Restwert eines Autos

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Was versteht man unter dem Restwert eines Kraftfahrzeugs in einem Gutachten?

Der Restwert steht in sehr enger Verbindung mit dem Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens. Er bezeichnet umgangssprachlich den materiellen Wert, den ein Fahrzeug nach einem Schadensereignis noch hat. Vorausgesetzt, dass noch keine Reparatur stattgefunden hat. Meistens handelt es sich nur noch um den reinen Materialwert des Fahrzeugs oder um Bauteile, die sich gut verkaufen lassen.

Ab wann wird der Restwert benötigt?

Der Restwert muss eingeholt werden, wenn die Schadenshöhe 70 % des Wiederbeschaffungswerts überschreitet. Man spricht von der 70 %-Grenze. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, müssen Sie den Restwert zwangsläufig ermitteln lassen. Er ist für die Regulierung nötig.

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Was versteht man unter den Restwert eines Kraftfahrzeugs?
Restwertermittlung eines Unfallfahrzeugs

Wie wird der Restwert im Gutachten ermittelt?

Die Ermittlung des Restwerts beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass der Kfz-Sachverständige bei seriösen Aufkäufern die Information einholt, was ihnen das Unfallfahrzeug wert ist. Um dies zu erfahren, greift der Sachverständige entweder auf regionale Aufkäufer oder auf sogenannte Restwertbörsen zu. Hierbei präsentiert er das Kfz mit dem Schadenumfang und mit Lichtbildern den Aufkäufern. Diese bieten nun einen Ankaufspreis für das beschädigte Fahrzeug.

Unter allen Angeboten und unter Berücksichtigung der regionalen Lage ist das Höchstgebot dann der Restwert für Ihr Gutachten. Der BGH hat bereits zweimal darüber entschieden, dass für Ermittlung des Restwerts nur Gebote von seriösen Händlern im Umkreis von 100 Kilometern berücksichtigt werden dürfen. Steht der Restwert des verunfallten Fahrzeugs fest, ist es von Vorteil, den Pkw unverzüglich zum Restwert zu verkaufen. Damit vermeiden Sie eventuell anfallende Standkosten für das Auto.

Hinweis:

Zur Definition des Restwerts hat der BGH am 04.06.1993 entschieden: Der Geschädigte darf bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu dem Preis vornehmen, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen. Den Restwert ermittelt der Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.

Die Basics zum Restwert im Überblick:

  • Als Geschädigter dürfen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall unverzüglich zu dem höchsten Restwert verkaufen.
  • Sie müssen nicht abwarten, ob die Versicherung Ihnen ein höheres Restwertgebot vorlegt.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug an jede Person zum ermittelten Restwert verkaufen.
  • Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ein höheres Restwertangebot vorlegt und Sie haben das Fahrzeug noch nicht verkauft, müssen Sie als Geschädigter dieses Angebot wahrnehmen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht mehr zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert veräußern.
  • Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug im unreparierten Zustand zum Restwert, erlischt Ihr Anspruch auf die Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht mehr verändern, zum Beispiel Teile aus dem Auto ausbauen. Das Fahrzeug muss in dem Zustand verkauft werden, wie es für die Restwertermittlung präsentiert wurde.

Restwert eines Autos | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am