Wie funktioniert das Quotenvorrecht bei einem Verkehrsunfall?
Inhaltsverzeichnis
Bei Unfällen mit einem Mithaftungsanteil (Quote) erreichen Sie im Einzelfall eine Erhöhung der Entschädigung, wenn eine kombinierte Abrechnung zwischen der eigenen Vollkasko- und der gegnerischen Haftpflichtversicherung gewählt wird. Diese Abrechnungsmethode nennt sich Quotenvorrecht. Hierbei teilen sich beide Versicherungen Ihren Schaden. Dabei werden die Kosten für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert von der eigenen Versicherung (Kasko) voll ersetzt.
Nebenkosten wie die Sachverständigenkosten, die Wertminderung und Abschleppkosten ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Aber nur, soweit der Gesamtbetrag nicht die Summe übersteigt, den die Versicherung aufgrund des Haftungsanteils zahlen müsste! Positionen wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder sonstige Nebenkosten, die den reinen Fahrzeugschaden nicht direkt betreffen, fallen nicht in den quotenbevorrechtigten Anteil der Schadenkosten. Wegen der rechtlich komplizierten Zusammenhänge empfehlen wir hier, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen.
Welche Positionen werden im Quotenvorrecht von wem übernommen?
Wenn Sie bei der Regulierung eines Schadens sowohl die gegnerische Haftpflichtversicherung als auch die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, hat dies für Sie den Vorteil, dass Ihnen trotz Mithaftung Ihr gesamter Schaden ersetzt werden kann. Ihre Kaskoversicherung wickelt in solch einem Fall den Ersatz des Fahrzeugschadens in voller Höhe ab.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert nun die bevorrechtigten Positionen wie die Selbstbeteiligung, die Wertminderung und die Sachverständigen- und Abschleppkosten in vollem Umfang. Die restlichen Positionen übernimmt die Haftpflichtversicherung in Höhe der festgesetzten Quote.
Von der Kaskoversicherung zu 100 % zu übernehmende Positionen des Fahrzeugschadens:
- Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert)
Von der Haftpflichtversicherung zu 100 % zu übernehmende quotenbevorrechtigte Positionen:
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Selbstbeteiligung
- Abschleppkosten
Von der Haftpflichtversicherung in Höhe der Haftungsquote zu regulierende Positionen:
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Unkostenpauschale
- Vollkasko Rückstufungsschaden
- Schmerzensgeld
- Anwaltskosten
Wie beanspruche ich das Quotenvorrecht bei meiner Kaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung?
Zuerst einmal sollten Sie Ihren Fahrzeugschaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung melden und beanspruchen. Achten Sie darauf, dass Sie den Schaden unverzüglich melden. Wenn dies zu spät geschieht, hat die Versicherung ggf. das Recht, den Schaden abzulehnen. Laut den allgemeinen Kaskobedingungen sind hier ca. 14 Tage zur Schadensmeldung vorgeschrieben. Geben Sie dort auch an, dass Sie an dem Unfallschaden vermutlich eine Teilschuld (Quote) tragen.
Ihre eigene Versicherung ist nun informiert, dass Sie den Unfallschaden nach dem Quotenvorrecht abrechnen möchten. Bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geben Sie ebenfalls an, dass Sie für Ihren Fahrzeugschaden Ihre eigene Vollkaskoversicherung beanspruchen. Jetzt ist die Haftpflichtversicherung informiert, dass sie die quotenbevorrechtigten Positionen in ganzem Umfang und alle weiteren Positionen nach Höhe der Quote übernehmen muss.
Hinweis:
Das Quotenvorrecht ist ein besonderer und sehr komplexer Fall einer Schadenabwicklung. Daher empfehlen wir Ihnen einen qualifizierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der für Sie die Abrechnung nach Quotenvorrecht übernimmt und überwacht.
Beispiel für einen Schaden mit angewandtem Quotenvorrecht bei einer Haftungsquote von 50 %:
Schaden Ausgangswerte:
Reparaturkosten | 20.000 € |
Wertminderung | 2.000 € |
Abschleppkosten | 500 € |
Gutachterkosten | 1.000 € |
Unkostenpauschale | 25 € |
Anwaltskosten | 1.000 € |
Mietwagenkosten | 1.000 € |
Selbstbeteiligung | 500 € |
Höherstufung | 500 € |
Kasko reguliert 100 %
Reparaturkosten | 20.000 € |
Haftpflicht reguliert 100 %
Wertminderung | 2.000 € |
Abschleppkosten | 500 € |
Gutachterkosten | 1.000 € |
Haftpflicht reguliert 50 %
Anwaltskosten | 500 € |
Mietwagenkosten | 500 € |
Unkostenpauschale | 12,50 € |
Höherstufung | 250 € |
Selbstbeteiligung | 250 € |