Ist ein von der Versicherung bestellter Kfz-Gutachter / Versicherungsgutachter objektiv?
Grundsätzlich sollte jeder Sachverständige absolut objektiv sein. Das gilt natürlich auch für diejenigen, die von Versicherungen für ihre Arbeit bezahlt werden. Was auch im Sinne der Versicherungen ist, da diese nach dem Gesetz zu einer objektiven Schadenregulierung verpflichtet sind. Vielleicht ist Ihnen allerdings der Satz „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“ geläufig? Denn es ist ebenso im Interesse einer Versicherung, die zu ersetzende Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.
Dies wird beispielsweise durch eine günstiger veranschlagte und dadurch qualitativ oft schlechtere Reparaturmethode umgesetzt. Oder durch eine weniger gründliche Schadenaufnahme, als sie vermutlich ein freier Sachverständige vornehmen würde.
Leider ist bekannt, dass die Gutachter der Versicherungen oft die Schäden wesentlich geringer einschätzen, um den Kostenaufwand für die Versicherung gering zu halten. Wenn Sie als Geschädigter eine unvoreingenommene Bewertung des Schadens haben möchten, lautet unsere Empfehlung: Wenden Sie sich an einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Nur so können Sie sicher gehen, bei einem Haftpflichtschaden ein objektives und neutrales Kfz-Gutachten zu erhalten.
Im Fall eines Haftpflichtschadens ohne Teilschuld ist die Wahl eines freien Kfz-Gutachters Ihr gutes Recht.
Sie sind auf der Suche nach einem freien und objektiven Kfz-Gutachter? Dann erfahren Sie hier mehr über uns.
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