Was ist eine Reparaturbestätigung und wann benötigen Sie diese?
Inhaltsverzeichnis
Eine Reparaturbestätigung (Begrifferklärung: Reparaturbestätigung) dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur. Darin wird bescheinigt, dass die Wiederherstellung in der Werkstatt oder die Reparatur in Eigenregie sach- und fachgerecht erfolgt ist. Insbesondere die Dauer der Reparatur wird dokumentiert. Diesen Zeitnachweis benötigen Sie, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit optimal durchsetzen möchten.
Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens kann die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Reparaturbestätigung tragen. Dabei steht es Ihnen frei, den dafür notwendigen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Nutzen Sie dieses Recht und lassen Sie sich von uns eine Reparaturbestätigung erstellen!
Nutzungsausfallbestätigung und Reparaturbestätigung
Der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung kann entstehen, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht nutzen können. Sie müssen etwaige Kosten wie die Kfz-Steuer oder die Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl dieses gerade nicht einsatzbereit ist. In der Regel wird diese Entschädigung erstattet, wenn Sie für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Um diesen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis in Form der Reparaturbestätigung.
Optimale Durchsetzung des Nutzungsausfalls:
Der Nutzungsausfall soll für den Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls einen finanziellen Ausgleich in der Höhe bieten, als wäre der Unfall nicht geschehen. Profitieren Sie im Schadenfall von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von uns eine Reparaturbescheinigung erstellen. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz optimal durchsetzen. Und denken Sie daran, dass sie dafür die freie Wahl des Kfz-Gutachters haben!
Nutzungsausfall – was ist das?
Der Nutzungsausfall wird nach der Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs, quasi im Nachhinein, festgesetzt. Dies muss so sein, da die Dauer der Reparatur – die in der Reparaturbestätigung dokumentiert ist – entscheidend für die Höhe des Erstattungsanspruchs ist.
Im Allgemeinen steht ein Nutzungsausfall für die Verhinderung der Verwendung bzw. Verwendbarkeit Ihres Fahrzeugs durch einen Unfall oder ein anderes Schadensereignis. Der dadurch entstehende Anspruch auf Schadensersatz umfasst nicht nur die ausgefallene Nutzung, sondern auch die vom Fahrzeug abhängigen Kosten, wie zum Beispiel Kfz-Steuern oder Versicherungsgebühren.
Was umfasst der Nutzungsausfall?
Der Nutzungsausfall soll Sie so stellen, als wäre der Unfall gar nicht geschehen. Deswegen verstehen viele allein die Nutzung eines Mietwagens als Ersatz des Nutzungsausfalls. Das ist jedoch nicht komplett richtig. Einerseits müssen die Steuern und Versicherungen für das Fahrzeug weiterhin bezahlt werden, von Leasinggebühren ganz zu schweigen. Andererseits müssen Sie das Geld aufwenden, um ein vergleichbares Fahrzeug als Mietwagen zu nutzen. Selbst wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen der (potenzielle) Aufwand dafür als Erstattungsanspruch zu.
Gibt es Voraussetzungen für einen Nutzungsausfall?
Logischerweise muss ein Schadenfall vorliegen, der Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs bis zum Ende der Reparatur unmöglich macht. Zudem sollten Sie überhaupt in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu nutzen. Liegen Sie nach dem Unfall im Krankenhaus oder unterziehen sich während der Reparatur einer Operation, hätten Sie keine Möglichkeit, damit zu fahren. Dann entfällt zumindest für diesen Zeitraum der Anspruch auf Nutzungsausfall.
Das bedeutet in der Regel:
Verzichten Sie ganz oder teilweise auf einen Mietwagen, haben Sie einen Anspruch auf den kompletten Nutzungsausfall – denn Sie sind nicht verpflichtet, einen Mietwagen zu verwenden. Mieten Sie sich hingegen ein Auto, haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung.
