Wertminderung (merkantiler Minderwert)

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Begriffserklärung der Wertminderung / technischer und merkantiler Minderwert

Allgemeines zur Wertminderung

Als Grundlage oder auch Geburtsstunde der merkantilen oder technischen Wertminderung ist wohl ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1958 anzusehen.

In diesem Urteil wurden die technische Wertminderung und die merkantile Wertminderung wie im Folgenden unterschieden.

Was ist eine technische Wertminderung?

Die technische Wertminderung beschreibt einen Wertverlust des Kraftfahrzeugs durch technische Mängel, trotz erfolgter Instandsetzung. Diese Mängel können sich auf die Betriebssicherheit, die Lebensdauer, die Gebrauchsfähigkeit oder das Aussehen des Fahrzeugs auswirken. Mit den heutigen modernen Reparaturmethoden ist in den meisten Fällen von einer einwandfreien Reparatur auszugehen. Das ist der Grund, warum die technische Wertminderung nur noch in seltenen Fällen angewandt wird.

Ein Beispiel für eine technische Wertminderung in Bezug auf das Aussehen des Fahrzeugs ist ein Farbtonunterschied bei einer Lackierung. Im Zuge der Reparatur wurde ein Bauteil nachlackiert. Der Farbton des neu lackierten Teils passt nun nicht mehr zu dem der angrenzenden Bauteile. Der Geschädigte muss diesen Zustand nicht hinnehmen und kann hierfür eine technische Wertminderung verlangen. Wie dieses Beispiel zeigt, kann der Sachverständige eine technische Wertminderung immer erst nach einer Reparatur erkennen und bewerten.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Trotz einer technisch fehlerfreien Reparatur des Kfz kann dessen Wert durch den Unfall gemindert sein, da man ab diesem Zeitpunkt von einem Unfallfahrzeug spricht. Im Falle eines späteren Verkaufs erzielt das Fahrzeug unter Umständen nur noch einen geringeren Erlös als ein unfallfreies Kfz. Die merkantile Wertminderung entspricht hier der Reduzierung des möglichen Verkaufspreises.

Folgendes Beispiel veranschaulicht die merkantile Wertminderung besonders schön: Zwei Autos des gleichen Typs mit exakt gleicher Laufleistung stehen zu einem Preis von 20.000 € zum Verkauf.

Das eine Auto hat einen einwandfrei instandgesetzten Heckschaden. Die Reparaturkosten lagen hier bei 10.000 €. Das andere Fahrzeug ist nachweislich vollkommen unfallfrei. Jeder Käufer wird, wenn beide PKWs das Gleiche kosten, immer den unfallfreien Wagen wählen. Das instandgesetzte Fahrzeug hingegen ist nur dann verkäuflich, wenn ein Preisnachlass gegeben wird. Denn bei dem Verkauf des reparierten Autos ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über Unfallschäden am Fahrzeug zu unterrichten. Daraus ergibt sich unter Umständen ein verminderter Kaufpreis bis hin zu einer Kaufablehnung.

Potenzielle Käufer haben oft folgende Bedenken:

1Erstens besteht immer die Besorgnis verdeckter Schäden, die nicht erkannt und somit nicht repariert wurden.

2 Zweitens bestehen Bedenken gegenüber der Durchführung der Reparatur. Denn auch ein Fachmann kann die Dauerhaftigkeit einer augenscheinlich fachgerechten Reparatur nicht einschätzen.

Bei einer erfolgten Nachlackierung wird sich jeder Kaufinteressent fragen:

  • Blättert die Lackierung nach gewisser Zeit ab?
  • Bleibt das Glanzbild der Lackierung erhalten?
  • Bekommt die Lackierung irgendwann Risse?
  • Fällt der Lack eines Tages ein?
  • Werden früher oder später Bearbeitungsspuren sichtbar?
  • Wurde der Korrosionsschutz bei der Reparatur verletzt?

Eine merkantile Wertminderung entspricht somit der Minderung des Kaufpreises, die nötig ist, um einen Kaufanreiz gegenüber einem gleichwertigen unfallfreien Auto zu bieten. Der Minderwert ist ein fiktiver Wert, den der Sachverständige im Gutachten gesondert ausweist. Er berücksichtigt hierbei sowohl den Umfang des Schadens als auch das Fahrzeugalter.

Wie wird die merkantile Wertminderung berechnet?

Für die Berechnung der merkantilen Wertminderung gibt es diverse Berechnungsmethoden. Allein für sich genommen führen sie nie zu einem einwandfreien Ergebnis. Denn der Sachverständige muss mit seiner Kenntnis des örtlichen Marktes, der Gängigkeit des jeweiligen Fahrzeugtyps und der für das Kfz spezifischen Besonderheiten die genaue Wertminderung bestimmen. Die Berechnungsmethoden sind nur ein ungefährer Wegweiser für eine Entschädigung. Derzeit gibt es etwa zehn dieser Methoden, von denen man jedoch einige heutzutage nicht mehr verwendet.

Auf unserer Seite zur merkantilen Wertminderung stellen wir Ihnen alle bekannten und gängigen Berechnungsmethoden vor. Aus unserer Erfahrung sind das Hamburger Modell, das Ruhkopf-Sahm-Modell und das Bremer Modell die drei wichtigsten Methoden, um für den Geschädigten den bestmöglichen Schadensausgleich zu bemessen. Die Berechnungsmethode MFM (Marktrelevanz und Faktorenmethode) ist ebenfalls eine gängige Methode, die jedoch bevorzugt von der Versicherungswirtschaft verwendet wird. Denn sie erzielt öfter eine sehr geringe Wertminderung für den Geschädigten.

Wo kann man die Merkantile Wertminderung online berechnen?

Um Ihnen ein Gefühl für die Wertminderung zu geben, bieten wir Ihnen mit unserem Onlinerechner die Möglichkeit, Ihre Wertminderung mit allen bekannten Methoden einfach, schnell und vollkommen kostenfrei zu berechnen. Bitte beachten Sie, dass die dortige Berechnung nur ein Richtwert ist.

Die Bemessung der tatsächlichen Wertminderung obliegt allein dem Sachverständigen. Bei der Wahl eines freien und unabhängigen Sachverständigen kann dieser für Sie gegebenenfalls sogar noch bessere Ergebnisse erzielen.

Wertminderung (merkantiler Minderwert) | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am