Umbau- oder Erneuerungskosten bei einem Totalschaden

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Was sind Umbaukosten nach einem Totalschaden?

Liegt der Schadenumfang Ihres Fahrzeugs über dem eines wirtschaftlichen Totalschadens, Dann ergibt sich häufig die Frage: Möchten Sie Sonderbauteile wie hochwertige Audio- und Hifi-Anlagen, Regalsysteme, Anhängerkupplungen etc. in den Wiederbeschaffungswert einrechnen lassen? Diese Bauteile sind oft noch für die Weiterverwendung geeignet und viele Autobesitzer wollen sie in das Folgefahrzeug mitnehmen.

Beides ist möglich. Jedoch müssen Sie sich vor der Erstellung des Gutachtens für eine Variante entscheiden. Entweder werden die Sonderumbauten auf den Wert Ihres Fahrzeugs aufgeschlagen oder Sie lassen die Teile in ein neues Fahrzeug einbauen.

Erste Variante: Die Sonderumbauten sollen im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden

Sie haben sich entschieden, dass alle von Ihnen angeschafften Sonderumbauten wie zum Beispiel Radio, Anhängerkupplung oder Standheizung im beschädigten Auto bleiben sollen und nicht umgebaut werden. Dies müssen Sie dem Sachverständigen bei der Erstellung des Gutachtens mitteilen. Der Sachverständige wird dann Ihre Zubehörteile im Wiederbeschaffungswert werterhöhend berücksichtigen.

Der Wert Ihres Autos wird so ermittelt, dass Sie sich ein vergleichbares Fahrzeug mit ähnlichen Sonderumbauten besorgen können. Die Teile bleiben im Auto und werden Bestandteil des Restwerts.

Zweite Variante: Sie möchten die Zusatzausstattung in Ihr neues Fahrzeug umbauen

Sie möchten, dass alle von Ihnen angeschafften Zubehörteile wie zum Beispiel Regalsystem, Hi-Fi-Anlage oder Anhängerkupplung in Ihr neues Ersatzfahrzeug umgebaut werden. Auch hier ist es wichtig, den Sachverständigen über Ihren Wunsch zu informieren. Die Wertermittlung erfolgt dann ohne Berücksichtigung Ihrer Zubehörteile.

Der Sachverständige führt hier gesondert auf, dass die Zubehörteile in ein neues Fahrzeug eingebaut werden. Die Kosten für den Ausbau aus dem Altfahrzeug und den Einbau in das Ersatzfahrzeug werden dann ermittelt und ausgewiesen.

Wer trägt die Umbaukosten nach einem Totalschaden?

Die Kosten für den Umbau muss der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung erstatten. Nach Meinung einiger Gerichte müssen die Kosten durch Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden. Selbstverständlich dürfen Sie die Sonderbauten in Eigenleistung in Ihr neues Fahrzeug einbauen.

Um den geschätzten Betrag für den Umbau von der Versicherung zu beanspruchen, sollten Sie hier einen Fotonachweis als Beweis vorlegen, der das Radio oder das Regalsystem im neuen Auto zeigt. In diesem Fall erstattet die gegnerische Versicherung an Sie die geschätzten Umbaukosten fiktiv ohne Rechnung.

Was sind Erneuerungskosten nach einem Totalschaden?

Erneuerungskosten sind ähnlich zu betrachten wie Umbaukosten. Der Unterschied ist, dass hier spezielle Einbauten, Werbebeklebungen oder Zubehörteile wie Tönungsfolien nicht ohne Beschädigung aus dem alten Fahrzeug ausgebaut werden können. Sie müssen also neu angeschafft werden. In diesen Fällen kalkuliert der Sachverständige gesondert ausgewiesen die Erneuerungskosten, die zusätzlich anfallen, wenn Sie Ihr neues Fahrzeug identisch ausstatten wollen. Der häufigste Fall für Erneuerungskosten sind Werbebeschriftungen an Firmenfahrzeugen.

Bei einem Totalschaden lassen sich die Werbefolien natürlich nicht einfach von dem beschädigten Auto ablösen und auf das neue Fahrzeug aufbringen. Hier ist es nötig, die Werbebeschriftung neu anfertigen zu lassen und an das Ersatzfahrzeug zu kleben. Die Kosten dafür muss der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung ganz erstatten. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Rechnungsnachweis vorliegt.

Sie haben Fragen zu Umbaukosten oder Erneuerungskosten nach einem Totalschaden?

Umbau- oder Erneuerungskosten bei einem Totalschaden | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am