Sonderfall Zweitwagen:
Auch ein Zweitwagen kann zur Verhinderung des Anspruchs führen. Und zwar dann, wenn es Ihnen ohne besonderen Aufwand oder funktionale Einbußen zuzumuten ist, Ihren Zweitwagen zu verwenden. Nur wenn Ihr Zweitwagen nachweislich kein gleichwertiger Ersatz für Ihr nicht nutzbares Fahrzeug ist, besteht der Anspruch auf die Erstattung des Nutzungsausfalls.
Ein Beispiel: Nutzen Sie normalerweise Ihren VW Bus, um Mitarbeiter, Kollegen oder Material zu transportieren und Ihr Zweitwagen ist ein Smart, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallerstattung. Ist der Zweitwagen ein VW Passat Kombi, könnte dieser Anspruch erlöschen.
Was beinhaltet eine Nutzungsausfallbestätigung?
Normalerweise fordert die Versicherung die Bestätigung des Nutzungsausfalls, um die Höhe der potenziellen Entschädigung festzulegen. Bemessen wird der entsprechende Tagessatz nach der anerkannten Tabelle von Sanden / Danner / Küppersbusch. Diese arbeitet nach dem Gruppenprinzip: Es gibt die Gruppen A bis L. Je nach Modell, Ausstattung und noch einigen anderen Faktoren wird Ihr Wagen in diese Gruppen „einsortiert“. Dabei werden Tagessätze von 23 bis 175 Euro veranschlagt. Entscheidend für die Höhe des Satzes ist natürlich auch der Reparaturzeitraum, da dieser die Spanne der ausgefallenen Nutzung begrenzt.
Auch Motorräder werden in dieser Tabelle erfasst. Hier liegen die Tagessätze niedriger, bei 10 bis 76 Euro. Diese Einstufungen entsprechen einer „durchschnittlichen“ Schätzung für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
Wenn Ihr Kfz schon älter ist oder große Laufleistungen aufweist, erfolgt unter Umständen eine deutlich niedrigere Einstufung als bei einem „normal alten“ Wagen. In unserer Nutzungsausfallbestätigung schlagen wir die entsprechende Einstufung vor und geben der Versicherung damit eine Empfehlung für die Berechnung des Tagessatzes.
Wichtig: Ersatz von entgangenem Gewinn bei Gewerbetreibenden
Wird durch den Unfall ein Auftrag eines Unternehmers verhindert, entsteht gegenüber der Versicherung ein Anspruch auf den Ersatz des entgangenen Gewinns. Dabei geht es nicht um den Umsatz – da für die aufzubringende Leistung ja auch ein Aufwand anfällt. Der Gewinn dagegen fällt ebenfalls unter die Nutzungsausfallerstattung.
Welche Kosten kommen bei einer Nutzungsausfallbestätigung auf Sie zu?
Die Kosten für eine Reparatur- bzw. Nutzungsausfallbestätigung muss die Versicherung des Unfallgegners bei einem unverschuldeten Unfall ggf. komplett übernehmen.
Handelt es sich um einen unverschuldeten Schaden, beraten wir sie transparent und klar über die Kosten, die auf Sie zukommen können.
Fragen Sie einfach bei unserem Kfz-Sachverständigenbüro an, wir erklären Ihnen alles genau.
Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Was bedeutet Nutzungsausfall im Falle eines Haftpflichtschadens?
Dieser Anspruch auf den Nutzungsausfall entsteht, wenn das Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzbar ist und der Geschädigte trotzdem weiterhin die Kosten für die Kfz-Steuer oder Versicherung, Stellplatzmiete, Abschreibung etc. aufbringen muss. In dem Zeitraum, in dem der Geschädigte das Auto nicht verwenden kann, hat er die Möglichkeit einen Mietwagen zu nehmen oder die Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Höhe sowie die Dauer für die Entschädigung wird im Schadengutachten von Ihrem Kfz-Gutachter berechnet und ausgewiesen.
