Ihr Recht nach einem Verkehrsunfall
Inhaltsverzeichnis
Laut § 249 BGB hat der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall das Recht auf die Erstattung sämtlicher Kosten, die anfallen, um das Fahrzeug wieder den Zustand vor dem Schaden zu versetzen. Sofern alle notwendigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Höhe des Schadens ermittelt man durch den Vergleich des Vermögens vor und nach dem schädigenden Ereignis.
Der Schadensersatz dient laut seiner Definition dazu, die frühere Güterlage wiederherzustellen. Der Geschädigte darf dadurch grundsätzlich weder Nach- noch Vorteile haben.
Der Geschädigte hat in der Regel die Aufgabe, die Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verursacher des Schadens bzw. dessen Versicherung nachzuweisen. Bei ihm liegt also die sogenannte Beweispflicht.
Dies ist die Grundlage für ein Kfz-Schadengutachten zur Beweissicherung:
Liegt ein Haftpflichtschaden vor, ist ein Beweissicherungsgutachten nötig, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abzuwehren.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, der sich um die Beweissicherung kümmert und den Umfang des Schadens feststellt.
Das sollten Sie auch tun. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz in voller Höhe angesetzt und ggf. anerkannt werden – sofern auch alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Das gilt ebenso für den Fall, dass der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt haben. Die Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen müssen erstattet werden!
Kompetenter Service und unabhängige Beratung nach einem Verkehrsunfall
Unter Downloads und Videos finden Sie seriöse und hilfreiche Quellen über das Geschäftsgebaren und die fraglichen Regulierungsmethoden der Kfz-Versicherer.
Unten bekommen Sie einen kleinen Überblick über Ihre Top-5-Rechte im Fall eines Haftpflichtschadens!
Hinweis:
Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Rechtsanwalt.
Ihre Top-5-Rechte im Schadenfall
Wir klären auf: die wichtigsten Rechte beim Kfz-Schaden
Die folgenden Rechte im Schadenfall gelten für einen Großteil aller Fälle,
können aber je nach Rahmenbedingungen abweichen oder eingeschränkt sein.
Kontaktieren Sie für die Einzelfall-Prüfung Ihrer Ansprüche einen Anwalt Ihres Vertrauens!
1. Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für die Beweissicherung und für die Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt haben.
Die Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen sind erstattungspflichtig. In der Regel muss die regulierende Versicherung diese Kosten tragen! Aufgrund der Schadenminderungspflicht sollte ein Schadengutachten erst ab einer Schadenshöhe von etwa 750 Euro (Bagatellschadengrenze) erstellt werden. Unterhalb dieser Grenze reicht ein Kostenvoranschlag. Ein Laie kann jedoch kaum beurteilen, wie groß das Ausmaß des Schadens tatsächlich ist.
Wir empfehlen daher, für die Feststellung der Schadenshöhe immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Bagatellschaden vorliegt, so wird der Sachverständige auch nur einen Kostenvoranschlag erstellen. Die Kosten hierfür können Sie ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sie sind auf der Suche nach einem unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens? Dann finden Sie hier mehr Informationen rund um das Thema Kfz Gutachter für Unfallschäden und unseren Service mit dem Schwerpunkt Unfall.
2. Ersatz des Fahrzeugschadens
Im Falle eines Haftpflichtschadens hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Schadensersatz beinhaltet entweder die Reparaturkosten – die maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen -, oder im Fall eines Totalschadens, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (verbleibender Wert des beschädigten Fahrzeugs).
Der Geschädigte hat in solch einem Fall die Wahl: Soll der Schadensersatz durch Wiederherstellung der beschädigten Sache, also in erster Linie des Fahrzeugs, oder mittels einer fiktiven Abrechnung erfolgen? Letzteres bedeutet, dass die Kosten der Reparatur auf Basis des erstellten Gutachtens erstattet werden. Der Geschädigte muss zur Abrechnung der Schadenssumme keine Rechnung für die Reparaturkosten vorlegen.
3. Ersatz der Wertminderung
Wenn Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur an Wert verliert, können Sie die Versicherung dazu verpflichten, den Verlustbetrag zu ersetzen. Dabei muss man viele Faktoren berücksichtigen: die nötigen Reparaturkosten, Altschäden, Reparaturart, Neupreis, Fahrzeugalter, Laufleistung, den Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswert, den Erhaltungszustand sowie die aktuelle Marktlage des Fahrzeugs.
Der beauftragte Kfz-Sachverständige prüft diese Voraussetzungen und berechnet die Höhe der anfallenden Wertminderung.
Es liegt auf der Hand, dass ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter auf diesen Punkt ganz gerne verzichtet!
4. Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung
Als Geschädigter haben Sie meist einen Anspruch auf einen Leihwagen: entweder für die nachgewiesene Dauer der Reparatur oder, im Falle eines Totalschadens, für die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, haben Sie den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und dem Alter des beschädigten Kfz sowie nach der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer. Diese setzt der beauftragte Sachverständige fest.
5. Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Für eine rechtliche Beratung und um Ihre Ansprüche durchzusetzen, dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Gebühren hierfür muss in aller Regel die gegnerische Versicherung tragen.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte. Und achten Sie auf eine vollständige und nicht nur auf eine schnelle Schadenregulierung.
Denn neben dem offensichtlichen Schaden können durch einen Unfall verschiedene weitere Ersatzansprüche entstehen:
- An- und Abmeldekosten
- Abschleppkosten
- Umbaukosten
- Reparaturbestätigungskosten
- Schmerzensgeld
- Arbeitsausfall
- Arztkosten
- Bergungskosten
- Aufwandspauschalen
- Entsorgungskosten
- Gerichtskosten
- Transportkosten
Habe ich immer das Recht auf einen freien Kfz-Gutachter?
Was passiert, wenn ich der Unfallverursacher bin?
Als Geschädigter im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie immer das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Diesen können Sie zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung bestellen. Selbst bei einer Teilschuld müssen Sie nicht den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren. Wir raten Ihnen stets: Beauftragen Sie Ihren gewünschten freien Kfz-Gutachter, um das Unfallgutachten zu erstellen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie der Unfallverursacher bzw. Schädiger sind. In dem Fall kann Ihre Versicherung von Ihnen verlangen, einen Versicherungsgutachter anzunehmen. Das trifft nahezu bei allen Kasko- und Vollkaskoschäden zu. Meist ist dies in dem Teil- oder Vollkaskovertrag mit Ihnen vereinbart. Klären Sie daher bei einem Kaskoschaden immer vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob Sie einen freien Gutachter für die Schadenaufnahme bestellen dürfen.
Ebenfalls frei sind Sie in der Wahl Ihres Sachverständigen für alle anderen Kfz-Gutachten wie zum Beispiel Reparaturgutachten, Oldtimer- und Wertgutachten.
Kann mir ein Sachverständiger bei der Erfassung der Rechtslage helfen?
Darf mir ein Kfz-Gutachter bei rechtlichen Fragen helfen?
Nein. Ein Sachverständiger erfasst rein objektiv die gegebene Sachlage. Im Automobilbereich bedeutet dies, dass der Gutachter auf Grundlage seiner Ausbildung und seines Spezialwissens Schäden bewertet. Die Bewertung reicht hierbei von Rückschlüssen zum Unfallhergang bis zur Wiederherstellung des Urzustands des beschädigten Fahrzeugs. Ebenso kann ein Kfz-Sachverständiger die Kosten der Reparatur, den Wert, den Wertverlust oder Wertzuwachs von Fahrzeugen anhand der Daten bestimmen, die man ihm zur Verfügung stellt. Der Gutachter darf sich hierbei nur zu technischen Fragen äußern. Dies macht er anhand einer technischen Beratung oder Stellungnahme.
Ein Beispiel hierfür ist die Hilfe für ein von einer Versicherung eingereichtes Kfz-Gutachten, das im Umfang und in der Höhe des Schadens gekürzt wurde. Zu allen technischen Kürzungen darf sich der Gutachter in einer Stellungnahme äußern.
Zum Klären von Rechtsfragen wiederum ist ein Anwalt nötig, da die Rechtsberatung nur diesem obliegt. Wir empfehlen: Beauftragen Sie im Haftpflichtfall grundsätzlich einen Anwalt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Einen genauen Überblick über Ihre Rechte im Falle eines Haftpflichtschadens finden Sie auf unserer Seite Ihre Top 5 Rechte im Schadenfall.
Rechtsberatung im Kfz-Bereich
Wer bietet bei einem Verkehrsunfall Rechtsberatung an?
Nach aktueller Rechtslage darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt oder Rechtsberater beratend tätig werden oder den Unfallgeschädigten vertreten und dessen Forderungen geltend machen. Bei der Wahl Ihres Anwalts sollten Sie darauf achten, dass sein Schwerpunkt auf dem Thema Verkehrsrecht liegt.
Die Abwicklung von Unfallschäden durch andere Personen, durch den Reparaturbetrieb oder sogenannte Unfallabwickler bzw. Versicherungsagenten, ist im Haftpflichtschadenfall rechtlich nicht zulässig. Hier kommt ein Rechtsanwalt ins Spiel, der als Voraussetzung zwei abgeschlossene Staatsexamen sowie eine Zulassung der entsprechenden Kammer hat.
Wozu benötige ich einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall?
