Muss ich die Gutachterkosten eines Kfz-Sachverständigen auslegen?

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Wer bezahlt den Kfz-Gutachter und muss ich die Kosten hierfür vorstrecken?

Handelt es sich um ein Unfall- oder Kfz-Gutachten in einem Haftpflichtfall, in dem Sie Geschädigte/r sind, lautet die Antwort prinzipiell: nein. Voraussetzung für die Übernahme der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung ist, dass Sie als Geschädigte/r keinerlei Teilschuld oder Mithaftung an dem Schadenereignis tragen. Dann ist die Erstellung des Gutachtens für Sie in diesem Fall kostenfrei und eine Vorstreckung der Kosten nicht nötig.

Im Haftpflichtschadenfall wird eine Abtretungsvereinbarung oder Sicherungsabtretung zwischen dem Gutachter und dem Auftraggeber unterzeichnet. Die Gebührenrechnung des Kfz-Sachverständigen wird dann mit dem Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung zur Regulierung und Erstattung geschickt. Der Ausgleich der Rechnung geschieht ohne Ihr Zutun von der Versicherung an den Gutachter.

Hinweis zu den Gutachterkosten:

Die Rechnung des Kfz-Gutachters darf nicht überteuert sein. Sie muss sich in Bezug auf die Höhe an der geltenden Rechtsprechung orientieren. Sollte Ihr Gutachter eine überteuerte Rechnung stellen, trägt die Versicherung nur den Kostenanteil, der in der gängigen Rechtsprechung angemessen ist. Noch offene Beträge müssten Sie selbst übernehmen. Damit Ihre Gutachterrechnung in vollem Umfang erstattet wird, empfehlen wir daher: Achten Sie darauf, dass der von Ihnen beauftragte Gutachter seine Rechnungen gemäß der Honorarbefragung des BVSK erstellt.

Im Fall einer anderen gutachterlichen Leistung, zum Beispiel wenn Sie Unfallverursacher waren (Kaskogutachten) oder es sich um ein Wert-, Beweissicherungs- oder Oldtimergutachten handelt, muss der Auftraggeber die Kosten des Gutachtens direkt erbringen. Ihr Sachverständiger stellt Ihnen hierfür eine gesonderte Rechnung aus.

Fazit:
Im Fall eines Haftpflichtschadens müssen Sie die Kfz-Gutachterkosten nicht auslegen und können sie mithilfe einer Abtretungserklärung bei der gegnerischen Versicherung direkt geltend machen.

Muss ich die Gutachterkosten eines Kfz-Sachverständigen auslegen? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am