Muss der Geschädigte sein Fahrzeug für die ganze im Gutachten ausgewiesene Schadenssumme reparieren lassen oder reicht eine Teilreparatur?
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Nein, eine Schadensbehebung laut Gutachtensumme ist nicht erforderlich. Allerdings wird dies empfohlen. Das Kfz-Gutachten dokumentiert exakt, wieviel die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer zertifizierten Fachwerkstatt kostet. Im Grunde haben Sie die Wahl, wo, wie und ob Sie Ihren Wagen reparieren lassen. Nachdem man Ihnen die Schadenssumme ausbezahlt hat (fiktive Abrechnung), können Sie frei über den Betrag verfügen. Bitte bedenken Sie: Bestimmte Posten werden erst ersetzt, wenn Sie einen Nachweis für die Reparatur vorlegen. Dazu zählt beispielsweise eine Ausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur. Auch die im Gutachten ausgewiesene Mehrwertsteuer auf die Reparaturarbeiten wird erst nach Vorlage eines Reparaturnachweises ausgezahlt.
Der Geschädigte kann sich natürlich für eine Teilreparatur entscheiden. Beispiel: Bei einem Seitenschaden wurden die Karosserie und zwei Felgen beschädigt. Man lässt die Instandsetzungs- und Lackierarbeiten an der Fahrzeugseite durchführen, die beiden Felgen jedoch nicht ersetzen. In einem solchen Fall werden dem Geschädigten die Kosten für die Erneuerung der Felgen ausbezahlt. Die Kosten für die Teilreparatur erstattet die Versicherung gemäß Rechnung. Somit kann sich der Geschädigte einen Teil der Schadenssumme nach eigenem Ermessen ausbezahlen lassen.
Woraus ergibt sich die Schadenssumme?
Wie berechnet sich die Gesamt-Schadenssumme nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall?
Die Schadenssumme setzt sich aus mehreren Posten zusammen: für benötigte Ersatzteile, Arbeitszeiten und Material für die Reparatur und Lackierung sowie Arbeitszeiten für den Aus- und Einbau von Teilen. Hinzu kommen ggf. Kosten zur Wiederherstellung bestimmter Teile, Blecharbeiten (z. B. Ausbeulen einer Tür, Richten eines verzogenen Rahmens) oder Achsvermessung mit Einstellarbeiten. Diese Summe der Reparaturkosten kann sich durch den Nutzungsausfall erweitern. Das sind Kosten, die durch den Ausfall Ihres Autos während der Reparatur entstehen. Dazu kommen Kosten, die in Verbindung mit dem Unfall und seinen Folgen entstehen, wie eine Wertminderung (bspw.: Ruhkopf Sahm). Der Sachverständige berechnet die Wertminderung für das Gutachten.
Die Schadenssumme, die für die Reparatur an Ihrem Kfz anfällt, wird in der sogenannten Schadenkalkulation ermittelt und zusammengefasst. Diese enthält eine Auflistung der Ersatzteil-, Arbeits- und Lackierkosten sowie den nötigen Nebenposten. Ein Beispiel für eine Schadenkalkulation finden Sie auf folgender Seite.
Die Summe des Gesamtschadens wird mit folgenden Einzelposten ermittelt:
- die Schadenssumme für die reinen Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug (ermittelt aus der Schadenkalkulation)
- die Schadenssumme der Wertminderung (ermittelt aus dem Wertverlust Ihres Fahrzeues nach einem Unfallschaden)
- die Schadenssumme durch den Ausfall Ihres PKWs (der sogenannten Nutzungsausfall)
- die Schadenssumme durch eventuell anfallende Erneuerungskosten oder Umbaukosten
Weiterführende Links
Wenn Sie Fragen zur Teilreparatur haben, können Sie hier Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben und in unsere FAQs aufzunehmen.