Darf die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung verlangen?

« zurück

Muss ich einer Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung zustimmen?

Nein. Im Grunde ist in Deutschland per Gesetz sogar geregelt, dass der Geschädigte seinen Schaden höchstens anhand von Belegen beweisen muss. Eine Besichtigung des Schadens durch Dritte muss der Inhaber des Fahrzeugs, hier also der Geschädigte, nicht dulden. Er kann dies ohne Angabe von weiteren Gründen ablehnen. Nur auf richterlichen Beschluss hin, sofern berechtigte Zweifel an der vom Geschädigten genannten Schadenssumme bestehen, kann bei einem Prozess ein Gegengutachten oder eine Nachbesichtigung angeordnet werden. Dieser Entscheidung muss sich der Geschädigte dann beugen.

Wenn Sie bereits ein eigenes Kfz-Gutachten zur Feststellung des Schadens durch einen freien Kfz-Sachverständigen vorliegen haben, reicht dies meist, um eine Forderung nach Schadenersatz durchzusetzen. Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit Ihres Gutachtens haben und aus diesem Grund eine Nachbesichtigung fordern, muss die Versicherung ausführlich begründen, warum eine Nachbesichtigung erfolgen soll. Ohne eine plausible Begründung können Sie dies jederzeit ablehnen.

Was passiert, wenn ich der Nachbesichtigung nicht zustimme?

In diesen Fällen verweigert die Versicherung meist eine Auszahlung der Schadenssumme. Können Sie jedoch begründen, weshalb eine Nachbesichtigung nicht sinnvoll ist, ist die Versicherung verpflichtet, den Schadenersatz zu leisten. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich im ersten Schritt, der Besichtigung nicht zuzustimmen und eine Begründung der Versicherung einzufordern.

Ein Großteil der Versicherer wird daraufhin den Schadenersatz leisten. Wenn die Versicherung jedoch eine nachvollziehbare Begründung vorlegt, empfehlen wir, der geforderten Besichtigung zuzustimmen.

Kann ein Kfz-Gutachten angefochten werden? Ja. Lesen Sie dazu Kfz-Gutachten anfechten

Was gibz es bei der Nachbesichtigung zu beachten?

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass Sie bei einer Nachbesichtigung Ihren eigenen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Dieser kann Sie in jedem Fall gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung besser vertreten und sein Gutachten stichhaltig verteidigen. Weiter ist zu beachten, dass Sie bis zu der Nachbesichtigung Ihr Fahrzeug nicht verändern und keine (Teil-)Reparaturen durchführen lassen.

Hinweis

Wenn Sie Ihren eigenen Gutachter für eine Nachbesichtigung beauftragen, müssen die Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Was sind Gründe für eine Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung?

  • Überprüfung Ihres Fahrzeugs auf nicht angegebene Vor- und Altschäden
  • Überprüfung der Schadenkorrespondenz des geschädigten Fahrzeugs und des Schädigerfahrzeugs (meist mittels einer Fahrzeuggegenüberstellung)
  • Beurteilung des Allgemeinzustands des Fahrzeugs für die Überprüfung des ausgewiesenen Wiederbeschaffungswertes
  • Prüfung des von Ihnen angegebenen Schadenumfangs auf Richtigkeit

Sollten bei der Überprüfung ein oder mehrere der oben angegebenen Punkte zutreffen und Fehler oder Unstimmigkeiten auftreten, wird die Versicherung versuchen, das von Ihnen eingereichte Gutachten für fehlerhaft zu erklären und somit zunächst sämtliche Zahlungen verweigern.

Darf die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung verlangen? | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am