Was ist eine Abtretungserklärung für ein Kfz-Gutachten?
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Ein Autounfall ist meist kostspielig. Wenn der Geschädigte die Kosten für den Kfz-Sachverständigen oder auch die Reparatur nicht aus eigener Tasche auslegen möchte, hat er die Möglichkeit, diese Kosten abzutreten. Zu beachten ist hierbei, dass die sogenannte Sicherungsabtretung nur einen Sicherungszweck erfüllt. Natürlich ist grundsätzlich jeder Geschädigte verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung selbst durchzusetzen.
In der Regel führt das Vorliegen einer Sicherungsabtretung dazu, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder die Instandsetzung jeweils direkt an den Rechnungssteller ausgleicht.
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Was ist bei einer Abtretungserklärung oder Sicherungsabtretung zu beachten?
Wenn Sie die Kosten für ein Kfz-Gutachten abgetreten haben, kann der Sachverständige sein Honorar direkt bei der gegnerischen Versicherung zur Zahlung einfordern. Beachten Sie hierbei, dass Sie als Auftraggeber nicht vollständig von diesen Kosten befreit sind. Erst bei vollem Ausgleich der gestellten Rechnung durch die Versicherung oder Sie selbst erlischt die Sicherungsabtretung. Vor allem bei Fällen mit einer Teilschuld begleicht die gegnerische Versicherung die Rechnung nur in Höhe der festgestellten Quote.
Den noch offenen Betrag müssen Sie als Auftraggeber begleichen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Schadenfall, bei dem zwei Verkehrsteilnehmer jeweils in gleichem Maß die Teilschuld bekommen (je 50:50). Die Versicherung gleicht hier aus abgetretenem Recht 50 % der eingereichten Rechnung des Sachverständigen aus. Die restlichen 50 % stehen Ihnen gegenüber als Forderungen noch offen und diese müssen Sie begleichen.
Was benötigen Sie für eine Abtretungserklärung?
Für eine gültige Abtretungserklärung muss der Geschädigte mehrere Angaben machen, damit der Gutachter seine Rechnung an den Schädiger stellen kann. Beachten Sie: Nur der Geschädigte, sprich der Fahrzeughalter oder der Eigentümer des Fahrzeugs, kann seinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten abtreten.
Wenn zum Beispiel bei der Begutachtung der Halter nicht anwesend ist, muss hier ein Dritter die Abtretung im Auftrag unterzeichnen. Hierfür ist es nötig, dass diese Person eine Vollmacht für die Beauftragung des Sachverständigen vorweist.
Damit eine Sicherungsabtretung wirksam wird und vom Sachverständigen auch verfolgt werden kann, sind folgende Angaben notwendig:
- Halterdaten und Anschrift
- Gegenstand der Begutachtung wie Fahrzeugmarke, amtliches Kfz-Kennzeichen
- Angaben zu Vor- und Altschäden
- Unfallgegnerdaten wie regulierende Versicherung, Unfallort, Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners, Unfalldatum, Versicherungs- oder Schadennummer
- Ort, Datum und Unterschrift einer unterschriftsberechtigten Person
Wie läuft die Sicherungsabtretung in der Praxis ab?
Sollten Sie bei der Erstellung eines Gutachtens die Erstattung des Sachverständigenhonorars abtreten, wird der Sachverständige seine Rechnung nach Erstellung des Gutachtens mit der Abtretungserklärung direkt bei dem Schädiger oder dessen Versicherung einreichen. Die Versicherung ist dann verpflichtet, die Gutachterkosten direkt an den Gutachter auszuzahlen. Der Auftraggeber kann so vermeiden, dass er diese Kosten auslegen muss.
Wenn zum Beispiel bei einem Haftpflichtschaden die Frage der Schuld noch nicht geklärt ist, wird die Versicherung die Kosten für den Gutachter eventuell erst einmal nicht erstatten. Oft landen solche Fälle dann vor Gericht. Hierbei können bis zur endgültigen Klärung bis zu 2 bis 3 Jahre vergehen. Was passiert mit den Gutachterkosten in dieser Zeit?
Da der Sachverständige selbstverständlich nicht umsonst arbeitet, hat er in diesem Fall die Möglichkeit, die Bezahlung seiner Arbeit direkt von seinem Auftraggeber zu verlangen. Das ist davon abhängig, was Sie mit Ihrem Gutachter vereinbart haben. In der Praxis zeigt sich, dass jeder Sachverständige in solchen Fällen anders agiert. Ein Großteil der Kfz-Gutachter wartet 6 Monate ab, ob die gegnerische Versicherung eine Zahlung vornimmt. Wenn der Fall nach 6 Monaten noch nicht geklärt ist, verlangen die meisten Gutachter die direkte Zahlung ihres Honorars von Ihrem Auftraggeber. Der Geschädigte kann natürlich seine Ansprüche weiterhin vor Gericht einfordern und bekommt bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens die Kosten für den Sachverständigen erstattet.