Schadensmeldung nach einem Kfz-Unfall

« zurück

Was ist eine Schadensmeldung?

Beteiligte eines Verkehrsunfalls stehen meist erst einmal unter Schock. Dennoch müssen sie vor Ort auf einiges achten. Verletzte Personen müssen natürlich erstversorgt und die Unfallstelle sollte abgesichert werden. Erst dann werden die notwendigen Daten ausgetauscht, um den Schaden im Anschluss bei der Versicherung zu melden.

Die Information über den Verkehrsunfall bei der Versicherung nennt man Schadenmeldung. Hierdurch wird die Schadenregulierung in Gang gesetzt.

Wie erfolgt die Schadenmeldung nach einem Verkehrsunfall?

Normalerweise leistet der Unfallverursacher die Meldung des Schadens bei seiner Versicherung. Allerdings ist es auch möglich, als Geschädigter die gegnerische Versicherung über den Schaden zu informieren.

Die Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung kann telefonisch oder über das vorgegebene Formular der Versicherung erfolgen. Dieses Formular finden Sie meist auf der Webseite des Versicherers.

Welche Versicherung muss über den Unfall informiert werden?

In der Regel sollte der Unfallverursacher seine Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzen. Doch auch wenn Sie Geschädigter sind, ist es ratsam, dass Sie wiederum Ihre Kasko- oder Haftpflichtversicherung über den Verkehrsunfall informieren. Denn es kann sein, dass der Unfallverursacher bei Streitigkeiten ebenso Ansprüche gegen Sie erhebt.

Wenn dann Ihre mögliche Teilschuld festgestellt wird und Sie Ihre Versicherung nicht über den Schaden informiert hatten, könnten Leistungen reduziert oder gar gestrichen werden.

Welche Fristen sind bei der Schadenmeldung einzuhalten?

Der Verkehrsunfall und der entstandene Schaden müssen so schnell wie möglich bei der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer geben eine Frist von 1 Woche vor.

Allerdings kann die Versicherung auch andere Regelungen über Meldefristen festlegen. Diese finden Sie im Versicherungsvertrag und in den jeweiligen AGBs.

Warum muss ich einen Schaden melden?

Eine Schadenmeldung muss erfolgen, um dem Unfallopfer den verursachten Schaden zu ersetzen.
Damit ein Schaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, ist jedes in Deutschland angemeldete Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung abgesichert.

Was wird benötigt, um einen Schaden zu melden?

Wenn der Geschädigte den Verkehrsunfall bei der gegnerischen Versicherung melden will, benötigt er Folgendes: die Personendaten sowie die Versicherungsnummer oder das Kfz-Kennzeichen des Verursachers. Eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs reicht aus, um dann den Schaden aufzunehmen.

Der Unfallverursacher selbst sollte den Schaden auch so schnell wie möglich seiner eigenen Versicherung mitteilen. Dabei sollte er seiner Versicherung klar machen, dass er Schuld am Unfall trägt. Für die Schadensmeldung benötigt er folgende Informationen:

  • eigenes Kfz-Kennzeichen
  • eigene Versicherungsnummer
  • eigene Personendaten
  • Angaben zum Unfallgeschehen
  • Ort des Verkehrsunfalls
  • Zeitpunkt des Verkehrsunfalls
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Beschreibung des Schadens an beiden Fahrzeugen
  • Daten der geschädigten Person
  • Daten möglicher Zeugen

Zudem sollte der Unfallverursacher seiner Versicherung deutlich klarmachen, dass er Schuld am Unfall trägt.

Was tun, wenn der Schädiger sich weigert, seine Versicherungsdaten herauszugeben?

Der Unfallverursacher weigert sich, seine Versicherungsdaten herauszugeben? Als Geschädigter haben Sie die Möglichkeit, diese über den Zentralruf der Autoversicherer herauszufinden (Tel.: 0800 2502600). Auch bei Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht können Sie die Versicherungsdaten des Schädigers über den Zentralruf ermitteln.

Für eine Abfrage beim Zentralruf benötigen Sie nur das Kfz-Kennzeichen des Verursachers sowie den Tag des Schadens. Falls an dem Verkehrsunfall in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beteiligt war, können Sie die Versicherung über das Deutsche Büro Grüne Karte (Tel.: 030 20205757) ermitteln lassen.

Was sollten Sie bei der Schadenmeldung bei der Gegenseite beachten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Erstellung des Unfallgutachtens das Recht auf einen freien Sachverständigen seiner Wahl. Oft garantiert die gegnerische Versicherung dem Geschädigten bei einer telefonischen Meldung des Schadens jedoch die Übernahme des Schadens und eine vereinfachte Abwicklung, wenn man sich auf den versicherungseigenen Gutachter einlässt. Beachten Sie hierbei: Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung dreht die Regulierung zugunsten der Versicherung und Sie als Anspruchsteller werden gegebenenfalls falsch beraten.

Geben Sie zudem bei der telefonischen Schadenmeldung nur die notwendigsten Daten an. Denn die gegnerische Versicherung notiert alle Informationen zum Verkehrsunfall. Dies könnte später unter Umständen noch zu Problemen führen. Daher empfehlen wir, für die Meldung des Schadens das vorgegebene Formular zu verwenden. So können Sie alle Angaben nochmals überprüfen und entscheidende Details in Ruhe dokumentieren.

Hinweis:
Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit einem freien und versicherungsunabhängigen Gutachter zur Aufnahme Ihres Kfz-Schadens. Machen Sie zudem von Ihrem Recht Gebrauch, sich für die Abwicklung von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Wann müssen Sie den Unfall der Polizei melden?

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder einem großen Schaden am Fahrzeug müssen Sie die Polizei rufen. Auch falls die Schuldfrage unklar ist, ist dies zu empfehlen, selbst wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Durch die Anwesenheit der Polizei an der Unfallstelle wird der genaue Unfallhergang geklärt und dokumentiert. Dies hilft Ihnen bei der späteren Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Und gegebenenfalls vor Gericht, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Sie haben Fragen zur Schadensmeldung nach einem Kfz-Unfall?
Kontaktieren Sie unsere Kfz Gutachter unter:

Schadensmeldung nach einem Kfz-Unfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am