Welche Daten benötigt der Kfz-Gutachter für ein Schadengutachten?
Inhaltsverzeichnis
Bei einem Unfall- oder Schadengutachten sollten Sie möglichst den Unfallbericht bereithalten. Außerdem den Namen und die Anschrift der gegnerischen Versicherung sowie das Kennzeichen des Unfallgegners.
Weiterhin wird unbedingt der Fahrzeugschein zum Datenabgleich mit dem entsprechenden Fahrzeug benötigt, sowie ein lückenlos gepflegtes Serviceheft, sofern vorhanden. Zusätzlich müssen Sie darauf hinweisen, wenn bei dem Fahrzeug Alt- und Vorschäden bestehen und ob es Unfälle oder Reparaturen gab.
Checkliste der benötigten Daten für den Kfz-Gutachter
- Fahrzeugschein Ihres PKWs
- Unfallbericht inklusive Unfallskizze
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Datum des Schadenereignisses
- Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung
- Informationen zu Vor- und Altschäden
- Serviceheft und Wartungsberichte
- Nachweis evtl. erst kürzlich durchgeführter Reparaturen
- Rechnungen und Nachweise über durchgeführte Umbauten oder Nachrüstungen
- ggf. Kontakt Ihres Rechtsanwalts
Hinweis:
Wenn bei Ihrem Fahrzeug in der Vergangenheit bereits ein Unfall mit einer Versicherung abgerechnet wurde, ist es zwingend, dass Sie diese Information unaufgefordert offenbaren. Bestehende Kostenvoranschläge oder alte Gutachten müssen Sie dem Gutachter ebenfalls unaufgefordert vorlegen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, steht es der gegnerischen Versicherung zu, Ihren Schadenfall in vollem Umfang abzulehnen.
Warum ist die Angabe von Vor- und Altschäden so wichtig?
Heutzutage werden alle mit einer Versicherung abgerechneten Unfallschäden im sogenannten Hinweis- und Informationssystem HIS gespeichert. Damit können alle Versicherungen auf vorherige Unfallschäden Ihres Fahrzeugs zugreifen. So ist es für die regulierende Versicherung ein Leichtes, Ihnen bei Nichtangabe abgerechneter Schäden nachzuweisen, dass Sie der Offenbarungspflicht nicht nachgekommen sind.
Gelingt der gegnerischen Versicherung dieser Beweis, darf sie Ihren ganzen Schadenfall begründet ablehnen. Die Praxis zeigt, dass die Versicherungen vermehrt diese Masche nutzen, um Schäden vollumfänglich nicht erstatten zu müssen. Die deutschen Gerichte sind hierbei auf der Seite der Versicherungswirtschaft und bestätigen, dass sie bei fehlender Angabe von bekannten Vor- und Altschäden keinen Schadenersatz leisten müssen.
Weiterführende Links
Haben Sie Fragen zu den Dokumenten, die für ein Gutachten benötigt werden? So können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen, die passende Antwort zu geben.