Wer bietet Rechtsberatung bei einem Verkehrsunfall an?
Inhaltsverzeichnis
Nach aktueller Rechtslage darf Sie ausschließlich ein zugelassener Rechtsanwalt oder Rechtsberater beraten. Und nur er kann in Vertretung eines Unfallgeschädigten dessen Forderungen geltend machen. Bei der Auswahl des Anwalts sollten Sie darauf achten, dass sein Schwerpunkt auf dem Thema Verkehrsrecht liegt.
Die Abwicklung von Unfallschäden durch andere Personen, durch die Werkstatt, sogenannte Unfallabwickler oder Versicherungsagenten, ist im Haftpflichtschadenfall rechtlich nicht zulässig. Ein Rechtsanwalt hat als Voraussetzung zwei erfolgreiche abgeschlossene Staatsexamen sowie eine Zulassung der entsprechenden Kammer.
Wozu benötige ich einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall?
Ein Rechtsanwalt vertritt bei einem Verkehrsunfall Ihre Interessen und bietet Ihnen kompetente Hilfe rund um Ihren Schadenfall an. Bei einer üblichen Erstberatung schätzt der Rechtsanwalt Ihre Situation ein und klärt Sie über Ihre Rechte nach einem Unfall auf. Sollten Sie sich dann für die Vertretung durch den Anwalt entschließen, fordert er für Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadenersatz ein. Das sind bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall u. a. die Kosten für die Reparatur, das Mietwagengeld oder die Nutzungsausfallentschädigung, eine Wertminderung, die Aufwandspauschale und ggf. Schmerzensgeld.
Falls es sich um einen Haftpflichtschaden ohne jegliche Teilschuld Ihrerseits handelt, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt. Der große Vorteil der Vertretung durch einen Anwalt: Er regelt für Sie die vollständige Korrespondenz mit der Gegenseite und steht Ihnen im Streitfall rechtlich zur Seite.