Was sind die Voraussetzungen für den Nutzungsausfall?
Diese Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (bei einem Totalschaden) auf einen Mietwagen verzichtet wird und ein Nachweis über die tatsächliche Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erbracht wird. Zudem darf kein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen.
Dass Ihr beschädigtes Fahrzeug für Sie nicht nutzbar ist, wird bei größeren Schäden durch das Gutachten selbst belegt, indem der Gutachter Ihr Fahrzeug als nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ausweist. Bei kleineren Schäden hingegen, bei welchen Ihr Fahrzeug als fahrbereit eingestuft wird, beschränkt sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auf die Dauer der Reparatur.
Für die Abrechnung der Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie zwei wichtige Nachweise:
1Den Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – entweder weil es in der Reparatur war oder weil es nicht verkehrssicher war.
2Den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder dass Sie bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben.
Diese Nachweise können Sie zum Beispiel durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfallbestätigung, Ummeldebestätigung, den Kaufvertrag für ein neues Auto oder den Reparaturablaufplan einer Werkstatt erbringen.
Hinweis:
Bei einem Totalschaden steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu. Die maximale Wiederbeschaffungsdauer wird hierbei von Ihrem Gutachter ermittelt und im Gutachten ausgewiesen.
Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?
Was versteht man unter einer Nutzungsausfallbestätigung?
Eine Nutzungsausfallbestätigung ist Basis der Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Wagens. Sie ist notwendig, wenn Sie wegen eines Unfalls oder eines Schadens Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen konnten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass Sie während der Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen gemietet haben. Die Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung als Beleg für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Daher spricht man auch von einer sogenannten Reparaturbestätigung.
Da der Geschädigte während der Instandsetzung sein Fahrzeug nicht nutzen konnte, wird mittels dieser Reparaturbestätigung automatisch der Nutzungsausfall bestätigt. In der Nutzungsausfallbestätigung dokumentiert der Kfz-Gutachter den Umfang der durchgeführten Reparaturen anhand von Lichtbildern. Zusätzlich ermittelt er die für die Reparatur benötigte Zeit.
Weitere Fragen zum Nutzungsausfall
- Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
- Für welchen Zeitraum kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?
- Wie fordere ich die Nutzungsausfallentschädigung?
- Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
- Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
- Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
- Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
- Was bedeutet Nutzungsausfall?
So ist bewiesen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug während dieses Zeitraums nicht nutzen konnte. Für diese Zeit steht dem Geschädigten die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese berechnet sich: angefallene Reparaturtage à Tagessatz der Nutzungsausfallklasse.
Wann benötigen Sie keine Nutzungsausfallbestätigung?
Es bedarf keiner Nutzungsausfallbestätigung, wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht selbst repariert haben, sondern wenn dies eine Werkstatt erledigt hat und hierfür eine entsprechende Reparaturrechnung vorliegt. Unter Angabe der Reparaturdauer dient diese als Bestätigung für die Versicherung.
Oder aber, wenn es sich bei Ihrem Schadenfall um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.
Wann steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Schaden zu?
Nachweise und Haftung
Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen nach einem Unfall zu, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht nutzbar war. Dabei werden die laufenden Kosten Ihres Kfz – zum Beispiel für Steuer, Versicherung oder Stellplatz – aufgezählt und verrechnet.
Die Entschädigung bekommen Sie in erster Linie, wenn Sie in dieser Zeit keinen Ersatzwagen gemietet hatten und im Anschluss eine entsprechende Reparatur oder Wiederbeschaffung vorweisen können. Die Nutzungsausfallentschädigung ist Gegenstand eines Haftpflichtschadens und wird zum Beispiel bei Vollkasko- und Kaskoschäden nicht erstattet.
Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei einer fiktiven Abrechnung?
