Bagatellschadengrenze nach einem Verkehrsunfall

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Was versteht man im Kfz-Bereich unter einem Bagatellschaden?

Schrammen, Kratzer und Dellen – dies sind sehr oft Folgen eines Parkplatzremplers und werden als geringfügige Schäden bezeichnet. Ein Bagatellunfall ist ärgerlich, die Folgen sind jedoch meist unerheblich. Im Alltag werden solche Schäden auch „Peanuts“ genannt. Das kommt daher, dass die Schadenssumme von ca. 750 bis 1.000 € vergleichsweise niedrig ist. Bei einem Haftpflichtschaden bis zu dieser Schadenhöhe spricht man von einem Bagatellschaden.

Beispiele:

1Sie parken mit Ihrem Fahrzeug in einem Parkhaus. Dann stellen Sie fest, dass der PKW, der neben Ihnen geparkt hat, beim Öffnen der Tür an Ihr Fahrzeug gekommen ist. Er hat dabei einen oberflächlich sichtbaren Schaden in Form einer Delle oder eines Kratzers hinterlassen.

2Sie haben Ihr Fahrzeug über Nacht auf der Straße abgestellt und stellen am nächsten Morgen fest, dass ein Radfahrer im Vorbeifahren Ihren Außenspiegel beschädigt haben muss.

In beiden Fällen handelt es sich um einen Bagatellschaden: Die beschädigten Teile des Fahrzeugs und der benötigte Reparaturaufwand überschreiten die Bagatellschadengrenze nicht. Außerdem entsteht keine übermäßige Wertminderung auf der Seite des Geschädigten bzw. seines Fahrzeugs.

Kfz-Gutachten bei Bagatellschaden. Wo liegt die Bagatellschadengrenze.
Bagatellschaden bei einem Unfall

Im Bagatellschadenfall kann die gegnerische Versicherung aufgrund der „Schadenminderungspflicht“ eine Kostenerstattung für ein ausführliches Kfz-Gutachten ablehnen.

Bei einem Bagatellschaden ist ein Kostenvoranschlag für die Regulierung ausreichend. Die Bagatellschadengrenze ist jedoch erfahrungsgemäß schnell erreicht. Im Zweifelsfall ist ein Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen eine gute Lösung. Wenden Sie sich daher auch in solchen Fällen an den Sachverständigen Ihres Vertrauens.

In welcher Höhe liegt die Bagatellschadengrenze?

Die Bagatellschadengrenze für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens liegt laut höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 700 bis 750 €. Dieser Wert gilt wohl in den letzten Jahren durch die steigenden Lohnkosten als überholt, ist aber immer noch gültig. Aus diesem Grund haben sich bereits mehrere Gerichte darauf verständigt, die Bagatellschadengrenze mancherorts auf 1.000 € festzusetzen.

Ein Unfallschaden ist immer eine örtlich beschränkte Angelegenheit, daher ist der Ort des Schadenereignisses auch die Grundlage für den entsprechenden Gerichtsstand. Zum Beispiel setzen die Gerichte im Großraum München die Bagatellschadengrenze auf 1.000 € fest. Es ist also ratsam, ein Schadengutachten im Großraum München erst ab einer Schadenssumme von über 1.000 € erstellen zu lassen.

Ist die Höhe der Bagatellschadengrenze brutto oder netto?

Die Bagatellschadengrenze beziffert die Höhe der Reparaturkosten brutto, also inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Hinweis:

Sie sind sich nicht sicher, ob der an Ihrem Auto entstandene Schaden ein Bagatellschaden ist? Kontaktieren Sie jederzeit unsere Kfz-Gutachter für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Ist es kein Bagatellschaden, erstellen wir Ihnen im Fall eines Haftpflichtschadens ein Kfz-Gutachten. Bei einem Bagatellschaden bekommen Sie von uns kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Damit stellen Sie sicher, dass die Kosten für den Kfz-Sachverständigen komplett von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Wie gehen Sie bei einem Bagatellschaden vor?

Befinden Sie sich in der Position des Geschädigten, ist es wichtig, zunächst den Sachverhalt des Unfalls zu klären. Klären Sie wenn möglich die Schuldfrage und tauschen Sie die Kontakt- und Versicherungsdaten aus. Wichtig ist auch, dass Sie den Unfallhergang notieren und ggf. Fotos von der Unfallstelle machen.

Wenn Sie unsicher sind, wie groß der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

Gutachter trotz Bagatellschaden?

Eine Fahrt zum Gutachter lohnt sich in jedem Fall, da dieser den Schaden richtig einschätzen kann. Sofern der Schaden die Bagatellschadengrenze nicht überschreitet, wird Ihnen der Sachverständige einen Kostenvoranschlag für die Regulierung mit der Versicherung erstellen. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung. Ein Sonderfall: Wird Ihr Fahrzeug durch einen Bagatellschaden zum wirtschaftlichen Totalschaden, ist für die Regulierung ein Kfz-Gutachten unter Angabe des Restwerts notwendig.

Der Totalschaden tritt in diesem Fall dann ein, wenn der Wiederbeschaffungswert Ihres Unfallfahrzeugs aufgrund des Alters und des Verschleißes so niedrig gehandelt wird, dass die Bagatellschadensgrenze mit dem Wiederbeschaffungswert in Konflikt steht. Hier hat der Geschädigte das Recht, ein entsprechendes Gutachten bei der Versicherung einzureichen.

