Ausfallzeit oder Nutzungsausfallzeit bei einem Unfallschaden

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Was versteht man unter der Ausfallzeit oder der Nutzungsausfallzeit bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Ist das eigene Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr einsatzbereit, hat der Geschädigte für die Ausfallzeit den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

Die Ausfallzeit beginnt bei fahrfähigen und noch verkehrssicheren Fahrzeugen mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung aus der Werkstatt. Bei nicht mehr fahrfähigen und nicht mehr verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit bereits am Unfalltag. Bei einem Totalschaden wird Ihnen maximal eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Kalendertagen zugesprochen.

Definition Ausfallzeit:

Die Ausfallzeit beschreibt den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug entweder aufgrund einer Reparatur oder aufgrund der Verkehrsunsicherheit nicht genutzt werden kann.

Definition Nutzungsausfallzeit:

Verzichtet der Geschädigte während dieser Periode, in der sein Kfz für ihn nicht nutzbar ist, auf einen Mietwagen, spricht man von der sogenannten Nutzungsausfallzeit.

Ausfallzeit oder Nutzungsausfallzeit bei einem Haftpflichtschaden
Nutzungsausfallzeit während der Reparatur

Aus der zuvor beschriebenen Nutzungsausfallzeit entsteht ein Anspruch auf die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Diese wird in Ihrem Kfz-Gutachten ausgewiesen. Der Sachverständige bestimmt in seinem Gutachten die Reparaturdauer und die entsprechende Nutzungsausfallklasse Ihres PKW. Die Entschädigung ergibt sich aus der jeweiligen Tagespauschale für die Dauer des Ausfalls.

Sie haben Fragen zur Nutzungsausfallzeit nach einem Verkehrsunfall?
Kontaktieren Sie hier unsere Kfz-Gutachter:

Ausfallzeit oder Nutzungsausfallzeit bei einem Unfallschaden | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am