Was ist der Wiederbeschaffungswert eines PKW?
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Der Wiederbeschaffungswert sagt aus, wie viel man auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein nach Art und Zustand vergleichbares Auto zahlen müsste, um dieses ersatzweise wiederzubeschaffen.
Es ist somit der Geldbetrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Fahrzeughändler ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Um den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen, sind z. B. folgende Merkmale wichtig: Fahrzeugmarke, Modell, Ausstattung, Sonderausstattung, die Laufleistung, Anzahl der Vorbesitzer, Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Erstzulassung, die Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. festgestellte Vor- und Altschäden. Des Weiteren können auch wertbeeinflussende Faktoren je nach regionaler und saisonaler Marktlage Preisunterschiede bewirken.
Die Region, in der man lebt, spielt eine große Rolle. Denn die Fahrzeugpreise sind in einer finanzstarken Gegend in der Regel höher als in anderen Landesteilen. Der Wiederbeschaffungswert wird in den meisten Fällen bei der Erstellung eines Schadengutachtens ermittelt.
Welche Rolle spielt der Wiederbeschaffungswert bei einem Haftpflichtschaden?
Die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts spielt eine wichtige Rolle für die Regulierung des Schadens. Vor allem wenn es um die Beurteilung geht, ob eine Reparatur nach einem Unfall noch im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs steht. Denn wenn die kalkulierten Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Eine Reparatur würde sich dann theoretisch nicht mehr lohnen. Der Schadenersatz richtet sich in diesem Fall nach dem Wiederbeschaffungswert in Verrechnung mit dem Restwert Ihres Fahrzeugs. Er stellt den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand dar.
Beispiel-Rechnung für den Wiederbeschaffungsaufwand:
Wiederbeschaffungswert | 8.000 € |
Reparaturkosten | 12.000 € |
Restwert | 1.500 € |
In diesem Fall beträgt der Wiederbeschaffungsaufwand 6.500 €
Der Wiederbeschaffungsaufwand (6.500 €) ist die Summe, die Sie von der gegnerischen Versicherung erhalten. Der Restwert (1.500 €) ist der Geldbetrag, den Sie von dem Aufkäufer erhalten, der Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug ankauft. Beides zusammen ergibt somit den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 8.000 €.
Wie ist der Wiederbeschaffungswert bei Oldtimern?
Bei Oldtimern kann der Wiederbeschaffungswert sogar über dem Neuwert liegen, da die historischen Fahrzeuge bei Liebhabern oft hohe Sammlerwerte erzielen. Hier spielen nämlich auch andere Faktoren eine Rolle, wie z. B. die Seltenheit des Wagens. Um den Wiederbeschaffungswert eines Oldtimers zu ermitteln, benötigen Sie ein Oldtimergutachten.