Wer zahlt die Abschleppkosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Inhaltsverzeichnis
Was sind Abschleppkosten?
Wird Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist, wird es von einem Abschleppunternehmen von der Unfallstelle abgeholt. Die Kosten, die für den Transport Ihres Fahrzeugs anfallen, nennt man Abschleppkosten.
Wie hoch sind die Abschleppkosten?
Die Kosten für die Abholung Ihres Fahrzeugs durch ein Abschleppfahrzeug unterscheiden sich je nach Abschleppdienst. Die Abschlepp-App MySchleppApp berechnet zum Beispiel für bis zu 10 Kilometer 119,90 € bis 209,90 € (je nach Uhrzeit und Wochentag). Bei einer Fahrstrecke bis zu 30 Kilometern fallen laut App Kosten in Höhe von 179,90 € bis 269,90 € an.
Welche Kosten können zusätzlich zu den Abschleppkosten entstehen?
Wenn Ihr Auto durch einen Abschleppdienst zu einer Werkstatt oder direkt zum Abschlepphof gebracht wird, können zusätzlich zu den Transportkosten Standgebühren anfallen. Im Raum München liegen die Standgebühren pro Tag durchschnittlich bei 8 €.
Falls das Fahrzeug in einer Halle abgestellt wird, ist dies unter Umständen teurer. Die Preise variieren von Region zu Region und je nach Anbieter.
Wer trägt die Abschleppkosten?
Für die Unfallkosten des Geschädigten muss der Verursacher des Unfalls aufkommen. In der Regel übernimmt das die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Abschleppkosten sind immer dann von der Versicherung zu tragen, wenn sie unfallbedingt notwendig waren. Abschleppgebühren werden für gewöhnlich nur bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattet.
Ausnahme: Wenn eine Spezialwerkstatt oder die Werkstatt des Vertrauens angefahren wird, weil dies beispielsweise im Leasingvertrag steht oder man hierdurch spätere Zusatzkosten verhindert, erstattet diese Kosten ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Im Fall eines Totalschadens wird das Fahrzeug meist bei der nächstgelegenen Werkstatt oder dem beauftragten Abschleppdienst abgestellt. Die hier anfallenden Standgebühren sind ebenfalls zu ersetzen.
Was müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall bezüglich der Abschleppkosten beachten?
Hatten Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall und Ihr Fahrzeug wurde aufgrund des Unfalls abgeschleppt, müssen Sie als Fahrzeugbesitzer zügig handeln.
Um seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Geschädigte sollte das abgeschleppte Kfz zeitnah zur Reparaturwerkstatt überführen oder im Fall eines Totalschadens schnellstmöglich veräußern. Dadurch werden die Kosten für die Verwahrung beim Abschlepper so gering wie möglich gehalten.