Haftungsquote oder Quote im Verkehrsrecht

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Was versteht man unter der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall?

In vielen Situationen wird ein Unfall nicht allein von einer Person verursacht. Sind an einem Verkehrsunfall mehrere Beteiligte schuld, dann kommt es zu einer Aufteilung von der Haftung. In so einem Fall spricht man von der Haftungsquote. Diese Quote beschreibt den Anteil der Schuld (Teilschuld) an dem Schadenereignis. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Beteiligte B 75 % des bei A entstandenen Schadens ausgleichen muss. B hingegen erhält 25 % seines entstandenen Schadens von A.

Die Haftungsquote beschreibt jedoch nicht die Verteilung des insgesamt eingetretenen Schadens, sondern immer nur den Anteil des Schadens des jeweils anderen. Ein Beispiel: Ein alter Fiat (entstandener Schaden 500 € mit 30 % Schuld) stößt mit einem neuen Audi (entstandener Schaden 10.000 € mit 70 % Schuld) zusammen. Es wurde eine Quote von 30 zu 70 ermittelt. Also kann der Fiat-Fahrer 70 % seines Schadens (350 €) und der Audi-Fahrer 30 % seines Schadens (3.000 €) bei der jeweils gegnerischen Versicherung einfordern.

Wer entscheidet über die Haftungsquote?

Oft ist es so, dass bei einem Verkehrsunfall die Streitfrage nicht immer zu 100 % geklärt werden kann, da im Nachhinein nicht klar ist, was vor Ort passiert ist. In solchen Fällen wird die Haftungsquote entweder durch die beteiligten Versicherungen verhandelt und festgelegt oder vor Gericht mithilfe eines Gutachters bestimmt.

Falls eine Haftungsquote vorliegen könnte, ist es daher sinnvoll, einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Dieser verhandelt die Aufteilung der Haftung mit der Gegenseite.

Was wird bei einer entschiedenen Haftungsquote bezahlt?

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung tragen, werden alle Ihnen entstandenen Kosten nur in Höhe der festgesetzten Haftungsquote ausgeglichen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem die Gebühren für die Sachverständigen und den Anwalt, die Reparaturkosten, die Aufwandspauschale, das Schmerzensgeld und die Kosten für den Mietwagen.

Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter bei allen Kosten dem Anteil entsprechend selbst zur Kasse gebeten werden. Sollten Sie über eine Vollkaskoversicherung und eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann eine Abrechnung der anteiligen Kosten über die eigenen Versicherungen erfolgen.

Hinweis:
Um sich für den Fall der Fälle zu wappnen, empfehlen wir unseren Kunden für eine optimale Absicherung immer, eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und ggf. eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Mit diesen beiden Versicherungen stellen Sie sicher, dass im Schadenfall sogar bei einer Teilschuld keine Kosten auf Sie zukommen.

Sie haben eine Frage zum Thema Haftungsquote im Verkehrsrecht?
Kontaktieren Sie unsere Kfz-Gutachter:

Haftungsquote oder Quote im Verkehrsrecht | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am