Ist ein Kurzgutachten bei einem Bagatellschaden sinnvoll?

Ja, ein Kurzgutachten ist sinnvoll.
Wenn es absehbar ist, dass es sich bei einem Kfz-Schaden um einen Bagatellschaden mit einer Schadenssumme von unter 700 bis 1.000 € handelt, stellen wir Ihnen gerne ein kostengünstiges Kurzgutachten aus. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung. Allerdings dient es vor Gericht nicht als Beweis.

Ein Kurzgutachten ist in jedem Fall dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorzuziehen. Bei dieser Art von Gutachten wird der Schaden mittels Fotos, einer genauen Schadenbeschreibung und einer ausführlichen Kalkulation für die Reparaturkosten beschrieben. Es hat somit eine erheblich bedeutendere Aussagekraft als ein Kostenvoranschlag.

Hinweis:

Sie haben möglicherweise einen Bagatellschaden und wissen nicht, ob Sie ein Kurzgutachten, einen Kostenvoranschlag oder gar ein Kfz-Gutachten benötigen? 089 Gutachten München bietet Ihnen in diesem Fall den Service einer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir garantieren Ihnen: Wir erstellen ausschließlich das Produkt, das auch von der gegnerischen Versicherung erstattet wird und für Ihr Anliegen die beste Variante ist.

Zu wem gehe ich im Fall eines Bagatellschadens? – Kfz-Gutachter oder Werkstatt?

Wenn Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall sind und Ihr Fahrzeug einen kleinen Schaden abbekommen hat (ggf. einen Bagatellschaden), empfehlen wir Ihnen: Suchen Sie zur Feststellung des Schadens stets einen Sachverständigen auf! Um die Schadenssumme zu ermitteln, ist ein Kfz-Sachverständigenbüro immer einer Werkstatt vorzuziehen. Sie vermuten, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Bagatellschaden handelt? Dann kann Ihnen der Kfz-Gutachter sowohl einen Kostenvoranschlag als auch ein Kurzgutachten anfertigen.

Ist der Schaden allerdings höher als angenommen, erstellt Ihnen der Sachverständige ein aussagekräftiges Kfz-Gutachten. Eine Werkstatt hingegen würde Sie in diesem Fall wieder nach Hause schicken. Sie müssten anschließend zusätzlich zu einem Kfz-Gutachter fahren und hätten somit den doppelten Aufwand. Die genauen Unterschiede zwischen einem Kurzgutachten, einem Kostenvoranschlag und einem Kfz-Gutachten erklären wir Ihnen unter Kostenvoranschlag, Kurzgutachten und Kfz-Gutachten im Vergleich ausführlich.

Sie haben weitere fragen zu Thema Bagatellschaden?
Kontaktieren Sie hier unsere Experten:

Wertminderung bei einem Bagatellschaden?

Wenn es sich bei dem Schaden an Ihrem Fahrzeug um eine Bagatelle handelt, wird der Wert Ihres Kfz auf Dauer nicht negativ beeinflusst.
Somit fällt keine Wertminderung an.

Müssen Bagatellschäden beim Verkauf angegeben werden?

Nein. Bagatellschäden müssen beim Verkauf nicht angegeben werden. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen solchen Schaden beim Verkauf Ihres Fahrzeugs nennen. Will der potenzielle Käufer dennoch wissen, ob es jemals kleine Beschädigungen gab, die

repariert wurden, haben Sie die Offenbarungspflicht und müssen dem Käufer alle Ihnen bekannten Schäden preisgeben. Es ist nicht nötig, das Fahrzeug bei Bagatellschäden als Unfallfahrzeug auszuweisen.

Wer zahlt den Gutachter, wenn mein Schaden ein Bagatellschaden ist?

In solch einem Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass die Kosten für das Kfz-Gutachten die gegnerische Versicherung tragen muss. Die Kostenübernahme wurde so begründet: Sollte ein berechtigter Verdacht auf eine hohe Schadenssumme bestehen, darf man selbstverständlich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.

Stellt dieser dann im Laufe seiner Ermittlungen fest, dass die Schadenssumme doch nicht so hoch ist wie zum Zeitpunkt der Begutachtung angenommen, darf dies nicht dem Geschädigten zur Last gelegt werden. Die Praxis zeigt jedoch ohnehin, dass ein seriöser Kfz-Gutachter dem Geschädigten in solch einem Fall nur einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten erstellt.

Hinweis:

Vereinbaren Sie mit Ihrem Kfz-Gutachter, dass er bei einer Schadenssumme unter 1.000 € (Bagatellschadengrenze) lediglich ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag erstellt. Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass die gegnerische Versicherung in jedem Fall die Gebühren für Ihren Kfz-Gutachter trägt.

Wann zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag und wann das Kfz-Gutachten?

Bei kleinen Schäden (Bagatellschäden) bis 1.000 € erstattet die Versicherung die Kosten für einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.
Bei hohen Schadenssummen über 1.000 € übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Kfz-Gutachten.

Sie haben Fragen zum Thema Bagatellschaden?
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
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Bagatellschadengrenze nach einem Verkehrsunfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am