Vorläufige Deckung oder Deckungszusage der Kfz-Versicherung

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Was bedeutet eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung im Kfz-Versicherungsrecht?

Die vorläufige Deckung, auch Deckungszusage genannt, ist eine Überbrückung zwischen dem Vertragsabschluss und der Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Sofort nach Ausgabe einer eVB-Nummer durch die Versicherung besteht ab der Zulassung des Fahrzeugs Versicherungsschutz. Sogar bereits vorher für die Fahrt zur Zulassungs- oder Kfz-Prüfstelle. Die eVB-Nummer wird Ihnen nach Abschluss des Vertrags meist per E-Mail zugesendet. In der Kaskoversicherung hingegen besteht ein gültiger Versicherungsvertrag nach den gängigen Bedingungen erst nach Zahlung der ersten Prämie durch den Versicherungsnehmer.

Da eine Zahlung der Prämie regelmäßig erst nach Übersendung des Versicherungsscheins und der Rechnung erfolgt, ist dies häufig erst Wochen nach Zulassung des Fahrzeugs der Fall. Kommt es in der Zwischenzeit zu einem selbst verschuldeten Unfall, kann der Versicherer einen Ausgleich des Fahrzeugschadens ablehnen. Manche Versicherungen bieten jedoch eine vorläufige Deckungszusage für die Kaskoversicherung an. Bestehen Sie daher bei der Wahl des Vollkaskoschutzes darauf, dass auch hier eine vorläufige Deckungszusage seitens der Versicherung gewährleistet ist.

Welchen Leistungsumfang enthält die vorläufige Deckung?

Die vorläufige Deckungszusage umfasst nicht den ganzen Versicherungsschutz, sondern eher nur eine abgespeckte Version. Daher sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren, welche Leistungen hierbei im Kfz-Bereich versichert sind. Der Kaskoschutz, die Unfallversicherung, die Auslandsversicherung

und die Insassenversicherung sind bei einer vorläufigen Deckung immer individuell mit Ihrer Versicherung zu vereinbaren. Lassen Sie sich diese Deckungszusagen von der Versicherung am besten schriftlich zusichern.

Was ist bei einer vorläufigen Deckungszusage im Falle eines Unfalls wichtig?

Wenn Sie im Zeitraum der vorläufigen Deckungszusage unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt die Versicherung Ihres Unfallgegners den Schaden. In diesem Fall müssen Sie den Versicherungsschutz Ihrer eigenen Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Alle Ihnen entstandenen Schäden werden also von der gegnerischen Seite getragen. Sie sollten jedoch einen Anwalt sowie einen freien und unabhängigen Sachverständigen zur Schadenregulierung hinzuziehen.

Sie haben Fragen zur vorläufigen Deckungszusage Ihrer Kfz-Versicherung?

Vorläufige Deckung oder Deckungszusage der Kfz-Versicherung | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am