Ein Rechtsanwalt vertritt bei einem Verkehrsunfall Ihre Interessen und bietet Ihnen kompetente Hilfe rund um Ihren Schadenfall an. Bei der üblichen Erstberatung schätzt er Ihren Fall ein und klärt Sie über Ihre Rechte nach dem Unfall auf. Sollten Sie sich dann für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt entschließen, fordert dieser für Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz ein. Dies sind bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall u. a. die Kosten für die Reparatur, Mietwagengeld oder eine Nutzungsausfallentschädigung, eine anfallende Wertminderung, Aufwandspauschale und gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Im Fall eines Haftpflichtschadens ohne Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt. Der große Vorteil eines Anwalts liegt darin, dass er für Sie die ganze Korrespondenz mit der Gegenseite übernimmt und Ihnen im Streitfall natürlich rechtlich zur Seite steht.
Muss ich bei der Begutachtung des Autos dabei sein?
Was muss ich beachten, falls ich das nicht kann?
Die Anwesenheit ist zwar auf jeden Fall empfehlenswert, aber der Geschädigte muss bei der Begutachtung seines Kfz nicht vor Ort sein. Es erleichtert jedoch die Arbeit für den Fall, dass es bestimmte Nachfragen und Details zu klären gibt. Sollte der Fahrzeugbesitzer nicht anwesend sein, ist es wichtig, dass das Auto inklusive Motorraum, Kofferraum und Fahrgastzelle gut zugänglich ist, sodass der Gutachter seine Arbeit problemlos verrichten kann. Sie müssen dafür sorgen, dass man das Fahrzeug vor Ort öffnen kann: zum Beispiel durch das Hinterlegen des Schlüssels bei einem Bekannten oder der beauftragten Werkstatt.
Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall zum Abgleich der Daten mit dem Auto ebenfalls Ihr Fahrzeugschein vorliegen muss. Dies gilt auch – sofern vorhanden – für das Serviceheft und etwaige Beschreibungen über bereits erfolgte Reparaturen, Unfälle sowie Vor- und Altschäden.
Vor der Begutachtung müssen Sie Ihren Auftrag an den Sachverständigen außerdem eigenhändig und unter Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen unterschreiben. Falls Sie einen Dritten mit diesen Aufgaben betrauen möchten, müssen sie ihm eine Vollmacht für die Unterschrift der Abtretungserklärung und das Vorführen des Fahrzeugs ausstellen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass es in jedem Fall besser ist, wenn der Anspruchsteller bei der Aufnahme des Schadens selbst anwesend ist. Auf diese Weise lässt sich der Schadenhergang und der daraus folgende Schadenumfang deutlich besser besprechen. So kann der Sachverständige bei dem Geschädigten mögliche Vor- und Altschäden direkt vor Ort abfragen sowie weitere Vorgehensweisen abstimmen. Ein deutlicher Vorteil ist, dass durch das direkte Gespräch mit dem Geschädigten weniger Rückfragen entstehen und er folglich das Kfz-Gutachten wesentlich zügiger erstellen kann.
Was ist eine Unkosten- oder Aufwandspauschale nach einem Kfz-Unfall?
In welcher Höhe wird sie erstattet?
Was ist eine Unkostenpauschale?
Im Haftpflichtschadenfall kann der Geschädigte Ersatz für seinen Aufwand und die ihm durch den Unfall entstandenen Nebenkosten verlangen. Hierzu zählen Kosten für Telefonate, Porto und sonstige Ausgaben. Da sich diese Kosten meist nicht genau belegen lassen, wird oft ein Pauschalbetrag als Ausgleich zugestanden. Wer allerdings eine genaue Erstattung aller Unkosten von der gegnerischen Versicherung erhalten will, muss die tatsächlich angefallenen Kosten detailliert auflisten.
Was ist der Zweck der Unkostenpauschale?
Der Zweck besteht darin, die Geltendmachung von Ansprüchen zu vereinfachen. Um zu vermeiden, dass Sie alle Belege, Rechnungen oder Quittungen aufheben und zur Prüfung an die Versicherung schicken müssen, wird hier ein Pauschalbetrag festgelegt. Die Kostenpauschale vereinfacht das Prozedere, da es stets ein gleichbleibender Betrag ist.
Wie hoch ist die Unkostenpauschale?
Der Pauschalbetrag liegt aktuell je nach Gerichtsstand im Bereich von 25 € bis 30 € und kann ohne weiteren Nachweis eingefordert werden.
Entstehen höhere Kosten, so sind diese im Einzelfall nachzuweisen.
Wie erhalten Sie die Aufwandsentschädigung?
Damit Sie die Unkostenpauschale in Höhe von ca. 30 € bekommen, müssen Sie lediglich bei der regulierenden Versicherung die Erstattung des Pauschalbetrages beanspruchen.