Bei einer fiktiven Abrechnung des Kfz-Schadens steht dem Geschädigten ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass sein Fahrzeug in Eigenregie repariert oder teilrepariert wurde. Da man der Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung keine Rechnungen für Reparaturen vorlegt, ist in hier die sogenannte Nutzungsausfallbestätigung nötig, um den entsprechenden Nutzungsausfall abzurechnen.
Die Nutzungsausfall- oder Reparaturbestätigung ist der Nachweis, dass der Geschädigte sein Fahrzeug selbst repariert hat und in dieser Zeit sein Fahrzeug nicht nutzbar war. Weitere Gründe, warum Sie eine Reparaturbestätigung benötigen, finden Sie unter: „Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?„
Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden?
Auch bei einem Totalschaden hat der Geschädigte das Recht auf die Entschädigung des Nutzungsausfalls. Dies gilt für den Zeitraum, in dem sein Fahrzeug nicht nutzbar war. Die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich hierbei nach der Wiederbeschaffungszeit oder Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug. Letztere weist der jeweilige Kfz-Gutachter im Schadengutachten aus.
Um die Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden abzurechnen, benötigen Sie den Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug nach dem Schaden abgemeldet und verkauft haben. Und dass anschließend ein neues Auto auf Ihren Namen zugelassen wurde. Als Nachweis hierfür dienen die Abmeldebescheinigung und der Verkaufsvertrag Ihres verunfallten Fahrzeugs sowie die Anmeldebescheinigung und der Kaufvertrag des neuen Ersatzfahrzeugs.
Herkömmliche Reparaturen in einer freien Werkstatt oder Vertragswerkstatt
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfallschaden in eine Werkstatt zur Reparatur geben und Sie für die Zeit keinen Mietwagen nehmen, können Sie den anfallenden Nutzungsausfall Ihres Kfz bei der Versicherung abrechnen.
Als Nachweis reicht die Vorlage der Reparaturrechnung der Werkstatt. Auf der Rechnung sollte das Datum der Auftragsannahme sowie das Abholdatum stehen.
Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?
Wer übernimmt die Kosten?
Eine Reparaturbestätigung ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert haben und / oder wenn Sie keine Rechnung über die Reparatur vorlegen können. Die Bestätigung der Reparatur dient als Nachweis, dass Ihr Wagen instand gesetzt wurde. Dies ist wichtig, um Ihren Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Achtung:
Es steht Ihnen natürlich frei, für eine Reparaturbestätigung einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Vorzugsweise sollte es sich hierbei um den Kfz-Gutachter handeln, der das entsprechende Schadengutachten erstellt hat. Die Kosten für die Reparaturbestätigung werden allerdings nicht zwingend von der gegnerischen Versicherung übernommen. Informieren Sie sich hierüber gegebenenfalls im Vorfeld.
Dient eine Reparaturbestätigung auch als Nachweis für spätere Unfälle?
Vor allem wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenleistung instand gesetzt haben, ist eine schon vorliegende Reparaturbestätigung bei Folgeunfällen besonders hilfreich. Da heutzutage alle Unfallschäden von der Versicherungswirtschaft in dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem (Abk. HIS) gespeichert sind, müssen Sie bei einem späteren Unfall nachweisen, dass Sie die vorherigen Schäden instand gesetzt haben. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, kann die Regulierung eines später eintretenden Unfalls unter Umständen vollständig abgelehnt werden.
Um das zu vermeiden, benötigen Sie nach jeder Reparatur in Eigenregie einen Reparaturnachweis für Ihre regulierende Versicherung. Die Versicherung muss Ihre Reparaturbestätigung im Hinweis- und Informationssystem (Abk. HIS) hinterlegen. Somit wird Ihnen bei folgenden Unfallschäden eine reibungslose Abwicklung garantiert.
Wie Sie selbst eine Reparaturbestätigung erstellen und was dafür wichtig ist, erfahren Sie unter: Reparaturbestätigung nach einem Unfallschaden.