Ab welcher Schadenhöhe sollte man ein Kfz-Gutachten erstellen lassen?
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Ein Schadengutachten lohnt sich in nahezu jedem Fall, da der Geschädigte den Schaden beweisen muss. Aufgrund der sogenannten Schadenminderungspflicht ist mindestens eine Schadenhöhe von 750 bis 1.000 € inklusive Mehrwertsteuer notwendig. Diese Summe muss erreicht werden, um die Kosten für ein vollständiges Gutachten zu rechtfertigen. Sie wird Bagatellschadengrenze genannt.
Wie hoch ist die Schadensgrenze bei Bagatellschäden bzw. die Bagatellschadengrenze?
Die Bagatellschadengrenze kann von Landkreis zu Landkreis abweichen. Im Großraum München und Umgebung liegt sie bei 1.000 € inklusive Mehrwertsteuer. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Schaden ein Bagatellschaden ist? Wir begutachten Ihr Fahrzeug für Sie gern vorab – unverbindlich. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Wir erstellen Ihnen hierzu auf Wunsch ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Das ist unser Service für Sie!
Unsere Erfahrung zeigt, dass bei einem kleinen Lackkratzer am Stoßfänger die Bagatellschadengrenze fast immer überschritten wird. Werkstätten in und um München verrechnen für das Lackieren eines Stoßfängers weit über 1.000 €. Beispiele und weitere Informationen zum Bagatellschaden und seiner Obergrenze finden Sie unter unseren Begriffserklärungen.
Weiterführende Links
Sie haben eine Frage zur Höhe der Schadenssumme? Hier können Sie unseren Sachverständigen Ihre Frage stellen.
Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben.