Was bedeutet Schmerzensgeld nach einem unverschuldetem Unfall?
Inhaltsverzeichnis
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur bei geringfügigen Verletzungen, bei denen das körperliche Wohlbefinden so gut wie gar nicht oder nur bedingt beeinträchtigt wurde, sprechen die Gerichte diesen Anspruch nicht zu.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro Zwez informiert Sie über das Thema Schmerzensgeld und alles was hierzu wichtig ist.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung einer Person für einen körperlichen oder psychischen Schaden, der die Folge eines Verkehrsunfalls ist. Zu diesen Schäden zählen zum Beispiel Traumata, Knochenbrüche, Schnittverletzungen oder Quetschungen.
Wann steht einem Geschädigten das Schmerzensgeld zu?
Das ist recht einfach zu beantworten: Wenn nach einem Verkehrsunfall bemerkbare körperliche Schäden auftreten, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser hängt allerdings von einigen Faktoren ab. Der Geschädigte muss für einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld alle der folgenden Merkmale nachweisen:
- Der Geschädigte hat erhebliche Verletzungen durch den Verkehrsunfall erlitten.
- Der Unfall ist die unmittelbare, d.h. nicht durch andere Umstände erfolgte Ursache der körperlichen Verletzung.
- Der Unfallverursacher hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.
Wie hoch ist der Anspruch auf das Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es bemisst sich anhand folgender Faktoren:
- Ausmaß und Umfang der Verletzungen
- Umfang und Dauer der ärztlichen Behandlung
- Einschränkungen im Alltag und Beruf
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Folgekosten und Folgeschäden
- fehlende Einsicht des Unfallverursachers oder dessen Versicherung
Die genaue Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld wird über sogenannte Schmerzensgeldtabellen ermittelt.
Wer übernimmt die Erstattung des Schmerzensgelds?
Um das Schmerzensgeld zu regulieren, unterscheidet man zwischen einem verschuldeten oder unverschuldeten Beteiligten bei einem Verkehrsunfall. Das Schmerzensgeld, das dem Geschädigten (also dem unverschuldeten Beteiligten) zusteht, wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Welche Fristen gelten bei der Erstattung des Schmerzensgelds?
Sie wurden ohne Ihre Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben dabei einen körperlichen Schaden erlitten? Dann können Sie innerhalb von drei Jahren das Schmerzensgeld beim Schädiger oder bei dessen Versicherung einfordern. Nach Ablauf dieser drei Jahre verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld.
Es gibt folgende Ausnahmen:
- Sollte vor Gericht ein Rechtsstreit in Hinsicht auf das Schmerzensgeld stattfinden, so wird die Verjährung gehemmt.
- Wenn der Verkehrsunfall einen großen körperlichen Schaden verursacht hat und Folgeschäden unbekannt sind, verlängert sich die Frist der Verjährung auf 30 Jahre.
- Ebenfalls gilt bei einem Unfall mit Personenschäden und darauffolgender Fahrerflucht eine Verjährung erst nach 30 Jahren.
Was ist bei Schmerzensgeld zu beachten?
Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld steht der Anspruchsteller allerdings in voller Beweispflicht. Um Verletzungen und Schmerzen zu beweisen und somit den Anspruch auf Schmerzensgeld darzulegen, dient der Besuch bei einem Facharzt als Beweismittel.
Hierbei sollte der Arztbesuch möglichst zeitnah nach dem Schadenereignis stattfinden, um vor einer Abheilung der Verletzungen eine umfassende Sicherung der Beweise durchzuführen.
Als weitere Beweismittel dienen zum Beispiel:
- Ein Polizeibericht, der gegebenenfalls entstandene Verletzungen dokumentiert
- Aussagen von Zeugen über den Hergang und das Ausmaß des Unfalls
- Ein zur Schwere der Körperverletzung passender Schaden am beschädigten Fahrzeug
- Medizinische Gutachten
- Eine Übersicht sämtlicher Folgekosten
Zudem sollten Sei als Betroffener ein Schmerztagebuch führen, da die gegnerischen Versicherung dieses bei der Regulierung einfordert. Um Sie von emotionalen Belastungen durch die gegnerische Versicherung zu entlasten, haben sie nach einem Verkehrsunfall das Recht auf einen Anwalt.
Wir als Sachverständigenbüro Zwez raten Ihnen, sich vor dem Kontakt mit der Versicherung rechtlich beraten zu lassen. Das Verfahren über die Erstattung des Schmerzensgelds ist oft langwierig und kann zu einem Rechtsstreit führen. Wenn Sie ein Anwalt vertritt, kann Ihnen dies erspart bleiben.