Habe ich immer Recht auf einen freien Kfz-Gutachter?

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Wann habe ich Recht auf einen freien Kfz-Gutachter meiner Wahl?

Als Geschädigter im Fall eines Haftpflichtschadens haben Sie immer das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl, den Sie zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung bestellen können. Sogar bei einer möglichen Teilschuld müssen Sie nicht den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren. Wir raten Ihnen stets, einen freien Kfz-Gutachter Ihrer Wahl für die Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

Anders verhält es sich freilich, wenn Sie selbst der Unfallverursacher bzw. Schädiger sind. In dem Fall kann Ihre Versicherung von Ihnen verlangen, einen Versicherungsgutachter zu akzeptieren. Das trifft nahezu bei allen Kasko- und Vollkaskoschäden zu. Meist ist dies in dem Teilkasko- oder Vollkasko-Vertrag mit Ihnen vereinbart worden. Klären Sie bei einem Kaskoschaden vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob Sie einen freien Gutachter für die Aufnahme des Schadens bestellen dürfen.

Habe ich immer Recht auf einen freien Kfz-Gutachter?
Wann habe ich das Recht auf einen freien Kfz-Gutachter?
Muss ich den Kfz-Gutachter von gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Ebenfalls frei sind Sie in der Wahl Ihres Sachverständigen für alle anderen Kfz-Gutachten wie zum Beispiel Reparaturgutachten, Oldtimer- und Wertgutachten.

Ein freier und unabhängiger Kfz-Gutachter vertritt Ihre Interessen stets in Ihrem Sinne und nicht im Sinne der gegnerischen Versicherung.

Habe ich immer Recht auf einen freien Kfz-Gutachter? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am