Schadenminderungspflicht oder Schadenminderungsobliegenheit

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Was bedeutet die Schadenminderungspflicht nach einem Kfz-Unfall?

Was versteht man unter der Schadenminderungspflicht oder -obliegenheit? Grundsätzlich ist jeder Geschädigte oder Versicherungsnehmer verpflichtet, alles nach seinen Möglichkeiten zu unternehmen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Diese Minderungspflicht gilt für alle Ersatzforderungen. Dazu gehören z. B. die Kosten für Mietwagen, Reparatur, Sachverständige, den Anwalt und die Abschleppkosten. Manche Versicherer versuchen unter Berufung auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten, die Zahlung berechtigter Forderungen zu verweigern.

Nichtsdestotrotz hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt und einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten bzw. den Reparaturbetrieb oder das Mietwagenunternehmen frei zu wählen. Dadurch wird die Schadenminderungspflicht nicht verletzt.

Dies gilt ebenso für den Verkauf des unfallgeschädigten Fahrzeugs im Haftpflichtschadenfall auf Grundlage eines vom Sachverständigen festgelegten Restwerts ohne Rücksprache mit dem zahlungspflichtigen Versicherer. Bei Kaskoschäden hingegen sollten Sie vor dem Verkauf des Fahrzeugs oder bevor Sie die Reparatur in Auftrag geben, den Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen.

Was ist ein Beispiel für eine Schadenminderungspflicht?

Bei einem Unfall wurde Ihr Auto schwer beschädigt. Und zwar so sehr, dass es nicht mehr fahrbereit ist und bei einem Abschleppdienst untergebracht wurde. Dafür hat dieser Ihnen einen Mietwagen zur Verfügung gestellt. In der Zeit, in der Ihr Fahrzeug beim Abschleppdienst steht, fallen täglich Standgebühren an. Sie als Geschädigter haben nun die Pflicht, schnellstmöglich zu handeln und einen Sachverständigen für die Schadenaufnahme zu beauftragen. Anschließend müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich zum Restwert veräußern.

Denn sollten Sie hier unnötig Zeit verstreichen lassen, summieren sich von Tag zu Tag die Mietwagen- und Standgebühren. Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Sie aber, alle anfallenden Kosten gering zu halten und Ihre Entscheidungen kurzfristig und unverzüglich zu treffen. Es ist ratsam, sich so schnell wie möglich um die Angelegenheit zu kümmern. Andernfalls riskieren Sie, dass die gegnerische Versicherung einen Großteil der Standgebühren sowie der Mietwagenkosten nicht übernimmt.

Was sind schadenminderungspflichtige Positionen?

Schadenpositionen:

  • Reparatur des Unfallschadens
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Standgebühren
  • Reparaturweg und Reparaturkosten

Hinweis:
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie im Fall eines Haftpflichtschadens einen Kfz-Gutachter beauftragen, der grundsätzlich der Schadenminderungspflicht unterstellt ist. Er wird Ihnen einen Reparaturweg auslegen, der einer fach- und sachgerechten Reparatur entspricht und die Schadenminderungspflicht nicht verletzt.

Schadenminderungspflicht:

  • Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, muss der Geschädigte die Reparatur für sein Kfz so schnell wie möglich beauftragen, um Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
  • Wird das Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens abgeschleppt, muss der Geschädigte sein Fahrzeug in eine nahegelegene Werkstatt verbringen lassen, um hohe Abschleppkosten zu vermeiden.
  • Nimmt der Geschädigte für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen in Anspruch, muss er ein Auto gleicher Klasse oder kleiner anmieten, um anfallende Kosten für den Wagen gering zu halten.
  • Steht das Fahrzeug mit Totalschaden bei einem Abschlepper, fallen täglich Standgebühren an. Der Geschädigte muss zeitnah die Entscheidungen treffen, ob das Fahrzeug repariert oder zum Restwert verkauft werden soll. Damit werden die Gebühren so gering wie möglich gehalten.
  • Der Schaden am Fahrzeug kann mit der sogenannten Smart-Repair-Methode fach- und sachgerecht behoben werden? Dann darf der Geschädigte keinen teureren und umfangreicheren Weg der Reparatur wählen.

Was bedeutet die Schadenminderungspflicht in einem Schadenfall?

Die Schadenminderungspflicht ist verankert im deutschen Recht und bezeichnet die Obliegenheit des Geschädigten, den ihm entstandenen Schaden und dessen Folgen so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet zum Beispiel, bei Bagatellschäden auf eine teure Kfz-Gutachten-Erstellung nach Möglichkeit zu verzichten. Andernfalls könnte auf den Geschädigten eine Kürzung der Ersatzansprüche zukommen. Es ist dennoch ratsam, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zur Bemessung der Schadenhöhe zu beauftragen.

Sollten Sie unser Sachverständigenbüro zur Begutachtung eines Schadens rufen, welcher sich im Nachhinein als Bagatellschaden herausstellt, entstehen Ihnen keine Kosten. In solch einem Fall erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag in Form eines Kurzgutachtens, welches von der gegnerischen Versicherung anerkannt und erstattet werden muss. Dies ist Teil unseres Service für Sie. Wir helfen Ihnen, Ihre Schadenminderungspflicht einzuhalten.

Wen betrifft die Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderungspflicht trifft grundsätzlich alle, die an dem Schadenereignis beteiligt sind und mitwirken. Darunter zählen der Geschädigte, der Schädiger, die Versicherung sowie Kfz-Gutachter und beteiligte Rechtsanwälte. Jeder, der an dem Schadenereignis beteiligt oder in der Abwicklung involviert ist, hat die Pflicht, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass das oberste Gebot einer Schadensabwicklung darin besteht, den Geschädigten finanziell so zu stellen, als wäre der Unfallschaden nie eingetreten.

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Schadenminderungspflicht oder Schadenminderungsobliegenheit | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am