Wo liegt die Bagatellschadengrenze?

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In welcher Höhe liegt die Bagatellschadengrenze?

Die Bagatellschadengrenze für ein Kfz-Gutachten liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 700 bis 750 €. Dieser Wert ist sicherlich in den letzten Jahren durch die steigenden Lohnkosten nicht mehr zeitgemäß, aber immer noch gültig. Aus diesem Grund haben sich bereits diverse Gerichte darauf verständigt, dass die Bagatellschadengrenze örtlich teilweise auf 1.000 € festgesetzt wurde.

Ein Unfall ist immer eine lokale Angelegenheit. Daher entscheidet der Ort des Unfalls auch über den Gerichtsstand. Im Großraum München setzen die Gerichte die Bagatellschadengrenze zum Beispiel auf 1.000 € fest. Es ist dort also ratsam, ein Schadengutachten erst ab einer Schadenssumme von über 1.000 € erstellen zu lassenerst ab einer Schadenssumme von über 1.000 € erstellen zu lassen.

Ist die Höhe der Bagatellschadengrenze Brutto oder Netto?

Die Bagatellschadengrenze beziffert die Höhe der Reparaturkosten Brutto, also inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Hinweis:

Sie sind sich nicht sicher, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug ein Bagatellschaden ist? Kontaktieren Sie unsere Kfz-Gutachter jederzeit für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sollte kein Bagatellschaden vorliegen, erstellen wir Ihnen im Fall eines Haftpflichtschadens ein Kfz-Gutachten. Im Fall eines Bagatellschadens erstellen wir Ihnen kostengünstig einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Damit stellen wir sicher, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz-Sachverständigen vollständig übernimmt.

Weiterführende Links

Hier können Sie Ihre Frage stellen, falls Sie weitere Fragen haben. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben.

Wo liegt die Bagatellschadengrenze? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am