Weisungsrecht der Kaskoversicherung

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Was versteht man unter dem Weisungsrecht einer Kfz-Versicherung?

Bei Kaskoschäden müssen Sie als Versicherungsnehmer nach den Bestimmungen der AKB oder des Versicherungsvertragsgesetzes vor der Reparatur oder dem Verkauf des Fahrzeugs die Weisungen des Versicherers einholen. Ihre Versicherung hat das sogenannte Weisungsrecht. Übersteigt z. B. die Summe der zu erwartenden Reparaturkosten den Wert des Kfz, wird der Versicherer die Kosten hierfür nicht mehr voll übernehmen. Im Kaskorecht gibt es im Gegensatz zum Haftpflichtfall keine 130 % Regelung.

Auch für den Restwert eines durch einen Unfall geschädigten Fahrzeugs können im Kaskoschadenfall finanzielle Nachteile beim Verkauf des Fahrzeugs entstehen, wenn man sich nicht mit dem Versicherer abstimmt. Anders als bei einem Unfallfahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Dieses dürfen Sie auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens nach aktueller Rechtsprechung sofort und ohne Rückfrage beim Versicherer verkaufen.

Das Weisungsrecht sagt aus, dass Sie sich im Fall eines Kaskoschadens an die Weisungen Ihres Versicherers halten müssen.
Achten Sie darauf, dass Sie grundsätzlich alle wichtigen finanziellen Schritte immer vorher mit Ihrer Kaskoversicherung absprechen.

Was ist das Weisungsrecht bei einer Werkstattbindung?

Sie haben in Ihrem Kaskovertrag eine Werkstattbindung vereinbart? Besonders dann müssen Sie sich an die Weisung Ihrer Versicherung halten und Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen. Sollten Sie sich für eine andere Werkstatt entscheiden, werden womöglich nicht alle Reparaturkosten übernommen. Ein Großteil der Reparaturkosten ist im schlimmsten Fall von Ihnen selbst zu bezahlen.

Die Versicherung erstattet nur den Betrag, der für eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt angefallen wäre. Ganz anders verhält es sich im Fall eines Haftpflichtschadens. Hier müssen Sie keinen Weisungen der gegnerischen Versicherung folgen – Sie haben die freie Wahl einer Werkstatt Ihres Vertrauens und geben die Bedingungen für die Abrechnung vor.

Unser Tipp:
Schließen Sie in Ihrem Kaskovertrag eine Werkstattbindung immer aus.

Wie ist das Weisungsrecht bei der Kfz-Gutachtenerstellung?

Ähnlich wie bei der Werkstattbindung gilt im Kaskofall für das Kfz-Gutachten: Die Versicherung hat das Recht, einen Gutachter zu bestimmen, der Ihr beschädigtes Fahrzeug prüft und beurteilt. Sollten Sie sich für einen Gutachter Ihrer Wahl entscheiden, werden diese Kosten von Ihrer Versicherung nicht übernommen und das Gutachten nicht akzeptiert.

Im Fall eines Haftpflichtschadens haben Sie jedoch das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen.

Unser Hinweis:
Entscheiden Sie sich im Falle eines Haftpflichtschadens stets für den Gutachter Ihres Vertrauens.

Weisungsrecht der Kaskoversicherung | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am