Betriebsschaden eines Kraftfahrzeugs

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Was versteht man unter einem Betriebsschaden im Kfz-Bereich?

Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Motorschaden. Angenommen es kommt etwa durch Überhitzung des Motors zu einem Motorschaden, fällt diese Art von Schaden unter einen sogenannten Betriebsschaden. Andere Beispiele wären Schäden durch eine rutschende Ladung oder Bedienungsfehler Ihres Fahrzeugs.

Schäden, die beim normalen Betrieb des Fahrzeugs entstehen, deckt die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) nicht ab.
Dies bedeutet, die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die während der Fahrt oder des normalen Fahrzeugeinsatzes ohne Einwirkung von außen entstehen.

Wer zahlt den Betriebsschaden an meinem Kfz?

Sollte ein Betriebsschaden an dem Fahrzeug eintreten, sind die anfallenden Reparaturkosten nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Das heißt, der Fahrzeugbesitzer muss sie selbst tragen.

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei dem Ihnen entstandenen Schaden um einen Betriebsschaden handelt? Kontaktieren Sie jederzeit gerne unsere Kfz-Gutachter für eine kostenlose Erstberatung.

Ist ein Betriebsschaden in der Kaskoversicherung mit abgedeckt?

Nein. Die Kaskoversicherung deckt einen Betriebsschaden nicht ab und schließt diesen grundsätzlich aus. Es ist jedoch möglich, Betriebsschäden mit einer Zusatzversicherung zu versichern. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Versicherungsmakler.

Sie haben Fragen zum Thema Betriebsschaden bei einem Kfz?
Kontaktieren Sie unsere Experten unter:

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Betriebsschaden eines Kraftfahrzeugs | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am