Vermeintlich hohe Schadenssumme wird zum Bagatellschaden
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Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
In solch einem Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass die Kosten für das Kfz-Gutachten dennoch von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Die Kostenübernahme wurde damit begründet, sollte ein berechtigter Verdacht auf eine hohe Schadenssumme bestehen, darf freilich ein Kfz-Sachverständiger hinzugezogen werden.
Stellt dieser dann im Laufe seiner Ermittlungen fest, dass die Schadenssumme doch nicht so hoch ist, wie zum Zeitpunkt der Begutachtung angenommen, kann dies nicht dem Geschädigten zur Last gelegt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass in solch einem Fall, ein seriöser Kfz-Gutachter dem Geschädigten ohnehin lediglich einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten erstellt.
Hinweis:
Vereinbaren Sie mit Ihrem Kfz-Gutachter, dass bei einer Schadenssummen unter 1.000,00 Euro (Bagatellschadengrenze) lediglich ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag erstellt wird. Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass in jedem Fall die Gebühren für Ihren Kfz-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Wann zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag und wann das Kfz-Gutachten?
Weiterführende Links
Haben wir eine Frage zur Kostenübernahme bei Bagatellschäden noch nicht beantwortet, so können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben.