Alt- oder Vorschäden am Fahrzeug – Bedeutung im Verkehrsrecht

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Was bedeutet der Begriff Vorschaden oder Altschaden im Verkehrsrecht?

Oftmals werden Alt- und Vorschäden nicht ordnungsgemäß deklariert.
Das Gutachterbüro Zwez informiert Sie über die Bedeutung eines Vorschadens und erklärt den Unterschied zu einem Altschaden.

Was ist ein Vorschaden?

Ein Vorschaden ist eine reparierte Beschädigung an einem Fahrzeug. Sie ist meist bei einem vorherigen Verkehrsunfall entstanden. Allerdings zählen auch selbst verursachte Schäden, die bereits instand gesetzt wurden, zu einem Vorschaden.

Was ist ein Altschaden?

Ein Altschaden ist eine Beschädigung an einem Fahrzeug, die noch nicht repariert wurde. Hier ist der Schaden demnach noch vorhanden.

Welche Probleme könnten entstehen, wenn ein Vorschaden im Gutachten nicht angegeben wird?

Bei einem Vorschaden im Anstoßbereich kann die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz ablehnen, wenn kein Nachweis einer fach- und sachgerechten Reparatur vorliegt. Zudem wird es problematisch, wenn ein Vorschaden im Gutachten nicht angegeben ist. Denn der Geschädigte hat eine Offenbarungspflicht gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Dies bedeutet, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist verpflichtet, alle Vor- und Altschäden an seinem Wagen unaufgefordert anzugeben und reparierte Schäden nachzuweisen. Sollte der Geschädigte dem nicht nachkommen, um beispielsweise die Schadenhöhe zu mehren, besteht Gefahr, dass die gegnerische Versicherung den vollen Schadensersatzanspruch berechtigt ablehnt.

Was muss ich bei Alt- oder Vorschäden beachten?

Wenn für den entstandenen Schaden nach einem Verkehrsunfall ein Sachverständiger beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen, offenbaren Sie ihm alle Vor- und Altschäden an Ihrem Kfz. Der Gutachter wird diese im Gutachten festhalten und falls nötig bei der Kalkulation berücksichtigen.

Alt- oder Vorschäden am Fahrzeug – Bedeutung im Verkehrsrecht | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am