Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

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Was versteht man im Kfz-Versicherungsrecht unter grober Fahrlässigkeit?

Der Begriff grobe Fahrlässigkeit lässt sich so definieren: Der Verkehrsteilnehmer, der im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt grob fahrlässig. Hierbei muss er die Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt haben, zum Beispiel indem der Fahrer ganz einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit ist in den Allgemeinen Kraftverkehrsversicherungsbedingungen (AKB) der meisten Versicherungen als Ausschlussgrund festgelegt.

Kann die Versicherung die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern?

Ja. Der Versicherer kann, vor allem bei grober Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr, von Leistungen Abstand nehmen. Sollte Ihnen Ihre Versicherung im Schadenfall nachweisen können, dass Sie den Unfall mit einer angemessenen Sorgfalt hätten vermeiden können, hat sie hier die Möglichkeit, jegliche Schadensersatzleistung zu verweigern.

Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr

  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Der Alkoholkonsum am Steuer stellt ab einer Promillegrenze von 0,5 den Straftatbestand der groben Fahrlässigkeit dar. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Auto oder Motorrad sicher zu führen, handeln Sie demnach grob fahrlässig.
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 %: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 100 % überschreitet, handelt regelmäßig fahrlässig und vorsätzlich. Da der Fahrer billigend in Kauf genommen hat, andere Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrverhalten zu gefährden, liegt hier der Straftatbestand der groben Fahrlässigkeit vor.
  • Rote Ampel: Wer in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Ampelanlage Rot zeigt, handelt ebenfalls grob fahrlässig.
  • Handy am Steuer: Wenn Sie während der Fahrt Ihr Smartphone in die Hand nehmen, kann dies auch als grobe Fahrlässigkeit bewertet werden.

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Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am