Ist ein Kfz-Gutachten ausreichend für einen Gerichtsprozess?
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Ja, die Anerkennung Ihres Gutachtens ist vor Gericht möglich.
Einer der Hauptgründe für ein Kfz-Gutachten ist, dass man einen bestimmten Wert, zum Beispiel einer Arbeit, einer Reparatur oder eines Objekts (hier: Fahrzeug), objektiv beurteilen, festhalten und belegen kann. Diese Bewertung gilt dann in einem Prozess als Grundlage für alle Ansprüche, die der Fahrzeughalter gegenüber einem Dritten, also der gegnerischen Versicherung, durchsetzen möchte.
Eine Ausnahme gilt jedoch für das Kurzgutachten. Dieses hat vor Gericht i. d. R. keinerlei Beweisfunktion, da es – wie der Name schon sagt – nicht umfassend genug ist. Das herkömmliche Schadengutachten ist folglich ein sogenanntes Privat- oder auch Parteiengutachten, das Ansprüche aus einem Schadenereignis geltend macht. Streitigkeiten zwischen zwei Parteien enden häufig vor Gericht.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem privaten Kfz-Gutachten und einem Gerichtsgutachten?
Ein klassisches Kfz-Gutachten wird meist für den Geschädigten erstellt und beziffert den Schaden, der durch einen Verkehrsunfall entstanden ist. Das Gerichtsgutachten hingegen wird im Auftrag des Gerichts erstellt. Damit lässt sich bei Streitigkeiten feststellen, ob die geforderten Schadenpositionen und Ansprüche gerechtfertigt sind.
Dies geschieht oft, wenn der Geschädigte und der Schädiger aufgrund von Streitigkeiten vor Gericht ziehen und sich der Richter eine dritte und unabhängige Meinung einholen will. In diesem Fall beauftragt der Richter einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen, der die umstrittenen Positionen fachlich beurteilt.
Was kostet ein Gerichtsgutachten?
Ein Gerichtsgutachten ist in der Regel sehr aufwendig und sehr teuer. Der Gerichtsgutachter muss grundsätzlich beide Ansprüche, also das Gutachten des Geschädigten sowie das Gutachten oder die Erwiderungen des Schädigers, ausführlich überprüfen. In vielen Fällen erfolgt eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge. Der Gerichtsgutachter beurteilt anschließend beide Gutachten und äußert sich zu fehlerhaften oder unangemessenen Positionen der Schadenersatzforderung.
Das hierbei entstehende Gerichtsgutachten liegt kostenmäßig oft in einer Größenordnung zwischen 2.000 und 3.500 Euro. Diese Kosten sind grundsätzlich erst einmal vom Kläger auszulegen und werden bei Erfolg des Gerichtsprozesses später vom Angeklagten erstattet. Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung streckt diese die Kosten für den Gutachter in der Regel vor.
Weiterführende Links
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