Darf mir ein Kfz-Gutachter bei rechtlichen Fragen helfen?
Nein. Ein Sachverständiger erfasst rein objektiv die Sachlage. Im Automobilbereich bedeutet dies, dass der Gutachter aufgrund seiner Ausbildung und seines Spezialwissens Schäden bewerten kann. Die Bewertung reicht von Rückschlüssen zum Unfallhergang bis zur Wiederherstellung des Urzustands eines Fahrzeugs. Ebenso kann ein Kfz-Sachverständiger die Kosten der Reparatur, den Wert, Wertverlust oder -zuwachs von Fahrzeugen aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Daten bestimmen. Der Kfz-Gutachter darf sich nur zu technischen Fragen äußern. Dies macht er in Form einer technischen Beratung oder Stellungnahme.
Zum Beispiel hilft er bei einem von einer Versicherung eingereichten Kfz-Gutachten, das in Umfang und Höhe des Schadens gekürzt wurde. Zu allen technischen Kürzungen darf sich der Gutachter mittels einer Stellungnahme äußern.
Zum Klären von Rechtsfragen wiederum ist ein Anwalt nötig, da nur er rechtlich beraten darf. Wir empfehlen grundsätzlich, im Haftpflichtfall einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Seine Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Einen genauen Überblick über Ihre Rechte im Fall eines Haftpflichtschadens finden Sie auf unserer Seite Ihre Top 5 Rechte im Schadenfall.
Weiterführende Links
Haben wir Fragen oder FAQs übersehen, so könne Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Sachverständigen werden die passende Antwort dazu geben.