Was versteht man unter einer Nutzungsausfallbestätigung?
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Eine Nutzungsausfallbestätigung ist Basis der Entschädigung für den Ausfall Ihres Wagens. Diese Bestätigung ist notwendig, wenn Sie wegen eines Unfalls oder Schadens Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen konnten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass Sie während der Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen gemietet haben. Die Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung als Beleg für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Daher spricht man auch von einer sogenannten Reparaturbestätigung.
Da der Geschädigte während der Instandsetzung sein Fahrzeug nicht nutzen konnte, wird mit dieser Reparaturbestätigung automatisch der Nutzungsausfall belegt. Mit der Nutzungsausfallbestätigung dokumentiert der Kfz-Gutachter den Umfang der durchgeführten Reparaturen anhand von Lichtbildern. Zusätzlich ermittelt er die für die Reparatur benötigte Zeit.
Weitere Fragen zum Nutzungsausfall
- Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
- Für welchen Zeitraum kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?
- Wie fordere ich die Nutzungausfallentschädigung?
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- Wie hoch ist die Nutzunsausfallentschädigung?
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- Was bedeutet Nutzungsausfall?
So wird bewiesen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug während dieses Zeitraums nicht nutzen konnte. Für diese Zeit steht ihm die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie berechnet sich: angefallene Reparaturtage à Tagessatz der Nutzungsausfallklasse.
Wann benötigen Sie keine Nutzungsausfallbestätigung?
Es ist keine Nutzungsausfallbestätigung nötig, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wurde und hierfür eine entsprechende Rechnung vorliegt. Hier dient die Rechnung der Werkstatt, unter Angabe der Reparaturdauer, als Bestätigung für die Versicherung.
Oder aber es handelt sich bei Ihrem Schadenfall um einen wirtschaftlichen Totalschaden und das Fahrzeug ist nicht mehr reparaturwürdig. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.
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