Mithaftung oder Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall

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Was bedeutet Mitverschulden oder Mithaftung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Oft sind bei einem Unfall mehrere Verkehrsteilnehmer involviert und die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt. Dann muss man für jeden Beteiligten den Mithaftungsanteil bestimmen: Aus der Haftungsabwägung ergibt sich, nach welcher Quote jeder Beteiligte ein Mitverschulden am Gesamtschaden trägt und wieviel er davon übernehmen muss.

Hierbei kommt es nicht auf die Schadenhöhe an, sondern nur auf den prozentualen Anteil der Mithaftung. In solchen Fällen spricht man von der sogenannten Haftungsquote. Der Schadensersatz wird nach dieser Quote aufgeteilt.

Beispiele für eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall:

1 Zwei Verkehrsteilnehmer fahren gleichzeitig rückwärts, ohne dabei auf Ihren Fahrweg zu achten, und kollidieren miteinander. In diesem Fall trifft beide die gleiche Schuld an dem Schadenereignis. Hier wird die Mithaftung für jeden Verkehrsteilnehmer mit 50 % festgesetzt. Der Schaden wird mit einer Haftungsquote von 50/50 aufgeteilt.

2 Das Mitverschulden durch verkehrswidriges Parken eines Fahrzeugs: Stellen Sie Ihren Pkw verbotswidrig ab, geht von Ihrem Fahrzeug eine sogenannte Betriebsgefahr aus. Wird hierbei ein Unfall verursacht, kann je nach der Schwere des Verstoßes eine Mithaftungsquote von 25 % und mehr auf Sie als Fahrzeughalter zukommen.

Was wird bei einer Mithaftung im Haftpflichtschaden bezahlt?

Wenn Sie einen Verkehrsunfall mitverschulden, wird zunächst die sogenannte Haftungsquote ermittelt. Anhand dieser wird Ihr Schaden und der Ihres Gegners aufgeteilt und ausgeglichen. Haben Sie zum Beispiel eine Mithaftungsquote von 25 %, begleicht Ihre Versicherung alle Schäden Ihres Gegners in Höhe von 25 %.

Alle Ihnen entstandenen Schäden werden zu 75 % übernommen. Sollten Sie jedoch über eine Vollkaskoversicherung verfügen, kann in so einem Fall eine Spezialregelung über das sogenannte Quotenvorrecht greifen. Dann werden die Ihnen entstandenen Schäden vollständig ausgeglichen.

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Mithaftung oder Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am