Eine mögliche Formulierung hierfür wäre wie folgt:
„Bitte erstatten Sie die mir zustehende Unkostenpauschale in Höhe von 30 € auf folgendes Konto…„.
Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Was bedeutet Schmerzensgeld nach einem unverschuldetem Unfall?
Wer beim Verkehrsunfall verletzt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Lediglich bei geringfügigen Verletzungen, bei denen das körperliche Wohlbefinden so gut wie gar nicht oder nur bedingt beeinträchtigt wurde, sprechen die Gerichte diesen Anspruch nicht zu.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro Zwez informiert Sie über das Thema Schmerzensgeld und alles, was hierzu zu beachten ist.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für einen körperlichen oder psychischen Schaden einer Person, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde. Zu diesen Schäden zählen beispielsweise Traumata, Frakturen, Schnittverletzungen oder Quetschungen.
Wann steht einem Geschädigten das Schmerzensgeld zu?
Sollten nach einem Verkehrsunfall körperliche Schäden auftreten, hat der Geschädigte einen berechtigten Schmerzensgeldanspruch. Dieser hängt allerdings von einigen Faktoren ab. Der Geschädigte muss für einen rechtmäßigen Anspruch auf Schmerzensgeld folgende Kriterien nachweisen:
- Der Geschädigte hat erhebliche Verletzungen durch den Verkehrsunfall erlitten.
- Der Verkehrsunfall ist die unmittelbare Ursache der körperlichen Verletzung.
- Hat der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?
Wie hoch ist der Anspruch auf das Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es bemisst sich anhand folgender Faktoren:
- Ausmaß und Umfang der Verletzungen
- Umfang und Dauer der ärztlichen Behandlung
- Einschränkungen im Alltag und Beruf
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Folgekosten und Folgeschäden
- Fehlende Einsicht des Unfallverursachers oder dessen Versicherung
Die genaue Höhe des Anspruches auf Schmerzensgeld wird über sogenannte Schmerzensgeldtabellen ermittelt.
Wer erstattet das Schmerzensgeld?
Bei der Regulierung des Schmerzensgelds unterscheidet man zwischen einem verschuldeten und dem unverschuldeten Beteiligten an einem Verkehrsunfall. Das Schmerzensgeld, das dem Geschädigten (also dem unverschuldeten Beteiligten) zusteht, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Welche Fristen gelten bei der Erstattung des Schmerzensgeldes?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und daraus einen körperlichen Schaden erlitten haben, können Sie innerhalb von drei Jahren das Schmerzensgeld beim Schädiger oder bei dessen Versicherung einfordern. Nach Ablauf dieser drei Jahre verjährt der Anspruch auf die Erstattung des Schmerzensgelds.
Es gibt jedoch auch folgende Ausnahmen:
- Sollte vor Gericht ein Rechtsstreit bezüglich des Schmerzensgelds stattfinden, dann wird die Verjährung gehemmt, d.h. die Frist ruht erstmal.
- Wenn durch den Verkehrsunfall ein massiver körperlicher Schaden verursacht wurde und weitere Folgeschäden unbekannt sind, verlängert sich die Frist der Verjährung auf 30 Jahre.
- Auch bei einem Unfall mit Personenschäden und darauffolgender Fahrerflucht gilt eine Verjährung von 30 Jahren.
Was ist bei Schmerzensgeld zu beachten?
Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld liegt die volle Beweispflicht beim Anspruchsteller. Um Verletzungen und Schmerzen zu beweisen und den Anspruch auf Schmerzensgeld darzulegen, dient der Besuch bei einem Facharzt als Beweismittel.
Der Arztbesuch sollte relativ zeitnah nach dem Schadenereignis stattfinden, damit vor Abheilung der Verletzungen eine korrekte Beweissicherung durchgeführt werden kann.
Als weitere Beweismittel dienen beispielsweise:
- Ein Polizeibericht, der gegebenenfalls entstandene Verletzungen dokumentiert
- Aussagen von Zeugen über den Unfallhergang und das Ausmaß des Unfalls
- ein Schadenumfang am Fahrzeug, der zur Schwere der Körperverletzung passt
- medizinische Gutachten
- eine Übersicht sämtlicher Folgekosten
Zudem sollte man ein Schmerzen-Tagebuch führen, da dieses bei der Regulierung der gegnerischen Versicherung eingefordert wird. Um Sie zusätzlich von emotionalen Belastungen durch die gegnerische Versicherung zu entlasten, steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall das Recht auf einen Anwalt zu.
Ihr Sachverständigenbüro Zwez rät: Lassen Sie sich vor dem Kontakt mit der Versicherung juristisch beraten. Das Verfahren über die Erstattung des Schmerzensgelds ist oftmals langwierig und kann zu einem Rechtsstreit führen. Mit der Vertretung durch einen Anwalt bleibt Ihnen dies eventuell erspart.