Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale nach einem Unfall

« zurück

Was bedeutet die Unkosten- oder Aufwandspauschale nach einem Kfz-Unfall?

Was ist eine Unkostenpauschale?

Im Haftpflichtschadenfall kann der Geschädigte Ersatz für seinen Aufwand und die ihm durch den Unfall entstandenen Nebenkosten verlangen. Hierzu zählen Kosten für Telefonate, Porto und sonstige Ausgaben. Da man diese Kosten meist nicht genau nachweisen kann, wird oft ein Pauschalbetrag als Ausgleich zugestanden. Wer alle Unkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen möchte, sollte eine genaue Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten erstellen.

Was ist der Zweck der Unkostenpauschale?

Die Unkostenpauschale macht es einfacher, Ansprüche geltend zu machen. Um zu vermeiden, dass man alle Belege, Rechnungen oder Quittungen aufheben und an die Versicherung zur Prüfung schicken muss, wird ein Pauschalbetrag festgelegt. Diese Kostenpauschale vereinfacht das Vorgehen, da der Betrag stets gleich bleibt.

Wie hoch ist die Unkostenpauschale?

Der Pauschalbetrag liegt zur Zeit je nach Gerichtsstand bei 25 bis 30 €. Sie können ihn ohne weiteren Nachweis einfordern.
Entstehen höhere Kosten, muss man diese im Einzelfall nachweisen.

Wie erhalten Sie die Aufwandsentschädigung?

Um die Unkostenpauschale in Höhe von etwa 30 € zu erhalten, müssen Sie nur bei der regulierenden Versicherung die Erstattung des Pauschalbetrags beanspruchen.
Eine mögliche Formulierung hierfür wäre wie folgt:
„Bitte erstatten Sie die mir zustehende Unkostenpauschale in Höhe von 30 € auf folgendes Konto (… )“

Sie haben Fragen zur Unkostenpauschale oder der Aufwandsentschädigung?

Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale nach einem Unfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am