen Reparaturkosten würden sich bei einer exakten Kalkulation auf ca. 1.000,- € belaufen.
Jedoch beeinflusst der verkratzte Kotflügel den Fahrzeugwert lediglich um geschätzte 200,- €. Man spricht in diesem Fall auch von Minderwert beeinflussenden Faktoren. Das heißt zu gut Deutsch, dass ein Altschaden nicht in Höhe der tatsächlich kalkulierten Reparaturkosten den Fahrzeugwert senkt, sondern nur um den sogenannten geschätzten Minderwert.
Wie muss das Fahrzeug zur Gutachtenaufnahme vorbereitet werden?
Muss das Fahrzeug für die Kfz-Gutachtenerstellung vorbereitet werden?
Grundsätzlich sollte der Schadenbereich an Ihrem Fahrzeug gut zugänglich sein, ebenso wie die Fahrgastzelle. Weitere Fahrzeugvorbereitungen sind in der Regel nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings, sofern möglich, den Wagen vorab kurz mit reinem Wasser (keine Reinigungs- oder Spülmittel und keine Politur verwenden) abzuwaschen, damit dieser auf den Fotos zur allgemeinen Wertermittlung einen gepflegten Zustand aufweist.
Ein stark verschmutzter Pkw erschwert zum einen die Dokumentation der Einzelbeschädigungen am Fahrzeug und lässt das Fahrzeug in einem schlechten Licht dastehen. Ein Schmutzfilm auf der Karosserie kann möglicherweise kleinere Kratzer überdecken, die gegebenenfalls durch das Schadenereignis entstanden sind.
Sollten Sie Bedenken haben, dass eventuell Spuren des Unfallschadens beim Waschen des Fahrzeugs entfernt werden könnten, erstellen Sie vorher selbst einige Fotos, die später zur Beweissicherung hinzugezogen werden können. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Schäden, die gegebenenfalls durch das bloße Waschen entfernt werden, auch keine Schäden sind!
Warum ist es sinnvoll ein Fahrzeug dem Kfz-Gutachter in einem gepflegten Zustand vorzuführen?
Der Pflegezustand eines Fahrzeugs entscheidet mit über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Es ist folglich sinnvoll ein Fahrzeug in einem guten Allgemein- und Pflegezustand vorzuführen. Umso gepflegter das Fahrzeug erscheint, umso leichter fällt es dem Sachverständigen einen hohen Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug auszuweisen.
Unser Tipp:
Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Fahrzeug bei der Begutachtung für die Erstellung eines Schadengutachtens in einem äußerst gepflegten Zustand vorgeführt wird.