Wiederbeschaffungsdauer nach einem Kfz-Unfall

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Was ist die Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden?

Die Wiederbeschaffungsdauer oder Wiederbeschaffungszeit beschreibt den Zeitaufwand zur Wiederbeschaffung eines unfallgeschädigten Fahrzeugs am Gebrauchtwagenmarkt. Ihr Auto ist nach einem Unfall nicht mehr reparabel und es liegt ein Totalschaden vor? Dann weist der Sachverständige in seinem Gutachten die Zeit aus, die benötigt wird, ein vergleichbares Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.

Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzwagens ist bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschadenbasis vom Kfz-Sachverständigen in seinem Gutachten festzulegen. Sie wird in der Regel mit 9 bis 16 Kalendertagen angegeben. Dabei sind von Montag bis Sonntag alle 7 Tage der Woche zu berücksichtigen.
Durchschnittlich wird die Wiederbeschaffungsdauer bei gängigen Kraftfahrzeugen von den Gutachtern auf 14 Tage festgesetzt.

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Wiederbeschaffungsdauer nach Kfz-Schaden

Hinweis:

Oft geben Kfz-Gutachter der Versicherungswirtschaft eine Wiederbeschaffungszeit von nur 9 Tagen an. Dieser Wert ist aus unserer Sicht deutlich zu knapp bemessen. Beauftragen Sie für Ihr Gutachten daher einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter. Er bemisst die Wiederbeschaffungsdauer aus der Erfahrung in der Regel höher und realitätsnäher.

Gibt es Sonderfälle bei Exoten oder Spezialfahrzeugen?

Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Exot (seltener Sportwagen) oder ein Spezialfahrzeug (ein Fahrzeug mit besonderem Verwendungszweck oder Spezialumbauten)? Dann ist der Kfz-Gutachter veranlasst, eine wesentliche höhere Wiederbeschaffungsdauer auszuweisen. In solchen Fällen kann sogar eine Wiederbeschaffungsdauer von 30 bis 90 Tagen bemessen werden.

Ist die Wiederbeschaffungsdauer relevant für den Ausgleich der Nutzungsausfallentschädigung oder für die Nutzungsdauer eines Mietwagens?

In der Zeit, während Ihr unfallgeschädigtes Auto für Sie nicht nutzbar ist und Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sind, steht Ihnen in der Regel ein vergleichbarer Mietwagen oder eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe letzterer berechnet sich dann anhand der ausgewiesenen Wiederbeschaffungsdauer und der Nutzungsausfallklasse Ihres Kfz. Wenn Sie einen Mietwagen nutzen, wird Ihnen dieser für die Zeit der ausgewiesenen Wiederbeschaffungsdauer erstattet.

Beispiel: Wurde Ihnen eine Wiederbeschaffungsdauer von 12 Tagen ausgewiesen, erstattet die Versicherung die Nutzung eines Mietwagens exakt für die Dauer von 12 Kalendertagen. Achten Sie darauf, dass Sie das Auto nicht länger fahren, da die zu viel genutzten Tage zu Ihren Lasten gehen. Sie werden nicht von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Sie haben Fragen zur Wiederbeschaffungsdauer?
Kontaktieren Sie kostenlos unsere Kfz-Gutachter:

Wiederbeschaffungsdauer nach einem Kfz-Unfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am