Verbringungskosten oder Überführungkosten eines PKW

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Was versteht man unter Verbringungs- oder Überführungskosten in einem Kfz-Gutachten?

Was sind Verbringungskosten?

Bei Verbringungs- oder Überführungskosten handelt es sich um eine Art Transportkosten. Diese entstehen bei der Reparaturwerkstatt, wenn das vom Unfall beschädigte Fahrzeug für bestimmte Arbeiten in eine Lackiererei oder einen Karosseriebetrieb gebracht wird. Die meisten Kfz-Betriebe haben keine eigene Lackier- oder Vermessungsanlage.

Ist es also nötig, das Fahrzeug nach Fertigstellung der Karosseriearbeiten in einen Lackierbetrieb oder zu einer Vermessungsanlage zu „verbringen“, bezeichnet man die hierfür anfallenden Transportkosten als Verbringungskosten. Die Höhe der Kosten weist der Kfz-Sachverständige im Schadengutachten aus. Üblicherweise setzt man die Verbringungskosten hierbei in Höhe von einer Arbeitsstunde oder als Pauschalbetrag an.

Verbringungskosten sind im Haftpflichtfall erstattungsfähig

Als Geschädigter hat man bei einem unverschuldeten Unfall Anrecht auf die Zahlung aller unfallbedingten Kosten. Daher müssen auch die Kosten der Überführung des Fahrzeugs in vollem Umfang erstattet werden.

Das Argument der Versicherungen, dass die Kosten der Verbringung bei fiktiver Abrechnung nicht anfallen, ist nicht haltbar. Inzwischen gibt es hierzu eine Vielzahl an Urteilen, welche die Verbringungs- oder Überführungskosten in diesem Fall für erstattungswürdig halten.

Neben den Verbringungskosten gibt es weitere Schadenspositionen, welche die Versicherungen bei fiktiver Abrechnung vermehrt unberechtigt kürzen. Hierzu zählen zum Beispiel UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge), Stundenverrechnungssätze und die Wertminderung (merkantiler Minderwert).

Achtung!

Der Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht nur, wenn tatsächlich eine Reparatur erfolgt. Viele Versicherungen kürzen diese Position vor allem bei der fiktiven Abrechnung gern aus dem Gutachten. Doch auch in diesem Fall müssen dem Geschädigten die Kosten für die Verbringung im Rahmen der Regulierung ersetzt werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem unverschuldeten Autounfall Anspruch auf einen Rechtsanwalt haben.
Nehmen Sie dieses Recht wahr, um unberechtigte Kürzungen durch die Versicherung zu verhindern.

Verbringungskosten oder Überführungkosten eines PKW | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am