Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Sofern Sie der Unfallgeschädigte und nicht Schuld an dem Unfall sind, muss die gegnerische Versicherung die Kosten ein Kfz-Gutachten tragen. Vorausgesetzt, die Grenze zum Bagatellschaden (ca. 750 bis 1.000 Euro) ist nicht überschritten. Liegt ein Bagatellschaden vor, ist es besser, hier kein Gutachten, sondern nur einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Dieser ist günstiger. Und auch die Gebühren für den Kostenvoranschlag muss dann der Schädiger oder dessen Versicherung übernehmen. Für eine volle Kostenübernahme wird vorausgesetzt, dass Sie keinerlei Teilschuld an dem Schadenereignis haben. Tragen Sie eine Teilschuld oder Mithaftung an dem Unfall, müssen Sie die Kosten für den Sachverständigen anteilig zu der ermittelten Haftungsquote begleichen.
Ein Beispiel: Bei einem Schadenereignis wurde festgestellt, dass Ihr Unfallgegner nur zu 70 % die Schuld daran trägt. Folglich ergibt sich für Sie eine Mithaftung an dem Unfall in Höhe von 30 %. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für ein Kfz-Gutachten somit nur in Höhe von 70 %. Die übrigen 30 % der Kosten müssen Sie wegen der Haftungsquote selbst tragen.
Als Unfallverursacher ist es meist so, dass Sie die Kosten für einen freien Sachverständigen selbst tragen müssen. Dies kann sich jedoch dann lohnen, wenn dadurch später Ihre Unschuld, eine wesentlich höhere Schadenssumme oder gar ein Betrugsfall bewiesen werden kann. Bei allen anderen Arten von Gutachten, ausgenommen Schadengutachten im Haftpflichtfall, trägt in der Regel der Auftraggeber die Kosten des freien Sachverständigen.
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