Sollte der Geschädigte bei der Begutachtung seines Autos anwesend sein?
Die Anwesenheit ist auf jeden Fall empfehlenswert. Allerdings muss der Geschädigte nicht zwingend bei der Begutachtung seines Kfz vor Ort sein. Es erleichtert jedoch die Arbeit für den Fall, dass es Nachfragen und Details zu klären gibt. Wenn der Fahrzeugbesitzer nicht anwesend ist, ist es wichtig, dass das Kfz inklusive Motorraum, Kofferraum und Fahrgastzelle gut zugänglich ist. Nur so kann der Gutachter seine Arbeit problemlos verrichten. Es muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug vor Ort geöffnet werden kann, zum Beispiel durch Hinterlegen des Schlüssels bei einem Bekannten oder der beauftragten Werkstatt.
Bitte bedenken Sie, dass in dem Fall auch Ihr Fahrzeugschein vorliegen muss. Er dient zum Abgleich der Daten mit dem Fahrzeug. Sinnvoll – sofern vorhanden – ist auch das Serviceheft und ggf. Beschreibungen über bereits erfolgte Reparaturen, Unfälle sowie Vor- und Altschäden.
Vor der Begutachtung muss zudem Ihr Auftrag an den Sachverständigen eigenhändig und unter Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen unterschrieben werden. Wenn Sie einen Dritten mit diesen Aufgaben betrauen, müssen Sie diesem eine Vollmacht für die Unterschrift der Abtretungserklärung und das Vorführen des Fahrzeugs ausstellen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es in jedem Fall besser ist, wenn der Anspruchsteller bei der Schadenaufnahme selbst anwesend ist. So lässt sich der Schadenhergang sowie der daraus resultierende Umfang des Schadens deutlich besser klären. Dem Gutachter ist es so möglich, mit dem Geschädigten eventuelle Vor- und Altschäden direkt vor Ort zu besprechen sowie weitere Vorgehensweisen hinsichtlich der Abwicklung abzustimmen. Ein deutlicher Vorteil besteht darin, dass durch die direkte Absprache mit dem Geschädigten weniger Rückfragen entstehen und das Kfz-Gutachten wesentlich zügiger erstellt werden kann.
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