Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

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Was bedeutet Nutzungsausfall im Falle eines Haftpflichtschadens?

Dieser Anspruch auf den Nutzungsausfall entsteht, wenn das Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist und der Geschädigte Kosten, wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung, Stellplatzmiete, Abschreibung etc. für sein Fahrzeug weiterhin aufbringen muss. In dem Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht nutzbar ist, hat der Geschädigte die Möglichkeit entweder einen Mietwagen zu nehmen oder die Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen.

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Höhe sowie die Dauer für die Entschädigung wird im Schadengutachten von Ihrem Kfz-Gutachter berechnet und ausgewiesen.

Was sind die Voraussetzungen für den Nutzungsausfall?

Diese Nutzungsausfallentschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (bei einem Totalschaden) auf einen Mietwagen verzichtet wird und ein Nachweis über die tatsächliche Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges erbracht wird. Zudem darf kein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen.

Dass Ihr beschädigtes Fahrzeug für Sie nicht nutzbar ist, wird bei größeren Schäden durch das Gutachten selbst belegt, indem der Gutachter Ihr Fahrzeug als nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ausweist. Bei kleineren Schäden hingegen, bei welchen Ihr Fahrzeug als fahrbereit eingestuft wird, beschränkt sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung auf die Dauer der Reparatur.

Für die konkrete Abrechnung der Nutzungsausfallentschädigung benötigen Sie zwei wichtige Nachweise:

1Der Nachweis, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten – entweder aufgrund der Reparatur oder aufgrund der Verkehrssicherheit

2Der Nachweis, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde oder bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde

Diese Nachweise können zum Beispiel durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, Nutzungsausfallbestätigung, Ummeldebestätigung, Kaufvertrag für ein neues Auto oder durch einen Reparaturablaufplan einer Werkstatt erbracht werden.

Hinweis:
Bei einem eingetretenen Totalschaden, steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu. Die maximale Wiederbeschaffungsdauer wird hierbei von Ihrem Gutachter ermittelt und im Gutachten ausgewiesen.

Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?

Was versteht man unter einer Nutzungsausfallbestätigung?

Eine Nutzungsausfallbestätigung ist Basis der Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Wagens. Diese Bestätigung wird dann notwendig, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines Schadens, Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen konnten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass Sie während der Zeit der Fahrzeugreparatur keinen Ersatzwagen angemietet haben. Eine Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung als Beleg für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Daher spricht man auch von einer sogenannten Reparaturbestätigung.

Da der Geschädigte während der Instandsetzung sein Fahrzeug nicht nutzen konnte, wird mittels dieser Reparaturbestätigung automatisch der Nutzungsausfall bestätigt. Mit der Nutzungsausfallbestätigung dokumentiert der Kfz-Gutachter den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten anhand von Lichtbildern. Zusätzlich ermittelt er die für die Reparatur benötigte Zeit.

Weitere Fragen zum Nutzungsausfall

  • Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
  • Für welchen Zeitraum kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?
  • Wie fordere ich die Nutzungausfallentschädigung?
  • Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
  • Wie hoch ist die Nutzunsausfallentschädigung?
  • Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
  • Wann kann ich eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?
  • Was bedeutet Nutzungsausfall?

Folglich ist bewiesen, dass der Geschädigte sein Fahrzeug während dieses Zeitraums nicht nutzen konnte. Für diese Zeit steht dem Geschädigten die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese berechnet sich: angefallene Reparaturtage à Tagessatz der Nutzungsausfallklasse.

Wann benötigen Sie keine Nutzungsausfallbestätigung?

Es bedarf keiner Nutzungsausfallbestätigung, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wurde und hierfür eine entsprechende Reparaturrechnung vorliegt. Hierbei dient die Rechnung der Werkstatt, unter Angabe der Reparaturdauer, als Bestätigung für die Versicherung.

Oder aber, wenn es sich bei Ihrem Schadenfall um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und das Fahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Nutzungsausfallbestätigung benötigen, um Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen,
fragen Sie unser Team um Rat.

Wann steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Wann steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Schaden zu?

Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen nach einem Unfall zu, wenn nachgewiesen werden kann, dass Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung unbenutzbar war. Dabei werden die laufenden Kosten für Ihr Kfz wie Steuer, Versicherung, Stellplatz, etc. aufsummiert und verrechnet.

Die Entschädigung wird Ihnen vorwiegend dann gewährt, wenn Sie für diese Zeit keinen Ersatzwagen angemietet haben und im Anschluss eine entsprechende Reparatur oder Wiederbeschaffung vorweisen können. Die Nutzungsausfallentschädigung ist Gegenstand eines Haftpflichtschadens und wird zum Beispiel bei Vollkaskoschäden und Kaskoschäden nicht erstattet.

Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung:

Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung bei einer fiktiven Abrechnung?

Bei einer fiktiven Abrechnung des Kfz-Schadens steht dem Geschädigten ebenfalls ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung steht dem Geschädigten jedoch nur zu, wenn dieser nachweisen kann, dass sein Fahrzeug in Eigenregie repariert oder teil repariert wurde. Da bei einer fiktiven Abrechnung der Versicherung keine Reparaturrechnungen vorgelegt werden, wird in diesem Fall eine sogenannte Nutzungsausfallbestätigung benötigt, um den entsprechenden Nutzungsausfall abzurechnen.

Die Nutzungsausfallbestätigung oder auch Reparaturbestätigung ist hierbei der Nachweis, dass der Geschädigte sein Fahrzeug selbst repariert hat und in dieser Zeit sein Fahrzeug nicht nutzungsfähig war. Weshalb Sie außerdem eine Reparaturbestätigung benötigen, erfahren Sie unter „wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?„.

Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden:

Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden?

Auch bei einem Totalschaden hat der Geschädigte das Recht auf die Entschädigung des Nutzungsausfalls. Dies gilt für den Zeitraum, in welchem sein Fahrzeug für ihn nicht nutzungsfähig war. Die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich hierbei nach der Wiederbeschaffungszeit oder Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug. Die anfallende Wiederbeschaffungsdauer wird hierbei von dem jeweiligen Kfz Gutachter im Schadengutachten ausgewiesen.

Um die Nutzungsausfallentschädigung bei einem Totalschaden abzurechnen, benötigen Sie den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug nach dem Totalschaden abgemeldet, verkauft und anschließend ein neues Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen wurde. Als Nachweis hierfür dient die Abmeldebescheinigung und der Verkaufsvertrag Ihres verunfallten Fahrzeuges sowie die Anmeldebescheinigung und der Kaufvertrag des neuen Ersatzfahrzeugs.

Nutzungsausfallentschädigung bei herkömmlichen Reparaturen in einer freien Werkstatt oder Vertragswerkstatt:

Wenn Sie ihr Fahrzeug regulär nach einem Unfallschaden in eine Werkstatt zur Reparatur geben und Sie sich entscheiden für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen zu nehmen, können Sie den anfallenden Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges bei der Versicherung abrechnen.

Als Nachweis reicht die Vorlage der Reparaturrechnung der Werkstatt. Die Rechnung sollte das Auftragsannahmedatum sowie das Abholdatum ausweisen.

Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall | Autor: Kfz-Gutachter Dipl-Ing (FH) Moritz Zwez | aktualisiert am